FACHAUFSICHTSBESCHWERDE (AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG)

FACHAUFSICHTSBESCHWERDE WEGEN MISSACHTUNG UND VERLETZUNG DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS UND ERMESSENSSPIELRAUMS DURCH NICHTBEARBEITUNG VON PRIVATEN OWI-ANZEIGEN IM RUHENDEN VERKEHR DURCH DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

HIERMIT LEGE ICH GEGEN DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG DER STADT PADERBORN WEGEN MISSACHTUNG UND VERLETZUNG DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS UND UNRECHTMÄßIGE AUSWEITUNG DES ERMESSENSSPIELRAUMS BEI DER BEARBEITUNG VON PRIVATEN OWI-ANZEIGEN IM RUHENDEN VERKEHR

FACHAUFSICHTSBESCHWERDE

EIN.

BEGRÜNDUNG:

MEINE EINGEREICHTEN PRIVATEN ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN WERDEN NICHT NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN BEARBEITET. DABEI WIRD WEDER DAS OPPORTUNITÄTSPRINZIP, NOCH DAS ERMESSENSSPIELRAUM GESETZESKONFORM ANGEWANDT.

LAUT SCHRIFTLICHER EINLASSUNG MÜSSEN DIE EINGEREICHTEN OWI-ANZEIGEN DURCH PRIVATPERSONEN ZUM EINEN EINE PERSÖNLICHE BETROFFENHEIT (BERECHTIGTES EIGENINTERESSE) UND ZUM ANDEREN EINE BEHINDERUNG DURCH EINEN VERKEHRSWIDRIG GEPARKTES FAHRZEUG AUFWEISEN, DAMIT DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG DER STADT PADERBORN ÜBERHAUPT EINE BEARBEITUNG IN ERWÄGUNG ZIEHT.

JEDOCH AUCH IN DIESEN KONKRETEN FÄLLEN, BEI DENEN WIE GEWÜNSCHT, EIN BERECHTIGTES EIGENINTERESSE UND EINE BEHINDERUNG EINDEUTIG DURCH BEWEISFOTOS BELEGT WAR, WURDEN DIE EINGEREICHTEN PRIVATANZEIGEN IN KEINEM DER FÄLLE WEITERVERFOLGT, BEARBEITET UND AUCH NICHT GEAHNDET.

VIELMEHR WIRD DURCH DIESE BEHÖRDE IMMER EINE VERSPÄTETE ÜBERWACHUNGSMAßNAHME FERN IN DIE ZUKUNFT EINGEPLANT UND KONTROLLMAßNAHMEN DURCH EIGENE MITARBEITER AN DIESE ORTE BEORDERT UND VERWARNUNGEN AUSGESPROCHEN. DIESE ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN SIND ABER NUR VON KURZER DAUER UND ABSOLUT INEFFIZIENT, WAS DIE ANZAHL MEINER FOLGEANZEIGEN IN DIESEN STRAßENBEREICHEN BEWEIST.

DIE SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHME DES BÜRGERMEISTERS MARTIN DREIER, ES MÜSSTEN SCHLIEßLICH AUCH ANDERE BEREICHE KONTROLLIERT WERDEN, IST SO ABSURD UND KONTRAPRODUKTIV, WIE DIE NICHTBEARBEITUNG DER VON PRIVATEN PERSONEN EINGEREICHTEN OWI-ANZEIGEN. DENN WENN DIESE ANZEIGEN VON DER ORDNUNGSBEHÖRDE, DEM DIESER BÜRGERMEISTER JA VORSTEHT, ENDLICH NACH DEN GESETZLICHEN VORGABEN BEARBEITET UND FEHLVERHALTEN KONSEQUENT NACH DEM OPPOTUNITÄTSPRINZIP VERFOLGT UND SCHLIEßLICH GEAHNDET WÜRDEN, SO WÄRE DIESE FACHAUFSICHTSBESCHWERDE NICHT NOTWENDIG GEWESEN!

DIE EINGEREICHTEN PRIVATEN OWI-ANZEIGEN FALLEN JEDOCH UNTER DEN TISCH UND WERDEN NICHT NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS BEARBEITET UND DIE EINDEUTIGEN VERKEHRSVERSTÖßE WERDEN ÜBERHAUPT NICHT GEAHNDET. DURCH DAS FEHLVERHALTEN DIESER ORDNUNGSBEHÖRDE WIRD DAS FALSCHPARKEN WEDER KONSEQUENT VERFOLGT NOCH EINGEDÄMMT!

AUF WELCHER SEITE DES GESETZES STEHEN SIE EIGENTLICH ALS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG?

EBENSO IST DAS ERMESSENSSPIELRAUM IN DIESEN FÄLLEN SEHR EINGEENGT, ZUMAL NICHT NUR ICH ALS BETROFFENER VON SOLCHEN FALSCHPARKERN BEHINDERT WERDE, SONDERN DURCHAUS AUCH EIN ÖFFENTLICHES INTERESSE BESTEHT, WEIL ES SICH HIER UM ÖFFENTLICHE STRAßEN HANDELT UND AUCH ANDERE MENSCHEN DIESE BENUTZEN MÜSSEN UND EBENSO WIE ICH, BEHINDERT WERDEN.

DER GESETZGEBER FORDERT ABER IN KEINEM FALL EIN BERECHTIGTES EIGENINTERESSE ALS VORAUSSETZUNG FÜR DAS ANWENDEN DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS EIN, UM EINE PRIVATE OWI-ANZEIGE ZU BEARBEITEN UM FEHLVERHALTEN ZU AHNDEN. IHR ERMESSENSSPIELRAUM IST HIER EINDEUTIG BEGRENZT!

DES WEITEREN WIRD DAS OPPORTUNITÄTSPRINZIP UND DAS ERMESSENSSPIELRAUM DURCH DIE ORDNUNGSBEHÖRDE NICHT RECHTMÄßIG ANGEWANDT, WENN PRIVATE OWI-ANZEIGEN KEIN BERECHTIGTES EIGENINTERESSE VORWEISEN. HIER STELLT DIE BEHÖRDE NÄMLICH, DIE MIT BEWEISFOTOS EINGEREICHTEN ANZEIGEN OHNE BEARBEITUNG UND WEITERVERFOLGUNG, SOFORT EIN. EINE AHNDUNG IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE WIRD NICHT VOLLZOGEN, WAS ABER SINN UND ZWECK DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS AUCH DARSTELLEN DÜRFTE.

FERNER UNTERSTELLT DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG PADERBORN DABEI DEM ANZEIGENDEN, BEI MEHREREN ANZEIGEN VON VERSCHIEDENEN TATORTEN EINGEREICHTEN ORDNUNGSWIDRIGKEITEN, SICH ALS SACHWALTER IN DIE AUFGABEN DER BEHÖRDE EINZUMISCHEN.
AB WIE VIELEN ANZEIGEN UND AN WIE VIELEN TATORTEN BEGINNT DENN NACH DER ANSICHT DIESER ORDNUNGSBEHÖRDE EIGENTLICH DAS EINMISCHEN ALS SACHWALTER IN IHREN AUFGABENBEREICH?

DURCH DIE NICHTBEARBEITUNG VON MEINEN PRIVATEN ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN ÖFFNET DIESE ORDNUNGSBEHÖRDE SOMIT ABSICHTLICH TÜR UND TOR FÜR DAS ZUNEHMENDE UND RÜCKSICHTSLOSE FEHLVERHALTEN VON AUTOFAHRERN, DIE SCHWÄCHEREN VERKEHRSTEILNEHMERN DEN BEWEGUNGSRAUM IM ÖFFENTLICHEN STRAßENVERKEHR MEHR UND MEHR WEGNEHMEN, IN DEM SIE RÜCKSICHTSLOS AUF GEH- UND RADWEGEN, VOR FEUERWEHRZUFAHRTEN, AUF ÖFFENTLICHEN GRÜNANLAGEN USW. VERBOTSWIDRIG PARKEN.

ICH FORDERE SIE HIERMIT AUF, ALLE PRIVATEN ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN NACH DEM GESETZLICH DEFINIERTEN OPPORTUNITÄTSPRINZIP ZU BEARBEITEN UND IM RAHMEN DER STVO ZU VERFOLGEN UND ZU AHNDEN.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE (AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG) [#185614]
Datum
29. April 2020 11:46
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE WEGEN MISSACHTUNG UND VERLETZUNG DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS UND ERMESSENSSPIELRAUMS DURCH NICHTBEARBEITUNG VON PRIVATEN OWI-ANZEIGEN IM RUHENDEN VERKEHR DURCH DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, HIERMIT LEGE ICH GEGEN DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG DER STADT PADERBORN WEGEN MISSACHTUNG UND VERLETZUNG DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS UND UNRECHTMÄßIGE AUSWEITUNG DES ERMESSENSSPIELRAUMS BEI DER BEARBEITUNG VON PRIVATEN OWI-ANZEIGEN IM RUHENDEN VERKEHR FACHAUFSICHTSBESCHWERDE EIN. BEGRÜNDUNG: MEINE EINGEREICHTEN PRIVATEN ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN WERDEN NICHT NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN BEARBEITET. DABEI WIRD WEDER DAS OPPORTUNITÄTSPRINZIP, NOCH DAS ERMESSENSSPIELRAUM GESETZESKONFORM ANGEWANDT. LAUT SCHRIFTLICHER EINLASSUNG MÜSSEN DIE EINGEREICHTEN OWI-ANZEIGEN DURCH PRIVATPERSONEN ZUM EINEN EINE PERSÖNLICHE BETROFFENHEIT (BERECHTIGTES EIGENINTERESSE) UND ZUM ANDEREN EINE BEHINDERUNG DURCH EINEN VERKEHRSWIDRIG GEPARKTES FAHRZEUG AUFWEISEN, DAMIT DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG DER STADT PADERBORN ÜBERHAUPT EINE BEARBEITUNG IN ERWÄGUNG ZIEHT. JEDOCH AUCH IN DIESEN KONKRETEN FÄLLEN, BEI DENEN WIE GEWÜNSCHT, EIN BERECHTIGTES EIGENINTERESSE UND EINE BEHINDERUNG EINDEUTIG DURCH BEWEISFOTOS BELEGT WAR, WURDEN DIE EINGEREICHTEN PRIVATANZEIGEN IN KEINEM DER FÄLLE WEITERVERFOLGT, BEARBEITET UND AUCH NICHT GEAHNDET. VIELMEHR WIRD DURCH DIESE BEHÖRDE IMMER EINE VERSPÄTETE ÜBERWACHUNGSMAßNAHME FERN IN DIE ZUKUNFT EINGEPLANT UND KONTROLLMAßNAHMEN DURCH EIGENE MITARBEITER AN DIESE ORTE BEORDERT UND VERWARNUNGEN AUSGESPROCHEN. DIESE ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN SIND ABER NUR VON KURZER DAUER UND ABSOLUT INEFFIZIENT, WAS DIE ANZAHL MEINER FOLGEANZEIGEN IN DIESEN STRAßENBEREICHEN BEWEIST. DIE SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHME DES BÜRGERMEISTERS MARTIN DREIER, ES MÜSSTEN SCHLIEßLICH AUCH ANDERE BEREICHE KONTROLLIERT WERDEN, IST SO ABSURD UND KONTRAPRODUKTIV, WIE DIE NICHTBEARBEITUNG DER VON PRIVATEN PERSONEN EINGEREICHTEN OWI-ANZEIGEN. DENN WENN DIESE ANZEIGEN VON DER ORDNUNGSBEHÖRDE, DEM DIESER BÜRGERMEISTER JA VORSTEHT, ENDLICH NACH DEN GESETZLICHEN VORGABEN BEARBEITET UND FEHLVERHALTEN KONSEQUENT NACH DEM OPPOTUNITÄTSPRINZIP VERFOLGT UND SCHLIEßLICH GEAHNDET WÜRDEN, SO WÄRE DIESE FACHAUFSICHTSBESCHWERDE NICHT NOTWENDIG GEWESEN! DIE EINGEREICHTEN PRIVATEN OWI-ANZEIGEN FALLEN JEDOCH UNTER DEN TISCH UND WERDEN NICHT NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS BEARBEITET UND DIE EINDEUTIGEN VERKEHRSVERSTÖßE WERDEN ÜBERHAUPT NICHT GEAHNDET. DURCH DAS FEHLVERHALTEN DIESER ORDNUNGSBEHÖRDE WIRD DAS FALSCHPARKEN WEDER KONSEQUENT VERFOLGT NOCH EINGEDÄMMT! AUF WELCHER SEITE DES GESETZES STEHEN SIE EIGENTLICH ALS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG? EBENSO IST DAS ERMESSENSSPIELRAUM IN DIESEN FÄLLEN SEHR EINGEENGT, ZUMAL NICHT NUR ICH ALS BETROFFENER VON SOLCHEN FALSCHPARKERN BEHINDERT WERDE, SONDERN DURCHAUS AUCH EIN ÖFFENTLICHES INTERESSE BESTEHT, WEIL ES SICH HIER UM ÖFFENTLICHE STRAßEN HANDELT UND AUCH ANDERE MENSCHEN DIESE BENUTZEN MÜSSEN UND EBENSO WIE ICH, BEHINDERT WERDEN. DER GESETZGEBER FORDERT ABER IN KEINEM FALL EIN BERECHTIGTES EIGENINTERESSE ALS VORAUSSETZUNG FÜR DAS ANWENDEN DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS EIN, UM EINE PRIVATE OWI-ANZEIGE ZU BEARBEITEN UM FEHLVERHALTEN ZU AHNDEN. IHR ERMESSENSSPIELRAUM IST HIER EINDEUTIG BEGRENZT! DES WEITEREN WIRD DAS OPPORTUNITÄTSPRINZIP UND DAS ERMESSENSSPIELRAUM DURCH DIE ORDNUNGSBEHÖRDE NICHT RECHTMÄßIG ANGEWANDT, WENN PRIVATE OWI-ANZEIGEN KEIN BERECHTIGTES EIGENINTERESSE VORWEISEN. HIER STELLT DIE BEHÖRDE NÄMLICH, DIE MIT BEWEISFOTOS EINGEREICHTEN ANZEIGEN OHNE BEARBEITUNG UND WEITERVERFOLGUNG, SOFORT EIN. EINE AHNDUNG IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE WIRD NICHT VOLLZOGEN, WAS ABER SINN UND ZWECK DES OPPORTUNITÄTSPRINZIPS AUCH DARSTELLEN DÜRFTE. FERNER UNTERSTELLT DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG PADERBORN DABEI DEM ANZEIGENDEN, BEI MEHREREN ANZEIGEN VON VERSCHIEDENEN TATORTEN EINGEREICHTEN ORDNUNGSWIDRIGKEITEN, SICH ALS SACHWALTER IN DIE AUFGABEN DER BEHÖRDE EINZUMISCHEN. AB WIE VIELEN ANZEIGEN UND AN WIE VIELEN TATORTEN BEGINNT DENN NACH DER ANSICHT DIESER ORDNUNGSBEHÖRDE EIGENTLICH DAS EINMISCHEN ALS SACHWALTER IN IHREN AUFGABENBEREICH? DURCH DIE NICHTBEARBEITUNG VON MEINEN PRIVATEN ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN ÖFFNET DIESE ORDNUNGSBEHÖRDE SOMIT ABSICHTLICH TÜR UND TOR FÜR DAS ZUNEHMENDE UND RÜCKSICHTSLOSE FEHLVERHALTEN VON AUTOFAHRERN, DIE SCHWÄCHEREN VERKEHRSTEILNEHMERN DEN BEWEGUNGSRAUM IM ÖFFENTLICHEN STRAßENVERKEHR MEHR UND MEHR WEGNEHMEN, IN DEM SIE RÜCKSICHTSLOS AUF GEH- UND RADWEGEN, VOR FEUERWEHRZUFAHRTEN, AUF ÖFFENTLICHEN GRÜNANLAGEN USW. VERBOTSWIDRIG PARKEN. ICH FORDERE SIE HIERMIT AUF, ALLE PRIVATEN ORDNUNGSWIDRIGKEITENANZEIGEN NACH DEM GESETZLICH DEFINIERTEN OPPORTUNITÄTSPRINZIP ZU BEARBEITEN UND IM RAHMEN DER STVO ZU VERFOLGEN UND ZU AHNDEN.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185614 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „FACHAUFSICHTSBESCHWERDE (AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORD…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FACHAUFSICHTSBESCHWERDE (AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG) [#185614]
Datum
3. Juni 2020 07:04
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „FACHAUFSICHTSBESCHWERDE (AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG)“ vom 29.04.2020 (#185614) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185614

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „FACHAUFSICHTSBESCHWERDE (AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORD…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: FACHAUFSICHTSBESCHWERDE (AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG) [#185614]
Datum
2. Dezember 2020 04:21
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „FACHAUFSICHTSBESCHWERDE (AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG)“ vom 29.04.2020 (#185614) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185614/