Externe Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Gibt es dazu Konsequenzen für das BMU? In Ihrem Bericht vom 29.10.2019 warnen Sie selber vor den Risiken des abwandern von Know-How zu den externen Beratern.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
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Hermann Rösch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es daz…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Hermann Rösch
Betreff
Externe Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. [#192644]
Datum
14. Juli 2020 12:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es dazu Konsequenzen für das BMU? In Ihrem Bericht vom 29.10.2019 warnen Sie selber vor den Risiken des abwandern von Know-How zu den externen Beratern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hermann Rösch Anfragenr: 192644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192644/
Mit freundlichen Grüßen Hermann Rösch

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 14. Juli 2020 "Externe Beratungsleistungen im Ge…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 14. Juli 2020 "Externe Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des BMU"
Datum
17. Juli 2020 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
426,5 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrter Herr Rösch, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß