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EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung

Im PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 2017 -
2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15BVerfG, Rn. 23 wird auf einen unveröffentlichten Beschluss der EZB zur Verlusttragung verwiesen: "Dieser Risikoteilung unterlägen 20 % der im Rahmen des PSPP getätigten Ankäufe, bei denen Verluste folglich gemeinsam zu tragen wären ... Die dargestellte Verlusttragung ist allerdings in keinem veröffentlichen Beschluss geregelt, insbesondere nicht im Beschluss vom 4. März 2015 zur Einführung des PSPP. Auf der Grundlage der Pressemitteilungen über unveröffentlichte Beschlüsse ergibt sich jedoch, dass sich die Ankäufe, für die eine gemeinsame Verlusttragung besteht, zusammensetzen aus den 10 %, die die EZB kauft, und den 10 %, die alle nationalen Zentralbanken von europäischen und internationalen Institutionen erwerben (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2016, S. 32, Fn. 4)."
Aufgrund unserer wissenschaftlichen Arbeiten an diesem Thema, vornehmlich aber auch aufgrund der hohen öffentlichen Relevanz an diesem Thema, die sich in thematischen Bezügen des EuGH (EuGH C-493/17, Rn. 164) und des BVerfG widerspiegeln, bitten wir um Einblick in diesen besagten EZB-Beschluss zur Verlusttragung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2021
  • Frist
    4. Juni 2021
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Europäische Zentralbank
EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung
Von
Europäische Zentralbank
Via
Briefpost
Betreff
EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung
Datum
11. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
254,3 KB
Dirk Meyer
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäische Zentralbank Details
Von
Dirk Meyer
Betreff
EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung [#220234]
Datum
11. Mai 2021 15:20
An
Europäische Zentralbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Im PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 2017 - 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15BVerfG, Rn. 23 wird auf einen unveröffentlichten Beschluss der EZB zur Verlusttragung verwiesen: "Dieser Risikoteilung unterlägen 20 % der im Rahmen des PSPP getätigten Ankäufe, bei denen Verluste folglich gemeinsam zu tragen wären ... Die dargestellte Verlusttragung ist allerdings in keinem veröffentlichen Beschluss geregelt, insbesondere nicht im Beschluss vom 4. März 2015 zur Einführung des PSPP. Auf der Grundlage der Pressemitteilungen über unveröffentlichte Beschlüsse ergibt sich jedoch, dass sich die Ankäufe, für die eine gemeinsame Verlusttragung besteht, zusammensetzen aus den 10 %, die die EZB kauft, und den 10 %, die alle nationalen Zentralbanken von europäischen und internationalen Institutionen erwerben (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2016, S. 32, Fn. 4)." Aufgrund unserer wissenschaftlichen Arbeiten an diesem Thema, vornehmlich aber auch aufgrund der hohen öffentlichen Relevanz an diesem Thema, die sich in thematischen Bezügen des EuGH (EuGH C-493/17, Rn. 164) und des BVerfG widerspiegeln, bitten wir um Einblick in diesen besagten EZB-Beschluss zur Verlusttragung.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Meyer Anfragenr: 220234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220234/ Postanschrift Dirk Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Meyer
Europäische Zentralbank
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meyer, wir bestätigen hiermit den Empfang Ihres Antrags vom 11. Mai 2021 auf Zugang…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: Antragsbestätigung - EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung [#220234]
Datum
12. Mai 2021 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meyer, wir bestätigen hiermit den Empfang Ihres Antrags vom 11. Mai 2021 auf Zugang zu Dokumenten bezüglich des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP). Wir werden Ihren Antrag innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von 20 Arbeitstagen (siehe Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses EZB/2004/3 (https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/cellar_bd68ac81-63eb-44c3-a109-d181b1f0c8ee_de_txt.pdf) bearbeiten, d.h. bis spätestens 8. Juni 2017. Mit freundlichen Grüßen
Dirk Meyer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung“ vom 11.0…
An Europäische Zentralbank Details
Von
Dirk Meyer
Betreff
AW: RE: Antragsbestätigung - EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung [#220234]
Datum
8. Juni 2021 07:43
An
Europäische Zentralbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung“ vom 11.05.2021 (#220234) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dirk Meyer Anfragenr: 220234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220234/ Postanschrift Dirk Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Zentralbank
Dear Mr Meyer , Artikel 7 des Beschlusses EZB/2004/3 sieht für eine Antwort der EZB auf einen Antrag auf Zugang …
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: Klärung der Bearbeitungsfristen zur Antwort Ihres Antrages auf Zugang zu Dokumenten der EZB - EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung [#220234]
Datum
8. Juni 2021 10:18
Status
Warte auf Antwort
Dear Mr Meyer , Artikel 7 des Beschlusses EZB/2004/3 sieht für eine Antwort der EZB auf einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten der EZB eine Frist von 20 Arbeitstagen (ohne EZB-Feiertage und Wochenende) vor. Ausgehend vom 11.05.2021 endet die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag am 11.06.2021. Wir bemühen uns um eine fristgerechte Beantwortung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Zentralbank
Sehr geehrter Herr Meyer, bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 11. Mai 2021 auf Zugang zu Dokumenten der Europäisch…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: Verlängerung der Frist zur Antwort Ihres Antrages auf Zugang zu Dokumenten der EZB - EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung [#220234]
Datum
11. Juni 2021 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyer, bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 11. Mai 2021 auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir die Frist für die Bearbeitung Ihres Antrags im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses EZB/2004/3 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EZB um 20 Arbeitstage verlängern müssen, da wir derzeit ein ausgesprochen hohes Arbeitsaufkommen bewältigen müssen. Wir werden uns umgehend um Ihre Anfrage kümmern und Ihnen so schnell wie möglich antworten. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die Verzögerung entstehen können. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Zentralbank
Sehr geehrter Herr Meyer, nachstehend finden Sie die Antwort der EZB bezüglich Ihres Antrags vom 11. Mai 2021. …
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: Antwort - Antrag auf Zugang zu Dokumenten der EZB - EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung [#220234]
Datum
7. Juli 2021 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meyer, nachstehend finden Sie die Antwort der EZB bezüglich Ihres Antrags vom 11. Mai 2021. Eine deutsche Übersetzung der Antwort zu rein informatorischen Zwecken wird derzeit fertig gestellt und Ihnen in den kommenden Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Europäische Zentralbank
Sehr geehrter Prof. Dr. Meyer, nachstehend finden Sie eine Deutsche Übersetzung der Antwort der EZB bezüglich Ih…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: [German courtesy translation] Antwort - Antrag auf Zugang zu Dokumenten der EZB - EZB-Beschluss zur PSPP-Verlusttragung [#220234]
Datum
20. Juli 2021 17:02
Status
Sehr geehrter Prof. Dr. Meyer, nachstehend finden Sie eine Deutsche Übersetzung der Antwort der EZB bezüglich Ihres Antrags vom 11. Mai 2021. Mit freundlichen Grüßen,