Exxons Bohrvorhaben in Krummhörn
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Bekanntmachung vom 10.3.2016 (L1.4/L67007/03-08-02/2016-0001) zu entnehmen, erfolgte eine UVP-Vorprüfung zu einer beabsichtigten Teilfeldsuchbohrung in Krummhörn.
Ich bitte um Akteneinsicht in folgende Unterlagen:
Vorliegende, mit dem Bohrvorhaben einschließlich Errichtung des Bohrplatzes sowie aus dieser Bohrung beabsichtigter Kohlenwasserstoffgewinnung in Verbindung stehende Antragsdokumente samt allen Nebendokumenten, Anhängen, Nachreichungen und Korrekturen
Von der Antragstellerin oder einem beauftragten Dritten vorgelegte Projektbeschreibungen samt allen Nebendokumenten, Anhängen, Nachreichungen und Korrekturen
Etwaige in Zusammenhang mit diesem Bohrvorhaben bereits ergangene Bescheide.
Etwaige weitere zur UVP-Vorprüfung herangezogene Dokumente oder Stellungnahmen.
Alle Prüfvermerke der UVP-Vorprüfung.
Vollständige Ergebnis-Dokumentation der UVP-Vorprüfung.
Tagesordnungen, Teilnehmerlisten, Sprechzettel, Protokolle, Ergebnisvermerke, Präsentationen zu oder aus etwaigen Erörterungsterminen mit der Antragstellerin im Zusammenhang mit dem Bohrvorhaben..
Alle etwaigen zur Beteiligung anderer Behörden versandten Schreiben sowie deren Stellungnahmen.
Alle zur Dokumentation des Ausgangszustand beigebrachten Daten wie Grundwasser- und Bodenluftanalysen, Höhenrißwerke, seismische Risikoabschätzungen, Senkungsprognosen, identifizierte Störungszonen etc.
Alle Informationen über zu Minimierung von Beeinträchtigungen oder der Auswirkungen von Unglücksfällen vorgesehene Maßnahmen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Bitte teilen Sie mir bis 29.4.2016 geeignete Einsichtstermine mit.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum18. April 2016
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18. Mai 2016
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