Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022 nach "aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft"

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die fachlichen Vorgaben des RKI (a) legen nach dem "aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft" fest, dass Menschen, die von einer SARS-CoV-2 Infektion genesen sind, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind. Als "wissenschaftliche Begründung" wird lediglich auf 3 Dokumente verwiesen:

Dokument 1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021) (b)
Das vom RKI ohne Quellenangabe benannte Dokument ist ein WHO-Bericht, der sich mit dem Hospitalisierungsrisiko für Omikron-Patienten in England beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass das Hospitalisierungsrisiko für Omikron signifikant geringer ist als bei den vorherigen Varianten. Das Dokument beschäftigt sich an keiner Stelle mit einem erhöhten Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Das Wort Genesen kommt in diesem Bericht nicht einmal vor!

Dokument 2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34 (c)
Das verlinkte Dokument ist keine wissenschaftliche Studie, sondern eine Linkliste der UK Health Security Agency. Dort sind diverse Technische Einweisung und zugrunde liegende Daten für das englische Gesundheitswesen verlinkt.
Dabei geht es zum Beispiel um die deutlich geringere Effektivität der bisherigen Impfung gegen SARS-CoV-2 bei Omikron oder das verminderte Risiko zur stationären Aufnahme bei Omikron.
Keines der in der Linkliste verlinkten Dokumente beschäftigt sich mit der Frage, ob es ein erhöhtes Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese gibt, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren.

Dokument 3) Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monaten (d)
Das verlinkte Dokument ist keine wissenschaftliche Studie oder Abhandlung. Als "Wissenschaftliche Begründung" sind dort auf Seite 2 exakt 3 Sätze zu finden, die lediglich den geringen Schutz der Grundimpfung gegenüber der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 beschreiben. Der Bericht erwähnt in keinem Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren.

Daher die Fragen:
1) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 1) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind?
2) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 2) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind?
3) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 3) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind?
4) Welche anderen statistischen Daten liegen dem RKI vor, die wissenschaftlich belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind?
5) Auf exakt welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) basieren die fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022?

(a) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
(b) http://www.quotidianosanita.it/allegati/allegato196967.pdf
(c) https://www.gov.uk/government/publications/investigation-of-sars-cov-2-variants-technical-briefings
(d) https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/02_22.pdf?__blob=publicationFile

