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Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt

Anfrage an: Umweltbundesamt

Vorhandene Unterlagen mit Bezug zur Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch
das Umweltbundesamt auf http://www.umweltbundesamt.de/ sowie in E-Mails.

Mich interessiert besonders:
1. Welche Ziele das Umweltbundesamt mit der Facebook-Nutzung und -Bewerbung
verfolgt und wie geprüft wird, ob diese Ziele erreicht werden.
2. Ob die für das Umweltbundesamt relevanten Datenschutzbestimmungen bei der
Facebook-Nutzung durch das Umweltbundesamt eingehalten werden und wie das
geprüft wurde.
3. Die Meinung des Datenschutzbeauftragten des Umweltbundesamtes zur Facebook-Nutzung.
4. Die durch die Facebook-Nutzung entstandenen Kosten.
5. Welche Alternativen zur Facebook-Nutzung geprüft wurden und was das Ergebnis
der Prüfungen war.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2013
  • Frist
    17. Oktober 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorhandene Unter…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt
Datum
15. September 2013 12:18
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorhandene Unterlagen mit Bezug zur Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt auf http://www.umweltbundesamt.de/ sowie in E-Mails. Mich interessiert besonders: 1. Welche Ziele das Umweltbundesamt mit der Facebook-Nutzung und -Bewerbung verfolgt und wie geprüft wird, ob diese Ziele erreicht werden. 2. Ob die für das Umweltbundesamt relevanten Datenschutzbestimmungen bei der Facebook-Nutzung durch das Umweltbundesamt eingehalten werden und wie das geprüft wurde. 3. Die Meinung des Datenschutzbeauftragten des Umweltbundesamtes zur Facebook-Nutzung. 4. Die durch die Facebook-Nutzung entstandenen Kosten. 5. Welche Alternativen zur Facebook-Nutzung geprüft wurden und was das Ergebnis der Prüfungen war.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Keil, vielen Dank für Ihre Anfrage via „FragDenStaat.de“ unter https://fragdenstaat.de/anfrage…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
WG: Beantwortung der Anfrage nach Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt
Datum
16. Oktober 2013 20:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keil, vielen Dank für Ihre Anfrage via „FragDenStaat.de“ unter https://fragdenstaat.de/anfrage/faceboo…. Wir schätzen das Onlineangebot von „FragDenStaat.de“ sehr, sorgt es doch dafür, dass möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern amtliche Informationen transparent und auf einfachem, schnellem und bequemen Weg zugänglich gemacht werden können. Gerne beteiligen wir uns daher an diesem Angebot und beantworten hiermit fristgerecht Ihre Anfrage vom 15. September 2013. Wir erlauben uns zudem ganz im Sinne von Social Media und der Plattform „FragdenStaat.de“ Ihre Anfrage und unsere Antwort auch über unsere Aktivitäten auf Facebook und Twitter sowie auf unserer Homepage www.umweltbundesamt.de<http://www.um… zu veröffentlichen und mit Ihrer Anfrage zu verlinken. Social Media ist für uns kein Selbstzweck oder gar Imagepflege, wir versuchen soziale Medien wie das soziale Netzwerk „Facebook“ zu nutzen, um Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Kontakt-, Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten anzubieten; Zugangsbarrieren zu Behörden abzubauen und Behördenhandeln transparenter zu gestalten. Nachfolgend unsere dezidierten Antworten auf Ihre Anfrage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch für weitere Anfragen zur Verfügung. Besten Gruß Christoph Zinsius 1. Welche Ziele das Umweltbundesamt mit der Facebook-Nutzung und –Bewerbung verfolgt und wie geprüft wird, ob diese Ziele erreicht werden. Laut § 2 Absatz 1 des Errichtungsgesetzes für ein Umweltbundesamt ist unserem Amt die Aufgabe der „Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen“ übertragen. Diese Aufgabe nehmen wir gerne und intensiv wahr. Intern haben wir uns als Ziel gesetzt, Ansprechpartner für alle Umweltfragen zu sein. Die Öffentlichkeit möchten wir adressatengerecht informieren und dabei auf neue Trends in den Informationsgewohnheiten reagieren. Da Facebook, Twitter und YouTube die in Deutschland am breitesten genutzten und populärsten sozialen Medien sind, ist das Umweltbundesamt dort aktiv – wie auch zahlreiche anderen Bundes- und Landesbehörden, Umweltverbände und Lobbyorganisationen. Die Nutzung sozialer Medien, wie des sozialen Netzwerkes Facebook, ist daher eine konsequente Fortsetzung des von 1974 vom deutschen Bundestag formulierten Auftrags die deutsche Öffentlichkeit in Umweltfragen aufzuklären. Das Amt ist immer mit der Zeit gegangen: Nicht nur in Publikationen, Ratgebern und Broschüren, auch in digitalen Medien. Bereits im Jahr 1982 hatten wir unser BTX-Angebot etabliert und auch 1997, als unsere erste Internet-Seite www.umweltbundesamt.de<http://www.um… ans Netz ging. Facebook bietet für das Umweltbundesamt vor allem die Chance, stärker mit der für den Umweltschutz so wichtigen Zielgruppe jüngerer Menschen in Kontakt zu treten, die sich oft anders informieren, als über klassische Behördenformate wie Broschüren und Flyer. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass unsere Facebook-Aktivitäten durch breite Bevölkerungsschichten, fast unabhängig vom Alter, genutzt werden. Facebook erlaubt uns zudem einen intensiven Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern. Wir erhalten Rückmeldung über unsere Arbeit. Zudem können wir Barrieren in der Bürgerkommunikation abbauen und an uns getragene Bürgeranfragen effizienter schneller und kostensparender beantworten. 2. Ob die für das Umweltbundesamt relevanten Datenschutzbestimmungen bei der Facebook-Nutzung durch das Umweltbundesamt eingehalten werden und wie das geprüft wurde.Wir nehmen die Debatte um den Datenschutz sehr ernst. Wir verfolgen die Diskussionen und Prüfungen durch die zuständigen Behörden und überprüfen fortlaufend selbst, wie wir unsere Social Media-Präsenzen unter den gegebenen datenschutz­rechtlichen Bedingungen weiter verbessern können. Wir weisen unsere Nutzerinnen und Nutzer auf Facebook und unserer Homepage allerdings darauf hin, dass die Nutzungs­bedingungen eines Dienstes wie Facebook und dessen Betreiber nicht der Kontrolle des Umweltbundesamtes unterliegen können. Auf diesen Umstand weisen wir auf unserer Website hin und denken, dass Bürgerinnen und Bürger als eigenverantwortliche Menschen in der Lage sind, selbst abzuwägen, ob sie zur Kommunikation soziale Netzwerke wie Facebook nutzen möchten oder nicht. Bitte sehen Sie dazu auch unsere Datenschutzhinweise auf http://www.umweltbundesamt.de/datenschu… ein, wo wir alle Nutzerinnen und Nutzer bitten, zu prüfen, welche persönlichen Daten sie in Social Media Diensten preisgeben und ob die Einstellungen zum Schutz ihrer Privatsphäre ausreichend sind. Für die Zählung der Likes und Tweets auf Facebook und Twitter verzichten wir übrigens bewusst auf die dafür von den Social-Media-Diensten angeboten Funktionen, wie zum Beispiel den Facebook-Like-Button. Stattdessen haben wir eine Variante gewählt, bei der unsere Website nicht in direkter technischer Verbindung mit den jeweiligen sozialen Medien steht und daher ausgeschlossen ist, dass Daten an die Anbieter der sozialen Medien übertragen werden. Das Umweltbundesamt zählt lediglich, wie oft auf unserer Website ein Beitrag „geliked″ oder „getweeted″ wurde und gleicht dies mit Daten der Social-Media-Angebote ab. Eine Erfassung von Nutzerdaten, insbesondere Ihrer IP-Adressen, findet in keinem Fall statt. Auch werden keine Nutzerdaten an Facebook übertragen, wie dies auf anderen Seiten der Fall ist, die den Facebook-Like-Button, trotz sogenannter „2-Klick-Lösung“, eingebunden haben. Dieses Verfahren ist für uns nicht akzeptabel. 3. Die Meinung des Datenschutzbeauftragten des Umweltbundesamtes zur Facebook-Nutzung. Siehe Antwort zur Frage 2. 4. Die durch die Facebook-Nutzung entstandenen Kosten. Die Erstellung eines Facebook-Profils für Behörden wie das Umweltbundesamt ist kostenfrei. Die redaktionelle Betreuung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltbundesamtes muss gewährleistet sein um für Bürgerinnen und Bürgern eine nützliche sowie seriöse Anlauf- und Kontaktstelle stelle anbieten zu können. Derzeit nimmt diese Aufgaben eine Person mit einer Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 20 Stunden wahr. 5. Welche Alternativen zur Facebook-Nutzung geprüft wurden und was das Ergebnis der Prüfungen war. Soziales Netzwerk heißt in Deutschland in erster Linie „Facebook“. Mit über 25 Millionen Menschen ist Facebook in Deutschland Marktführer. Zur hohen Reichweite gesellt sich zudem auch eine sehr intensive Nutzung mehrerer Stunden pro Tag und Nutzer/In. Neben Facebook existieren zwar auch noch andere soziale Netzwerke, die jedoch i.d.R. Nischen bedienen und daher für die allgemeine Öffentlichkeit nicht dieselbe Relevanz besitzen. Neben einer Präsenz auf Facebook unterhält das Umweltbundesamt zusätzlich ein Profil auf dem Informationsticker- und Micro-Blogging-Dienst „Twitter“ sowie einen YouTube-Kanal. Beide Angebote sind jeweils Marktführer in ihrer spezifischen Nutzung „Informationsticker“ und „Video-Portal/Netzwerk“. Das Umweltbundesamt nutzt Twitter zur Verbreitung tagesaktueller Informationen zu Studienergebnissen, öffentlicher Termine oder allgemeiner Umweltinformationen. Insbesondere Journalisten, Umweltexperten, wissenschaftliche Einrichtungen und Politiker nutzen das Twitter-Angebot des Umweltbundesamtes zur tagesaktuellen Information und zum schnellen Erfassen relevanter Umweltergebnisse. Der YouTube-Kanal des Umweltbundesamtes ist zentrale Anlaufstelle aller Bewegtbild-Angebote des Umweltbundesamtes. Bürgerinnen und Bürger finden hier beispielsweise Erklärfilme zum Handel mit Emissionszertifikaten oder Zusammenfassungen der Pressekonferenzen von Umweltbundesamt-Präsident Jochen Flasbarth. Christoph Zinsius Präsidialbereich Social Media Officer Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, D-06844 Dessau-Roßlau E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.umweltbundesamt.de Das UBA im Social Web auf Facebook<http://www.facebook.com/umw… / Twitter<https://twitter.com/#!/Umwel… / YouTube<http://www.youtube.com/umwel… ___________________________________________________
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Zinsius, vielen Dank für Ihre Ausführungen, allerdings hatte ich ausdrücklich nach vorhandenen…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Beantwortung der Anfrage nach Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt [#4928]
Datum
9. Dezember 2013 17:33
An
Umweltbundesamt
Status
Sehr geehrter Herr Zinsius, vielen Dank für Ihre Ausführungen, allerdings hatte ich ausdrücklich nach vorhandenen Unterlagen gefragt und würde sie weiterhin gerne selbst interpretieren. Speziell bei den Fragen 1, 2, 3 und 5 gehe ich davon aus, dass dem Umweltbundesamt dazu interner Schriftverkehr und Dienstanweisungen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 4928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Keil, wir bedauern, dass Sie unsere ausführlichen Antworten auf Ihre Anfrage via "Frag de…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Beantwortung der Anfrage nach Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt [#4928]
Datum
8. Januar 2014 17:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keil, wir bedauern, dass Sie unsere ausführlichen Antworten auf Ihre Anfrage via "Frag den Staat" unter https://fragdenstaat.de/anfrage/facebook-nutzung-und-bewerbung-durch-das-umweltbundesamt/ bisher als verspätet und nicht ausreichend bewertet haben. Wir lassen Ihnen daher auf diesem Weg ein Verzeichnis der in unserer Akte 90 080-1 Aufklärung der Bevölkerung auf dem Gebiet des Umweltschutzes/ Aufklärungsmaßnahmen des Umweltbundesamtes/ 287 Facebook hinterlegten Unterlagen zukommen. Folgende Inhalte befinden sich in Akte 90 080-1 / 287 Facebook: - Web 2.0 Konzept - Kommunikationsziel, Erfahrungen und erste Konventionen zu UBA-Aktivitäten in webbasierten sozialen Medien - Arbeitshilfen - Kurz-Profile zu etablierten Aktivitäten in webbasierten sozialen Medien - Arbeitshilfen - Kurz-Profile zu potentiell weiteren Aktivitäten in webbasierten sozialen Medien - Behörden-Leitfaden: Umgang mit webbasierten sozialen Medien (Social Media). Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - ISPRAT Projekt Social Media Guidelines Web 2.0 in der deutschen Verwaltung. Dr. Sönke E. Schulz Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - Social-Media in der öffentlichen Verwaltung/ 10 Tipps für einen rechtskonformen und erfolgreichen Social-Media-Auftritt von Kommunen. Dr. Christian Hoffmann Kanzlei VerwaltungZweiPunktNull Bitte lassen Sie uns wissen, welche dieser Unterlagen Sie von uns für eine abschließende Interpretation benötigen. Wir werden Ihnen umgehend die gewünschten Unterlagen in Kopie auf dem Postweg zusenden. Vielen Dank und beste Grüße Christoph Zinsius Christoph Zinsius Präsidialbereich Social Media Officer Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, D-06844 Dessau-Roßlau Telefon: +49 (340) 2103 5627 Telefax: +49 (340) 2104 5627 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.umweltbundesamt.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Zinsius, vielen Dank für die Auflistung des Inhalts der Akte "90 080-1 / 287 Facebook&quo…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Beantwortung der Anfrage nach Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt [#4928] [#4928]
Datum
10. Januar 2014 15:51
An
Umweltbundesamt
Status
Sehr geehrter Herr Zinsius, vielen Dank für die Auflistung des Inhalts der Akte "90 080-1 / 287 Facebook". Bitte schicken Sie mir Kopien der folgenden Unterlagen: - Web 2.0 Konzept - Kommunikationsziel, Erfahrungen und erste Konventionen zu UBA-Aktivitäten in webbasierten sozialen Medien - Arbeitshilfen - Kurz-Profile zu etablierten Aktivitäten in webbasierten sozialen Medien - Arbeitshilfen - Kurz-Profile zu potentiell weiteren Aktivitäten in webbasierten sozialen Medien - Social-Media in der öffentlichen Verwaltung/ 10 Tipps für einen rechtskonformen und erfolgreichen Social-Media-Auftritt von Kommunen. Dr. Christian Hoffmann Kanzlei VerwaltungZweiPunktNull Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 4928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Beantwortung der Anfrage nach Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt [#4928]
Datum
5. Februar 2014 14:54
An
Umweltbundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt" vom 15.09.2013 (#4928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 4928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Keil, bitte entschuldigen Sie das Versäumnis. Wir werden uns Ihrem Anliegen natürlich sch…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Beantwortung der Anfrage nach Facebook-Nutzung und -Bewerbung durch das Umweltbundesamt [#4928]
Datum
6. Februar 2014 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keil, bitte entschuldigen Sie das Versäumnis. Wir werden uns Ihrem Anliegen natürlich schnellst möglich annehmen! Mit freundlichen Grüßen im Auftrag _______________ Uwe Kind Z4 / Bürgerservice, Besucherdienst, Veranstaltungen Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Telefon: +49 (0)340 2103 2130 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> NEU /// Website im frischen Look: www.umweltbundesamt.de<http://www.umweltbundesamt.de/> ///

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Umweltbundesamt
Kein Nachrichtentext
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen