Externe Beratung zu RADAR-iTE und RISKANT

Anfrage an: Bundeskriminalamt

- Eine Liste aller Institutionen und Einzelpersonen, also z.B. Forschungsgruppen und Fachverbände, die zwischen 2014 und 2019 vom BKA mit Beratungsdienstleistungen zu den Projekten RADAR-iTE und RISKANT beauftragt wurden. Die Liste sollte mindestens Name der Institution, Gegenstand und Datum der Beauftragung enthalten.
- sämtliche Gutachten und Stellungnahmen in Bezug auf RADAR-iTE und RISKANT

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste all…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Externe Beratung zu RADAR-iTE und RISKANT [#132037]
Datum
18. April 2019 17:34
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste aller Institutionen und Einzelpersonen, also z.B. Forschungsgruppen und Fachverbände, die zwischen 2014 und 2019 vom BKA mit Beratungsdienstleistungen zu den Projekten RADAR-iTE und RISKANT beauftragt wurden. Die Liste sollte mindestens Name der Institution, Gegenstand und Datum der Beauftragung enthalten. - sämtliche Gutachten und Stellungnahmen in Bezug auf RADAR-iTE und RISKANT
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Externe Beratung zu RADAR-iTE und RISKANT Es wurden vom BKA keine Institutionen oder Einzelpersonen mit Beratungsd…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Externe Beratung zu RADAR-iTE und RISKANT
Datum
1. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Es wurden vom BKA keine Institutionen oder Einzelpersonen mit Beratungsdienstleistungen beauftragt. Im Rahmen des Forschungsverbundes sind folgende Projektpartner beteiligt: -BKA, Referat OE - Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt -Uni Konstanz, Fachbereich Psychologie sowie -LKA NRW -Bundesamt für Verfassungsschutz Es liegen keine Gutachten/Stellungnahme dem BKA vor. Die Fachhochschule Sachsen-Anhalt wird zum Ende von RISKANT 2020 ein Rechtsgutachten verfassen. Bis dahin verfasst die Fachhochschule rechtliche Beratung, die lediglich "Entwurfscharakter" hat