Externe Veranstaltungen im BMVg

Informationen, aus denen hervorgeht:
- an welche externen Organisationen das Ministerium seit Oktober 2017 Räumlichkeiten für externe Veranstaltungen zur Verfügung gestellt hat und ob hierfür jeweils ein Nutzungsentgelt oder sonstige Kosten in Rechnung gestellt wurde (falls ja: in welcher Höhe)
- die Preise, die das Ministerium für das Anmieten von Räumlichkeiten sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit externen Veranstaltungen in Rechnung stellt.
- einen Mustervertrag für das Anmieten von Räumlichkeiten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, a…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externe Veranstaltungen im BMVg [#43928]
Datum
16. Januar 2019 12:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, aus denen hervorgeht: - an welche externen Organisationen das Ministerium seit Oktober 2017 Räumlichkeiten für externe Veranstaltungen zur Verfügung gestellt hat und ob hierfür jeweils ein Nutzungsentgelt oder sonstige Kosten in Rechnung gestellt wurde (falls ja: in welcher Höhe) - die Preise, die das Ministerium für das Anmieten von Räumlichkeiten sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit externen Veranstaltungen in Rechnung stellt. - einen Mustervertrag für das Anmieten von Räumlichkeiten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R i 1 - Az 39-22-17/-929 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16.01.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Externe Veranstaltungen im BMVg [#43928]
Datum
18. Januar 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort
BMVg R i 1 - Az 39-22-17/-929 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16.01.2019 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 16. Januar 2019. Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-929 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-929 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 16.01.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Externe Veranstaltungen im BMVg [#43928]
Datum
18. Februar 2019 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-929 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 16.01.2019 (s.u.) 2. R I 1 - Az 39-22-17/-929 vom 18.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 16. Januar 2019 teile ich Ihnen mit: Im Zeitraum vom 26.01.2018 bis 30.01.2018 wurden der CDU zeitweise Räumlichkeiten im Gästekasino BMVg zur Verfügung gestellt. Dabei wurden folgende Kosten in Rechnung gestellt: Getränke / Verzehr: 2.411,27 € Raummiete: 1.000,56 € Personalkosten: 4.369,55 € gesamt: 7.781,38 € Ein Mustervertrag ist diesseits nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen