Externe Produktschulungen in Ausbildungszeiten

ist es erlaubt in der Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb an Schulungen die von externen Unternehmen durchgeführt werden zu nicht verschreibungspflichtigen Produkten als Person in Ausbildung (PTA/PKA) teilnehmen zu müssen? Letztlich geht es in diesen Produktschulungen die von externen Unternehmen (die jeweiligen Produktionsfirmen der angepriesenen Produkte) hauptsächlich um die Vermarktung der Produkte, was in diesem Sinne der Hauptaufgabe nicht verhältnismäßig einer Apotheke entsprechen würde und die Ausbildungszeit sowie Ausbildungssinn in dieser Verfügung über den Rahmen der Auszubildenden nicht entsprechen würde.
Ist es rechtens kostenlose Produkte als "Werbegeschenk" von diesen Unternehmen zu bekommen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externe Produktschulungen in Ausbildungszeiten [#171178]
Datum
28. November 2019 18:22
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es erlaubt in der Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb an Schulungen die von externen Unternehmen durchgeführt werden zu nicht verschreibungspflichtigen Produkten als Person in Ausbildung (PTA/PKA) teilnehmen zu müssen? Letztlich geht es in diesen Produktschulungen die von externen Unternehmen (die jeweiligen Produktionsfirmen der angepriesenen Produkte) hauptsächlich um die Vermarktung der Produkte, was in diesem Sinne der Hauptaufgabe nicht verhältnismäßig einer Apotheke entsprechen würde und die Ausbildungszeit sowie Ausbildungssinn in dieser Verfügung über den Rahmen der Auszubildenden nicht entsprechen würde. Ist es rechtens kostenlose Produkte als "Werbegeschenk" von diesen Unternehmen zu bekommen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171178
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Externe Produktschulungen in Ausbildungszeiten“ …
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Externe Produktschulungen in Ausbildungszeiten [#171178]
Datum
31. Dezember 2019 13:35
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Externe Produktschulungen in Ausbildungszeiten“ vom 28.11.2019 (#171178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171178