Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164

Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch S…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164 [#273546]
Datum
20. März 2023 08:25
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273546/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu § 164 SGB IX ist keine Fachliche Weisun…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164 [#273546]
Datum
21. März 2023 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu § 164 SGB IX ist keine Fachliche Weisung als amtliche Information vorhanden. Die Fachlichen Weisungen zu weiteren Regelungen des SGB IX sind im Internet unter folgendem link veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen/sgbix-rehabilitation Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX schlägt die Bundesagentur für Arbeit oder ein Inte…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164 [#273546]
Datum
22. März 2023 09:01
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX schlägt die Bundesagentur für Arbeit oder ein Integrationsfachdienst den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor. Wie Sie mitteilen, ist keine Fachliche Weisung zu § 164 SGB IX als amtliche Information vorhanden. Wie ist die gesetzliche Norm deutschlandweit umgesetzt und die Kooperation der Bundesagentur mit den Arbeitgebern sichergestellt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273546/
Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Frage erhalten Sie einen Auszug aus einer Arbeitshilfe, in der d…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164 [#273546]
Datum
23. März 2023 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Frage erhalten Sie einen Auszug aus einer Arbeitshilfe, in der die Umsetzung des § 164 SGB IX beschrieben ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung des Auszugs aus einer Arbeitshilfe, in der die Umset…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164 [#273546]
Datum
27. März 2023 15:50
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung des Auszugs aus einer Arbeitshilfe, in der die Umsetzung des § 164 SGB IX beschrieben ist. Ist der Inhalt und das Verfahren des allgemeinen Vermittlungsauftrags gemäß "Arbeitshilfe Reha/SB für den (gem.) AG-S" vom 14.11.2022 gleich mit dem Vermittlungsauftrag gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 35, § 39 SGB III oder bestehen zwischen beiden Vermittlungsauftragen Unterschiede? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273546/

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> grundsätzlich bestehen im Umgang mit den beiden Vermittlungsaufträgen kei…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX § 164 [#273546]
Datum
29. März 2023 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> grundsätzlich bestehen im Umgang mit den beiden Vermittlungsaufträgen keine Unterschiede. Einziger Unterschied ist, dass bei einem Vermittlungsauftrag gemäß § 164 SGB IX die Möglichkeit besteht, dass die Suche auf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen eingegrenzt werden kann. Mit freundlichen Grüßen