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fachgerechte Entsorung von hochinfektiösen, getragenen Einmalmasken

ich bin sehr besorgt über die nicht fachgerechte Entsorgung der aufgrund der weltweiten Pandemie zu benutzenden Mund- und Nasenschutze.
Häufig finde ich getragene OP-Masken, die ja hochinfektiös sein müssen - wieso sollten wir sie sonst tragen, wenn wir nichts infektiöses über Mund- und Nase ausscheiden.

Zum einen ist es ein riesen Umweltproblem, zum anderen ist die Infektionsgefahr enorm.

Wie stellen Sie sicher, dass für jeden Bürger leicht zu erreichende, fachgerechte Entsorungsmöglichkeiten aufgestellt werden?

Wie stellen Sie sicher, dass wenn demnächst die Schule wieder beginnt, auch die in den Schulen anfallenden, infektiösen Mund- und Nasenbedeckungen, in jedem Klassenraum fachgerecht entsorgt werden können, so dass weder eine Ansteckung erfolgen kann, noch ein Umweltproblem durch die enormen Mengen an anfallenden gebrauchten Mund- und Nasenbedeckungen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2020
  • Frist
    11. September 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin sehr besorg…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
fachgerechte Entsorung von hochinfektiösen, getragenen Einmalmasken [#195019]
Datum
12. August 2020 14:02
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin sehr besorgt über die nicht fachgerechte Entsorgung der aufgrund der weltweiten Pandemie zu benutzenden Mund- und Nasenschutze. Häufig finde ich getragene OP-Masken, die ja hochinfektiös sein müssen - wieso sollten wir sie sonst tragen, wenn wir nichts infektiöses über Mund- und Nase ausscheiden. Zum einen ist es ein riesen Umweltproblem, zum anderen ist die Infektionsgefahr enorm. Wie stellen Sie sicher, dass für jeden Bürger leicht zu erreichende, fachgerechte Entsorungsmöglichkeiten aufgestellt werden? Wie stellen Sie sicher, dass wenn demnächst die Schule wieder beginnt, auch die in den Schulen anfallenden, infektiösen Mund- und Nasenbedeckungen, in jedem Klassenraum fachgerecht entsorgt werden können, so dass weder eine Ansteckung erfolgen kann, noch ein Umweltproblem durch die enormen Mengen an anfallenden gebrauchten Mund- und Nasenbedeckungen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195019/upload/4669b302d27e9bea07ce730e3ec6bd8061aecb76/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „fachgerechte Entsorung von hochinfektiösen, ge…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
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Betreff
AW: fachgerechte Entsorung von hochinfektiösen, getragenen Einmalmasken [#195019]
Datum
27. September 2020 22:27
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „fachgerechte Entsorung von hochinfektiösen, getragenen Einmalmasken“ vom 12.08.2020 (#195019) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195019/upload/4669b302d27e9bea07ce730e3ec6bd8061aecb76/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „fachgerechte Entsorung von hochinfektiösen, ge…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: fachgerechte Entsorung von hochinfektiösen, getragenen Einmalmasken [#195019]
Datum
5. Oktober 2020 10:22
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „fachgerechte Entsorung von hochinfektiösen, getragenen Einmalmasken“ vom 12.08.2020 (#195019) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195019/upload/4669b302d27e9bea07ce730e3ec6bd8061aecb76/
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ihr Anfrage zu fachgerechter Entsorung von hochinfektioesen, getragenen Einmalmasken [#195019] Niedersächsisches M…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Ihr Anfrage zu fachgerechter Entsorung von hochinfektioesen, getragenen Einmalmasken [#195019]
Datum
14. Oktober 2020 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Referat 36 - Hannover, 14.10.2020 Sehr Antragsteller/in für Ihre Anfrage nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz danke ich Ihnen. Aufgrund eines Büroversehens wird Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet. Der korrekte Umgang mit benutzten Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) stellt sich aus Sicht der Abfallentsorgung wie folgt dar: Handelt es sich dabei um MN-Bedeckungen, die von Personen getragen wurden, die im medizinischen Versorgungsbereich (z. B. Klinik) als COVID-19-erkrankte Personen behandelt wurden, so werden diese MNB dem Krankenhausabfall als nicht gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 18 01 04) zugeordnet. Dazu zählen nicht-flüssige Abfälle, wie z. B. Schutzausrüstungen, Masken, Wund- und Gipsverbände, Einwegkleidung. Für Abfälle aus privaten Haushalten im Zusammenhang mit COVID-19 gilt der Abfallschlüssel 20 03 01 „gemischte Siedlungsabfälle“. Hierzu zählen auch benutzte MNB, wenn diese entsorgt werden sollen. Das MU hat mit Erlass „Entsorgung von Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen“ vom 23.03.2020, Az.: 36 - 62813/340-0001, die unteren Abfallbehörden gebeten, über die Abfallberatung (ggf. unter Hinzuziehung der Gesundheitsämter) die betroffene Bevölkerung zu informieren, dass bei privaten Haushalten mit COVID-19-Infizierten der Abfall nicht lose in Restabfallbehältnisse zu geben ist. Vielmehr sollen diese Abfälle in Beuteln fest zugeschnürt in die Abfalltonnen gelangen. Es wird bei diesen Abfällen aus privaten Haushalten angenommen, dass sie auch im Fall bestätigter Infektionen nicht so stark belastet sind, wie solche, die im Gesundheitswesen anfallen. Es wird auf die Einstufung des Robert Koch-Instituts, welche unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… abgerufen werden kann und die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums https://www.bmu.de/pressemitteilung/abf… verwiesen. MNB, die im öffentlichen Raum als Abfall anfallen, sind nicht per se infektiös. Generell gilt, dass MNB aus hygienischen Gründen nicht lose in Taschen, Jacken verstaut werden sollen. Der Hinweis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte lautet: „Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden.“ vgl. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoi… Möchte sich die Person nun eines MNB im öffentlichen Raum (hierzu zählen auch Schulen) entledigen, reicht es aus vorgenannten Gründen aus, diese MNB in einem verschlossenen Beutel über die entsprechenden Restabfallbehältnisse zu entsorgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage zu fachgerechter Entsorung von hochinfektioesen, getragenen Einmalmasken [#195019] Sehr geehrte Da…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage zu fachgerechter Entsorung von hochinfektioesen, getragenen Einmalmasken [#195019]
Datum
15. Oktober 2020 09:01
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Es bleiben doch einige Fragen offen. Ich darf aus Ihrer Antwort zitieren: "...Es wird bei diesen Abfällen aus privaten Haushalten angenommen, dass sie auch im Fall bestätigter Infektionen nicht so stark belastet sind, wie solche, die im Gesundheitswesen anfallen..." 1.) Auf welche Studienlage begründet sich Ihre Annahme, dass Masken von Infizierten im privaten Bereich weniger stark belastet sind als Masken von Infiziertem im Gesundheitswesen? Zum anderen beunruhigt mich, dass wir in Zeiten ein tödlichen Pandemie angenommene Zusammenhänge als Grundlage der getroffenen Entscheidungen haben. Das wird dem Ernst der Lage nicht gerecht! Bitte bringen Sie Belege in Form von Studien zu der o.g. Frage. 2.) Zitat aus Ihrer Antwort: "...MNB, die im öffentlichen Raum als Abfall anfallen, sind nicht per se infektiös..." Auf welche medizinische Grundlage stützen Sie diese Aussage? Auch hierfür möchte ich Studien oder wissenschaftliche Arbeiten, die diese Aussage stützen. Immerhin werden die Masken doch deswegen getragen weil man VOR einem postiven PCR-Test nicht wissen kann ob der Maskenträger infektiös ist, aber dennoch schon vor dem postiven Test Viren ausgeschieden werden, die ja mit der Maske aufgehalten werden sollen. 3.) Zitat aus Ihrer Antwort: "...Möchte sich die Person nun eines MNB im öffentlichen Raum (hierzu zählen auch Schulen) entledigen, reicht es aus vorgenannten Gründen aus, diese MNB in einem verschlossenen Beutel über die entsprechenden Restabfallbehältnisse zu entsorgen." Sind z.B. die Schulen über diese Anweisung informiert und wie wird dokumentiert, dass das auch eingehalten wird? Herzlichen Dank für Ihre Mühe, auch diese 3 Fragen zu beantworten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195019/upload/4669b302d27e9bea07ce730e3ec6bd8061aecb76/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Voßstrasse 62 30163 Hannover

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ihr Anfrage zu fachgerechter Entsorung von hochinfektioesen, getragenen Einmalmasken [#195019] Niedersächsisches M…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Ihr Anfrage zu fachgerechter Entsorung von hochinfektioesen, getragenen Einmalmasken [#195019]
Datum
15. Oktober 2020 15:07
Status
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Referat 36 - Hannover, 15.10.2020 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfragen, die ich wie folgt beantworte: „1) Auf welche Studienlage begründet sich Ihre Annahme, dass Masken von Infizierten im privaten Bereich weniger stark belastet sind als Masken von Infiziertem im Gesundheitswesen?“ Zu diesem Punkt hatte ich Ihnen die Einstufung des Robert Koch-Instituts genannt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Die relevante Passage: „Abfallentsorgung Die Grundlage für die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens stellen die Äußerungen in der https://www.laga-online.de/documents/m_… dar. • Bei der Behandlung an COVID-19 erkrankter Personen in Kliniken fällt nicht regelhaft Abfall an, der unter Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* deklariert werden müsste. • Nicht flüssige Abfälle aus der Behandlung von COVID-19-Patienten stellen unter Einhaltung der üblichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Tragens geeigneter persönlicher Schutzausrüstung kein besonderes Infektionsrisiko dar und sind in aller Regel der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 04 zuzuordnen. Die Abfälle sind dabei stets in verschlossenen und reißfesten Plastiksäcken der Abfallsammlung zuzuführen. Spitze und scharfe Gegenstände sind wie üblich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu sammeln und zu verpacken. • Abfälle aus der Diagnostik von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* zuzuordnen. • Abfälle aus Haushalten sind Restabfall (https://www.umweltbundesamt.de/dokument… Nachfragen zu dieser Einstufung wären an das Robert Koch-Institut zu richten. „2) Zitat aus Ihrer Antwort: "...MNB, die im öffentlichen Raum als Abfall anfallen, sind nicht per se infektiös..." „Per se“ bedeutet in diesem Kontext, dass nicht jede MNB mit SARS-CoV2-Viren kontaminiert sein muss. „3)...Möchte sich die Person nun eines MNB im öffentlichen Raum (hierzu zählen auch Schulen) entledigen, reicht es aus vorgenannten Gründen aus, diese MNB in einem verschlossenen Beutel über die entsprechenden Restabfallbehältnisse zu entsorgen." Auch hier gilt die Presseerklärung des BMU: https://www.bmu.de/pressemitteilung/abf… „Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.“ Dieser Punkt ist auf Schulen ohne begründete Verdachtsfälle übertragbar. Die Landesschulbehörde hat mitgeteilt, dass in der Schule eigenverantwortlich mit der Beschaffung und Entsorgung der Masken umgegangen werden muss. Es werden offenbar überwiegend eigene Stoffmasken benutzt, die zum Eigentum der Schülerinnen und Schüler gehören. Zu weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesschulbehörde. Mit freundlichen Grüßen