Fach- und Sachaufsichtsbeschwerden / Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Landratsamt München / Jobcenter Landkreis München
bekanntlich sind Sie für Beschwerden obiger Kommune zuständig:
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-wie-kann-ich-mich-ueber-mein-jobcenter-beschweren
Trotz meiner Beschwerde vom 04.07.2019 und diversen Ergänzungen Erinnerungen liegt bis Heute keine Rückmeldung vor.
https://verfassungsblog.de/existenzminimum-nach-luxemburger-art/
Meine Anfrage:
a) Werden Beschwerden durch die ROB als Aufsichtsbehörde nie beantwortet und nachgegangen, somit das rechtswidrige Verhalten geduldet?
b) Innerhalb welcher durchschnittlichen Dauer werden Beschwerden bearbeitet?
c) Wie viele Beschwerden liegen Ihnen gegen das Landratsamt München / Jobcenter Landkreis München innerhalb der letzten 5 Jahre vor und mit welchem Ergebnis.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum22. März 2020
-
25. April 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!