Ergebnis der Anfrage

Das RKI hat KEINE der 5 gestellten Fragen beantwortet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 7 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die fachlichen Vo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022 nach "aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft" [#238041]
Datum
19. Januar 2022 08:38
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die fachlichen Vorgaben des RKI (a) legen nach dem "aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft" fest, dass Menschen, die von einer SARS-CoV-2 Infektion genesen sind, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind. Als "wissenschaftliche Begründung" wird lediglich auf 3 Dokumente verwiesen: Dokument 1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021) (b) Das vom RKI ohne Quellenangabe benannte Dokument ist ein WHO-Bericht, der sich mit dem Hospitalisierungsrisiko für Omikron-Patienten in England beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass das Hospitalisierungsrisiko für Omikron signifikant geringer ist als bei den vorherigen Varianten. Das Dokument beschäftigt sich an keiner Stelle mit einem erhöhten Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Das Wort Genesen kommt in diesem Bericht nicht einmal vor! Dokument 2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34 (c) Das verlinkte Dokument ist keine wissenschaftliche Studie, sondern eine Linkliste der UK Health Security Agency. Dort sind diverse Technische Einweisung und zugrunde liegende Daten für das englische Gesundheitswesen verlinkt. Dabei geht es zum Beispiel um die deutlich geringere Effektivität der bisherigen Impfung gegen SARS-CoV-2 bei Omikron oder das verminderte Risiko zur stationären Aufnahme bei Omikron. Keines der in der Linkliste verlinkten Dokumente beschäftigt sich mit der Frage, ob es ein erhöhtes Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese gibt, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Dokument 3) Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monaten (d) Das verlinkte Dokument ist keine wissenschaftliche Studie oder Abhandlung. Als "Wissenschaftliche Begründung" sind dort auf Seite 2 exakt 3 Sätze zu finden, die lediglich den geringen Schutz der Grundimpfung gegenüber der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 beschreiben. Der Bericht erwähnt in keinem Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Daher die Fragen: 1) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 1) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind? 2) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 2) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind? 3) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 3) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind? 4) Welche anderen statistischen Daten liegen dem RKI vor, die wissenschaftlich belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind? 5) Auf exakt welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) basieren die fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022? (a) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html (b) http://www.quotidianosanita.it/allegati/allegato196967.pdf (c) https://www.gov.uk/government/publications/investigation-of-sars-cov-2-variants-technical-briefings (d) https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/02_22.pdf?__blob=publicationFile
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238041/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte betätigen sie per E-Mail den Eingang des Antrages nach § 7 IFG der Informati…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022 nach "aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft" [#238041]
Datum
20. Januar 2022 12:18
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte betätigen sie per E-Mail den Eingang des Antrages nach § 7 IFG der Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238041/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.01.2022
Datum
20. Januar 2022 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0067. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 [#238041] Sehr geehrte Damen und Herren, Der Antrag auf Informationszugang erfolg…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 [#238041]
Datum
21. Januar 2022 09:34
An
Robert Koch-Institut
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Der Antrag auf Informationszugang erfolgte ausschließlich, weil das RKI seine fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022, welche sich nach Angaben des RKI nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft begründen, nicht mit statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen belegt hat. Dadurch haben 613.742 Menschen ihren Status als Genesene verloren (zwischen dem 15.7.2021 und dem 15.10.2021 infiziert). (Quelle: RKI Situationsberichte(a)) Für 3.645.964 Menschen verkürzt sich der Genesenstatus signifikant (zwischen dem 15.10.2021 und dem 31.12.2021 infiziert). (Quelle: RKI Situationsberichte(a)) Die fachlichen Vorgaben des RKI betreffen somit fast 5 Prozent der Bevölkerung! Es besteht daher ein großes öffentliches Interesse, die fehlenden statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen für die fachlichen Vorgaben des RKI offen zu legen. Daher sollte nach § 7 IFG der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. (a) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238041/
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AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 [#238041] Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie es bis zum heutigen Tag…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 [#238041]
Datum
17. Februar 2022 12:18
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie es bis zum heutigen Tag unterlassen, die Anfrage nach § 7 IFG auf Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beantworten. Um einer Klage zu entgehen, fordere ich sie daher letztmalig auf, die Anfrage bis spätestens zum 24.02.2022 zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238041/
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AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 [#238041]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fach…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 [#238041]
Datum
26. Februar 2022 10:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022 nach "aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft"“ vom 19.01.2022 (#238041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067 Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067
Datum
7. März 2022 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.01.2022 (Az. 2.13.04/0004#0067), zu welchen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch auf Beantwortung konkreter Einzelfragen, ebenso nicht auf Abgabe von Begründungen, Stellungnahmen oder Einschätzungen beinhaltet, sondern lediglich auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Beachten Sie bitte ferner, dass das Robert Koch-Institut (RKI) keine individuelle juristische oder medizinische Beratung vornehmen kann und darf. Daher legen wir Ihre Anfragen Nr. 1 bis 5 dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem RKI hinsichtlich der der wissenschaftlichen Begründung zu den fachlichen Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise vorliegen. Die von Ihnen angeforderten Informationen sind insoweit bereits öffentlich zugänglich. Im Einzelnen: Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Die vorliegenden Studien zeigen insbesondere, dass es unter dominanter Zirkulation der Omikronvariante zu einem starken Anstieg der Anzahl der Reinfektionen kommt. Daten der britischen SIREN-Studie weisen darauf hin, dass Genesene unter diesen Bedingungen nur noch eine Schutzwirkung von ca. 40% gegenüber Reinfektionen aufweisen. Die unter der Omikronvariante analysierten Daten zur Impfeffektivität belegen darüber hinaus, dass Personen, die lediglich zwei Impfstoffdosen erhalten haben, ab 2-3 Monate nach der letzten Impfstoffdosis eine nur noch unzureichende Schutzwirkung gegenüber Infektionen mit der Omikronvariante aufweisen (<20%). Die bisher veröffentlichten Studien beziehen sich auf Personen, deren Genesenenstatus ganz überwiegend auf frühere Infektionen mit der Deltavariante zurückzuführen ist. Sie belegen jedoch ein deutlich stärkeres Potential der Omikron-Variante den Immunschutz zu umgehen. Außerdem deuten neue Studienergebnisse an, dass das Risiko einer Reinfektion mit der Omikronvariante im Vergleich zur Deltavariante deutlich erhöht ist. Angaben zu den wissenschaftlichen Hintergründen unter Nennung der Quellen aus der wissenschaftlichen Literatur finden Sie auf der Internetseite des RKI unter: https://www.rki.de/covid-19-genesenen... Ein Anspruch auf darüberhinausgehenden Zugang zu Daten und deren Auswertungen hinsichtlich des Genesenenstatuses ist nicht gegeben. Das RKI wertet die ihm übermittelten Daten nach relevanten Gesichtspunkten aus und veröffentlicht die Ergebnisse dieser Auswertungen, unter anderem auch zur Omikronvariante, auf seiner Internetseite, insbesondere im Wochenbericht. Diesen können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067 [#238041] Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben sie…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067 [#238041]
Datum
7. März 2022 13:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben sie in ihrer automatischen Antwort auf KEINE meiner 5 Fragen geantwortet. Insofern fordere ich Sie bis spätestens zum 11.03.2022 auf, die an sie gestellten Fragen einzeln zu beantworten! 1) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 1) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind? 2) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 2) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind? 3) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 3) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind? 4) Welche anderen statistischen Daten liegen dem RKI vor, die wissenschaftlich belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind? 5) Auf exakt welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) basieren die fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238041/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067 [#238041]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informatio…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067 [#238041]
Datum
7. März 2022 13:17
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022 nach "aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft"“ vom 19.01.2022 (#238041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend bis spätestens zum 11.03.2022 über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067 [#238041] Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf…
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067 [#238041]
Datum
7. März 2022 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag wurde umfassend mit der Nachricht vom 07.03.2022 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen