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Exxons Bohrvorhaben in Krummhörn

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie der Bekanntmachung vom 10.3.2016 (L1.4/L67007/03-08-02/2016-0001) zu entnehmen, erfolgte eine UVP-Vorprüfung zu einer beabsichtigten Teilfeldsuchbohrung in Krummhörn.

Ich bitte um Akteneinsicht in folgende Unterlagen:

Vorliegende, mit dem Bohrvorhaben einschließlich Errichtung des Bohrplatzes sowie aus dieser Bohrung beabsichtigter Kohlenwasserstoffgewinnung in Verbindung stehende Antragsdokumente samt allen Nebendokumenten, Anhängen, Nachreichungen und Korrekturen

Von der Antragstellerin oder einem beauftragten Dritten vorgelegte Projektbeschreibungen samt allen Nebendokumenten, Anhängen, Nachreichungen und Korrekturen

Etwaige in Zusammenhang mit diesem Bohrvorhaben bereits ergangene Bescheide.

Etwaige weitere zur UVP-Vorprüfung herangezogene Dokumente oder Stellungnahmen.

Alle Prüfvermerke der UVP-Vorprüfung.

Vollständige Ergebnis-Dokumentation der UVP-Vorprüfung.

Tagesordnungen, Teilnehmerlisten, Sprechzettel, Protokolle, Ergebnisvermerke, Präsentationen zu oder aus etwaigen Erörterungsterminen mit der Antragstellerin im Zusammenhang mit dem Bohrvorhaben..

Alle etwaigen zur Beteiligung anderer Behörden versandten Schreiben sowie deren Stellungnahmen.

Alle zur Dokumentation des Ausgangszustand beigebrachten Daten wie Grundwasser- und Bodenluftanalysen, Höhenrißwerke, seismische Risikoabschätzungen, Senkungsprognosen, identifizierte Störungszonen etc.

Alle Informationen über zu Minimierung von Beeinträchtigungen oder der Auswirkungen von Unglücksfällen vorgesehene Maßnahmen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Bitte teilen Sie mir bis 29.4.2016 geeignete Einsichtstermine mit.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie der Bekanntmachung vom 10.3.2016 (L1.4/L67007/03-08…
An Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Exxons Bohrvorhaben in Krummhörn [#16441]
Datum
18. April 2016 16:42
An
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie der Bekanntmachung vom 10.3.2016 (L1.4/L67007/03-08-02/2016-0001) zu entnehmen, erfolgte eine UVP-Vorprüfung zu einer beabsichtigten Teilfeldsuchbohrung in Krummhörn. Ich bitte um Akteneinsicht in folgende Unterlagen: Vorliegende, mit dem Bohrvorhaben einschließlich Errichtung des Bohrplatzes sowie aus dieser Bohrung beabsichtigter Kohlenwasserstoffgewinnung in Verbindung stehende Antragsdokumente samt allen Nebendokumenten, Anhängen, Nachreichungen und Korrekturen Von der Antragstellerin oder einem beauftragten Dritten vorgelegte Projektbeschreibungen samt allen Nebendokumenten, Anhängen, Nachreichungen und Korrekturen Etwaige in Zusammenhang mit diesem Bohrvorhaben bereits ergangene Bescheide. Etwaige weitere zur UVP-Vorprüfung herangezogene Dokumente oder Stellungnahmen. Alle Prüfvermerke der UVP-Vorprüfung. Vollständige Ergebnis-Dokumentation der UVP-Vorprüfung. Tagesordnungen, Teilnehmerlisten, Sprechzettel, Protokolle, Ergebnisvermerke, Präsentationen zu oder aus etwaigen Erörterungsterminen mit der Antragstellerin im Zusammenhang mit dem Bohrvorhaben.. Alle etwaigen zur Beteiligung anderer Behörden versandten Schreiben sowie deren Stellungnahmen. Alle zur Dokumentation des Ausgangszustand beigebrachten Daten wie Grundwasser- und Bodenluftanalysen, Höhenrißwerke, seismische Risikoabschätzungen, Senkungsprognosen, identifizierte Störungszonen etc. Alle Informationen über zu Minimierung von Beeinträchtigungen oder der Auswirkungen von Unglücksfällen vorgesehene Maßnahmen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Bitte teilen Sie mir bis 29.4.2016 geeignete Einsichtstermine mit. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
GZ Z.7/L00804-02/2016-0045/002 Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das Schreibe…
Von
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Betreff
GZ Z.7/L00804-02/2016-0045/002 Eingangsbestätigung
Datum
21. April 2016 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das Schreiben, welches als Anhang zu dieser E-Mail übermittelt wurde. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
GZ Z.7/L00804-02/2016-0045/004 Fristverlängerung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das Schreiben,…
Von
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Betreff
GZ Z.7/L00804-02/2016-0045/004 Fristverlängerung
Datum
9. Juni 2016 12:06
Status
Warte auf Antwort
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GZ Z.7/L00804-02/2016-0045/008 Antrag auf Informationszugang Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie da…
Von
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Betreff
GZ Z.7/L00804-02/2016-0045/008 Antrag auf Informationszugang
Datum
17. November 2016 11:40
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das Schreiben, welches als Anhang zu dieser E-Mail übermittelt wurde. Mit freundlichen Grüßen
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