Externer Sachverstand

eine Liste aller, seit 2005 verabschiedeten Gesetze Ihres Ministeriums, bei denen ein "externer Sachverstand" / Experten/ Sachverständigen außerhalb des Ministeriums, beratend eingesetzt wurden, wer diese Experten in einzelnen Fällen waren und was sie geraten haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2013
  • Frist
    9. April 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externer Sachverstand
Datum
7. März 2013 15:02
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller, seit 2005 verabschiedeten Gesetze Ihres Ministeriums, bei denen ein "externer Sachverstand" / Experten/ Sachverständigen außerhalb des Ministeriums, beratend eingesetzt wurden, wer diese Experten in einzelnen Fällen waren und was sie geraten haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine entsprechende Liste liegt nicht vor, da k…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L23 - MB 3304 Externer Sachverstand
Datum
18. März 2013 16:50
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine entsprechende Liste liegt nicht vor, da keine solche statistische Erfassung erfolgt. Ich weise grundsätzlich darauf hin, dass hiesige Regierungsentwürfe nicht von Externen formuliert werden, externer Sachverstand aber etwa im parlamentarischen Verfahren durch Anhörungen einfließen kann. Über den Inhalt von Gesetzentwürfen können Sie sich etwa im Internet im Dokumentations- und Informationssystem DIP des Anonymer Nutzeren Bundestages informieren. Dort finden Sie - auch thematisch - entsprechende Drucksachen, die Regierungsentwürfe mit Begründung enthalten, welche Ihnen auch die genutzten Erkenntnisquellen nennen können. Soweit Beraterverträge namentlich außerhalb von Gesetzgebungsverfahren betroffen sind, verweise ich etwa auf die in DIP im Internet abrufbare Bundestags-Drucksache 17/8825, in welcher die Bundesregierung eine entsprechende kleine Anfrage beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Bürgerservice-Team Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmvbs.de __________________________________ Von<<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 07.03.2013 15:11 Betreff: Externer Sachverstand Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller, seit 2005 verabschiedeten Gesetze Ihres Ministeriums, bei denen ein "externer Sachverstand" / Experten/ Sachverständigen außerhalb des Ministeriums, beratend eingesetzt wurden, wer diese Experten in einzelnen Fällen waren und was sie geraten haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer