Fachaufsichtsbeschwerden BMZ 2015

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anzahl der 2015 beim BMZ eingegangenen Fachaufsichtsbeschwerden
- Eine Übersicht der Fachaufsichtsbeschwerden, über die das BMZ 2015 entschieden hat und die abgeschlossen sind; Diese sollen Datum und Titel der Beschwerde enthalten
Personenbezogene Daten können ggf. geschwärzt werden.

Dies ist ein IFG-Antrag. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. August 2016
  • Frist
    27. September 2016
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anzahl der 2015 bei…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerden BMZ 2015 [#17674]
Datum
24. August 2016 16:09
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anzahl der 2015 beim BMZ eingegangenen Fachaufsichtsbeschwerden - Eine Übersicht der Fachaufsichtsbeschwerden, über die das BMZ 2015 entschieden hat und die abgeschlossen sind; Diese sollen Datum und Titel der Beschwerde enthalten Personenbezogene Daten können ggf. geschwärzt werden. Dies ist ein IFG-Antrag. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bescheid: IFG Antrag # 17674 vom 24.08.2016 Z14 O4010-0005/036 Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei finden Sie b…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid: IFG Antrag # 17674 vom 24.08.2016
Datum
25. August 2016 14:10
Status
Warte auf Antwort
Z14 O4010-0005/036 Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei finden Sie bitte den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz # 17674 vom 24.08.2016 über Fachaufsichtsbeschwerden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung: Fachaufsichtsbeschwerden= 20BMZ 2015 [#17674] Z14 O4010-0005/036 Sehr geehrter Herr Semsrot…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung: Fachaufsichtsbeschwerden= 20BMZ 2015 [#17674]
Datum
26. August 2016 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Z14 O4010-0005/036 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.08.2016 über eingegangene und abgeschlossene Fachaufsichtsbeschwerden des BMZ. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro sowie die Kosten für Auslagen erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Sollten Gebühren anfallen, werde ich Sie vor Bescheidung darüber informieren. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen