fachliche Qualifikationen

Anfrage an: Jobcenter Hof Stadt

Ich würde sehr gerne wissen, welche fachlichen Qualifikationen in Ihrem Haus für Berufsberater/Vermittler gelten? Welches Fachwissen muss man vorweisen, um in diesem Berufsfeld in Ihrer Behörde tätig sein zu können und den Staat im direkten Menschenkontakt zu vertreten? Wie werden Ihre Mitarbeiter dahingehend geschult, die Beratung der Leistungsberechtigten im Sinne des SGB I §14 auszuführen? Werden sie überhaupt geschult und wenn ja, was ist dies für eine Schulung? Es muss schließlich ein enorm umfangreicher Inhalt an Gesetzestexten gelernt werden. Legen die Mitarbeiter für derartige Kurse (falls es sie denn gibt) auch eine Prüfung ab? Und wie verhält es sich mit der EGV und dem aufsetzen der selbigen? Informieren Ihre Mitarbeiter den Leistungsberechtigten vor dem Abschluss einer EGV darüber, dass auch der Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht beim aufsetzen der EGV-Inhalte hat?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde sehr g…
An Jobcenter Hof Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
fachliche Qualifikationen [#26528]
Datum
12. Februar 2018 08:36
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde sehr gerne wissen, welche fachlichen Qualifikationen in Ihrem Haus für Berufsberater/Vermittler gelten? Welches Fachwissen muss man vorweisen, um in diesem Berufsfeld in Ihrer Behörde tätig sein zu können und den Staat im direkten Menschenkontakt zu vertreten? Wie werden Ihre Mitarbeiter dahingehend geschult, die Beratung der Leistungsberechtigten im Sinne des SGB I §14 auszuführen? Werden sie überhaupt geschult und wenn ja, was ist dies für eine Schulung? Es muss schließlich ein enorm umfangreicher Inhalt an Gesetzestexten gelernt werden. Legen die Mitarbeiter für derartige Kurse (falls es sie denn gibt) auch eine Prüfung ab? Und wie verhält es sich mit der EGV und dem aufsetzen der selbigen? Informieren Ihre Mitarbeiter den Leistungsberechtigten vor dem Abschluss einer EGV darüber, dass auch der Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht beim aufsetzen der EGV-Inhalte hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich habe Ihre Anfrage an den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit Bayreuth-H…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
WG: fachliche Qualifikationen [#26528]
Datum
13. Februar 2018 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich habe Ihre Anfrage an den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit Bayreuth-Hof weitergeleitet. Das Jobcenter bildet kein eigenes Personal aus, sondern erhält das entsprechende Personal von den Trägern, der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Kommune zugewiesen. Die fachlichen Anforderungen für die Einstellung/Beschäftigung von Beratungs- und Vermittlungskräften können nur von der einstellenden/ausbildenden Stelle benannt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre recht schnelle Rückmeldung, obgleich ich aber nun durcha…
An Jobcenter Hof Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]
Datum
14. Februar 2018 07:27
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre recht schnelle Rückmeldung, obgleich ich aber nun durchaus ein wenig verwundert bin. Wie ich Ihrer Antwort entnommen habe, sind Sie leitender Geschäftsführer des Jobcenters Hof Stadt. Als leitender Geschäftsführer wissen Sie nichts über die fachlichen und beruflichen Qualifikationen der Ihnen unterstellten Mitarbeiter? Und wie verhält es sich bzgl. meiner Nachfrage zur EGV, der sogenannten Eingliederungsvereinbarung? Diese haben Sie mir leider nicht beantwortet, obwohl ich mir sicher, dass diese Frage durchaus in Ihr Fachgebiet als Geschäftsführer fällt und Sie darüber Auskunft geben können. Gerne stelle ich diese Frage aber noch einmal: "Und wie verhält es sich mit der EGV und dem aufsetzen der selbigen? Informieren Ihre Mitarbeiter den Leistungsberechtigten vor dem Abschluss einer EGV darüber, dass auch der Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht beim aufsetzen der EGV-Inhalte hat?" Ich bedanke mich für die Weiterleitung meiner Anfrage an den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit Bayreuth-Hof und warte geduldig auf Antwort. Bzgl. der Frage zur EGV hätte ich aber dennoch sehr gerne eine Antwort Ihrerseits. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Natürlich bin ich über die fachlichen Qualifikationen meiner Mitarbeiter informiert. …
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]
Datum
14. Februar 2018 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Natürlich bin ich über die fachlichen Qualifikationen meiner Mitarbeiter informiert. Ihre Frage galt jedoch von der Formulierung her den grundsätzlichen fachlichen Qualifikationen welche Berufsberater/Vermittler aufweisen müssen. Dazu möchte ich vorab darauf hinweisen, dass Jobcenter kein Berufsberater beschäftigen. Berufsberater werden ausschließlich bei den Agenturen für Arbeit eingesetzt. Ich bin davon ausgegangen, dass Ihnen bekannt ist, dass die Berufsberatung ausschließlich Sache der Arbeitsagenturen ist. Insoweit kann ich Ihre Frage schon einmal nicht beantworten. Aber auch die Vermittlungskräfte werden von der Agentur für Arbeit eingestellt und ausgebildet. Daher richten sich deren fachliche Qualifikationen nach den von der BA definierten Voraussetzungen/Kriterien. Diese sind im Übrigen auf der Homepage der BA zum Thema "Karriere bei der Bundesagentur" weitgehend nachvollziehbar. Soweit Sie auf das Thema EGV eingehen, möchte ich Sie auf die dazu maßgebliche rechtliche Grundlage verweisen. In § 15 SGB II ist das Thema erschöpfend abgehandelt und außerdem festgelegt, wie es auch schon der Begriff "Eingliederungsvereinbarung" beinhaltet, dass diese einvernehmlich zwischen Jobcenter und erwerbsfähiger leistungsberechtigter Person vereinbart wird. Der Begriff der Vereinbarung impliziert ja, dass beide Seiten bei der inhaltlichen Gestaltung beteiligt sind. Unabhängig davon ist natürlich auch eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt möglich. Ich bin davon ausgegangen, dass ihnen der Gesetzestext bekannt ist. Ausgehend von der gesetzlichen Regelung ergibt sich durch die gesetzeskonforme Handlungsweise meiner Mitarbeiter/innen, dass Kunden darüber aufgeklärt werden, dass die Inhalte der EGV nicht einseitig vom Jobcenter festgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst sei nebenbei mal erwähnt, dass ich mich sehr darüber freue, dass Sie…
An Jobcenter Hof Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]
Datum
14. Februar 2018 10:04
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst sei nebenbei mal erwähnt, dass ich mich sehr darüber freue, dass Sie sich persönlich den hier gestellten Fragen meinerseits annehmen und in Ihrer Beantwortung derselben auch sehr zügig sind. Die rechtlichen Grundlagen nach § 15 SGB II bzgl. der Eingliederungsvereinbarungen sind mir selbstverständlich bekannt. Aber darauf bezog sich meine Frage nicht. Meine Frage bezog sich explizit darauf, ob Ihre Mitarbeiter/Arbeitsvermittler gegenüber dem Leistungsberechtigten auch offen äußern, dass der Leistungsberechtigte selbstverständlich ein Anrecht hat, die Inhalte der EGV mitzubestimmen? Der § 15 SGB II spricht keinesfalls von einer einvernehmlichen Einigung, welche vertraglich aufgesetzt wird. Aus dem Begriff "Vereinbarung" automatisch darauf zu schließen, dass der Leistungsberechtigte weiß, dass er ein Anrecht auf Mitgestaltung hat, ist falsch. Zumal in § 15 SGB II ebenfalls die Rede vom Verwaltungsakt ist, der dem Leistungsberechtigten die (dann wirklich) einseitig festgesetzte EGV aufzwingt. Es ergibt sich hier also ein besonderes Bedürfnis nach korrekter Beratung für den Leistungsberechtigten. Ich erinnere hierbei besonders an § 14 SGB I und § 13 SGB I. In diesen Gesetzen ist nicht aufgeführt, dass der Leistungsberechtigte sich vor dem Besuch beim Jobcenter mit seinen Rechten vertraut zu machen hat. Im Gegenteil - hier wird auf die Beratungs- und Auskunftspflicht der Behröde verwiesen, welche ja in Ihrem Fall die Eingliederungsvereinbarung mit dem Leistungsberechtigten abschließen will/möchte/muss. Meine Motivation dieser Frage auf den Grund zu gehen rührt vornehmlich daher, da meine Frau in Ihrem Jobcenter bis vor kurzem Kundin war. Ihr wurde beispielsweise seitens ihres ehemaligen Arbeitsvermittlers keine entsprechende Beratung zuteil. Bekannten aus meinem Freundeskreis, welche bei Ihnen Kunden waren oder noch sind, haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Den reinen Verweis auf § 15 SGB II kann ich somit als Antwort nicht akzeptieren. Denn auch wenn es im Gesetz verankert ist, wie eine EGV auszusehen hat, gibt es diesbezüglich offenbar Defizite in Ihrem Amt. Von einer "gesetzeskonformen Handlungsweise" kann ich an diesem Punkt leider nicht viel erkennen, was ich ehrlich gesagt sehr schade finde für eine Behörde, die in solch engem Kontakt mit ihren Kunden steht. Vielleicht sollte ich aber auch einfach nur meine Frage entsprechend umformulieren. Halten Sie es, als zuständiger Geschäftsführer, denn für möglich, die Ihnen unterstellten Arbeitsvermittler noch einmal gezielt darauf aufmerksam zu machen, dass Leistungsberechtigte Kunden vor dem Abschluss der EGV auf den Umstand hinzuweisen sind, dass sie ein klares Mitspracherecht über die Inhalte haben? Somit würde sich meine Frage diesbezüglich erübrigen und eine Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitarbeiter würde sicherlich auch erheblich dazu beitragen, den Kunden künftig nicht zu benachteiligen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betrachte ich grundsätzlich als Angeleg…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]
Datum
14. Februar 2018 13:24
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betrachte ich grundsätzlich als Angelegenheiten, welche ich selbst bearbeite. Der Begriff der Vereinbarung beinhaltet m. E schon, dass hier schon eine einvernehmliche Einigung vorliegt. Die Begriffsdefinition in Wikipedia ist hier eindeutig: Eine Vereinbarung ist demnach eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbaren zu mhd. einbare ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘).[2] Sie wird freiwillig geschlossen. Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Die EGV wird hierbei als Form der Vereinbarung explizit aufgeführt. Ungeachtet dessen ist, wie ich schon erwähnt habe, auch eine Festsetzung per Verwaltungsakt möglich. Dies ist in unserer Praxis aber ein eher seltener Vorgang. Mit der Formulierung in meiner Antwort (gesetzeskonform) habe ich auch zum Ausdruck gebracht, dass dem erwerbsfähigen Leistungsbezieher auch seine Rechte in der Sache erläutert werden. Es besteht hier, wie Sie schon ausführen eine gesetzliche Beratungsverpflichtung (siehe auch § 14 Abs. 2 SGB II). Soweit Sie als konkretes Beispiel für ein angebliches Versäumnis meiner Mitarbeiter/innen anführen, dass Ihre Frau nicht entsprechend beraten wurde, bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht darauf eingehe, da ein derartiger Sachverhalt wohl kaum unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Hier geht es um einen Einzelfall, welcher im Rahmen unseres Kundenreaktionsmanagements bearbeitet werden müsste. Dazu benötige ich persönliche Angaben zu Ihrer Frau, welche wohl eher nicht auf Ihrer Plattform veröffentlicht werden können, da es den Datenschutz zu beachten gilt. Zudem müsste Ihre Frau eine evtl. Beanstandung namentlich selbst äußern, da ich Ihnen ohne entsprechende Vollmacht kein Auskünfte geben darf. Ich stelle Ihrer Frau gerne anheim, Beanstandungen dezidiert beim Jobcenter geltend zu machen. Nur dann ist auch ein konkrete Klärung des Einzelfalls möglich. Hinsichtlich Ihrer weiteren Äußerungen bezüglich der Erfahrungen von Bekannten, bitte ich ebenfalls um Verständnis, dass ich auf Äußerungen, welche auf sog. Hörensagen beruhen nicht eingehe. Sofern im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht Fehlerquellen im Beratungsbereich festgestellt werden, sind diese selbstverständlich Gegenstand von Erörterungen in den regelmäßigen Dienstbesprechungen mit den Vermittlungskräften. Dies betrifft natürlich auch Feststellungen bezüglich der von Ihnen genannten Sachverhalte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> wie Sie unter folgendem Link sehen können, fühlt sich die Agentur für Arbeit …
An Jobcenter Hof Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]
Datum
8. März 2018 10:09
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wie Sie unter folgendem Link sehen können, fühlt sich die Agentur für Arbeit Bayreuth Hof nicht in der Lage, meine Anfrage zu beantworten: https://fragdenstaat.de/anfrage/fachliche-qualifikationen-der-mitarbeiter/ Da Sie mich allerdings bzgl. meiner Anfrage dorthin verwiesen haben, gebe ich diese hiermit an Sie zurück. Denn seitens der Agentur für Arbeit Bayreuth Hof wurde mir mitgeteilt, dass ich mich in dieser Sache an Sie wenden soll, bzw. direkt an das Jobcenter. Es gilt also bitte weiterhin folgende Fragen zu beantworten: Ich würde sehr gerne wissen, welche fachlichen Qualifikationen im Jobcenter Hof Stadt für Vermittlungskräfte gelten? Welches Fachwissen muss man vorweisen, um in diesem Berufsfeld in Ihrer Behörde tätig sein zu können und den Staat im direkten Menschenkontakt zu vertreten? Wie werden Ihre Mitarbeiter dahingehend geschult, die Beratung der Leistungsberechtigten im Sinne des SGB I §14 auszuführen? Werden sie überhaupt geschult und wenn ja, was ist dies für eine Schulung? Es muss schließlich ein enorm umfangreicher Inhalt an Gesetzestexten gelernt werden. Legen die Mitarbeiter für derartige Kurse (falls es sie denn gibt) auch eine Prüfung ab? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in In der Anlage erhalten Sie das sogenannte, offizielle "Tätigkeits- und Kompetenz…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: AW: AW: WG: fachliche Qualifikationen [#26528]
Datum
12. März 2018 08:08
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in In der Anlage erhalten Sie das sogenannte, offizielle "Tätigkeits- und Kompetenzprofil" der BA für die Tätigkeit in der Vermittlung. Daraus können Sie die Zugangsvoraussetzungen ersehen. Zudem habe ich das Schulungsgrundlagenpapier für die Beratungskonzeption beigefügt. Über weitere Unterlagen verfüge ich nicht. Zudem verweise ich Sie nach wie vor auf die Internetseite der BA, wo sie unter dem Stichwort "Karriere in der BA" ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen ersehen können Mit freundlichen Grüßen