Externe Dienstleister

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website verwenden Sie zur Datenverarbeitung externe Dienstleister, die regelmäßig kontrolliert werden.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- eine Liste aller beauftragten externen Dienstleister
- alle Kontrollberichte der Dienstleister
- alle Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz der Dienstleister
- alle Dokumente, aus denen Ihre Auslegung der Einwilligung nach DSGVO hervorgeht

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut der Datenschutze…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externe Dienstleister [#207537]
Datum
30. Dezember 2020 23:51
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website verwenden Sie zur Datenverarbeitung externe Dienstleister, die regelmäßig kontrolliert werden. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste aller beauftragten externen Dienstleister - alle Kontrollberichte der Dienstleister - alle Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz der Dienstleister - alle Dokumente, aus denen Ihre Auslegung der Einwilligung nach DSGVO hervorgeht Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207537/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 30.12.2020 / Anfragenr: 207537 S…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 30.12.2020 / Anfragenr: 207537
Datum
26. Januar 2021 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren per Email vom 30.12.2020 gestellten "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" (Anfragenr: 207537) übersende ich Ihnen den als Anlage beigefügten Bescheid vom heutigen Tage (wie gewünscht per Email) als pdf.Datei. Mit freundlichen Grüßen