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Externe Zuarbeit für die Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfS und BaSE

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2018 arbeitet die gemeinsame Projektgruppe des BaSE und BfS an der Erstellung einer Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung durch Freisetzung von Radionukliden aus einem Endlager, ohne dass darüber die interessierte Öffentlichkeit informiert wird.

Ich beantrage eine Liste aller Anfragen, Antworten, Beiträgen, Einladungen etc. an Dritte, die nicht am BaSE oder BfS dauerhaft beschäftigt sind, bezüglich der Mitarbeit an der Fragestellung. Dazu gehören die schriftliche Korrespondenz, Teilnahme an Sitzungen, Telefonnotizen und Ähnliches.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in seit 2018 arbeitet die gemeinsame Projektgruppe des BaS…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externe Zuarbeit für die Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfS und BaSE [#192836]
Datum
16. Juli 2020 20:55
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in seit 2018 arbeitet die gemeinsame Projektgruppe des BaSE und BfS an der Erstellung einer Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung durch Freisetzung von Radionukliden aus einem Endlager, ohne dass darüber die interessierte Öffentlichkeit informiert wird. Ich beantrage eine Liste aller Anfragen, Antworten, Beiträgen, Einladungen etc. an Dritte, die nicht am BaSE oder BfS dauerhaft beschäftigt sind, bezüglich der Mitarbeit an der Fragestellung. Dazu gehören die schriftliche Korrespondenz, Teilnahme an Sitzungen, Telefonnotizen und Ähnliches. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192836/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Antrag vom 16. Juli 2020 - Externe Zuarbeit für die Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfS und BASE [#192836] …
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 16. Juli 2020 - Externe Zuarbeit für die Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfS und BASE [#192836]
Datum
14. August 2020 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 16. Juli 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übersendung einer Liste aller Anfragen, Antworten, Beiträge, Einladungen etc. an Dritte, die nicht dauerhaft am BASE oder BfS beschäftigt sind, bezüglich der Mitarbeit an der genannten Fragestellung. Anbei übersende ich Ihnen – wie von Ihnen beantragt per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG – die beantragte Liste. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung vonSchriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz.__ _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden.

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