Fachsprachenprüfung

Thema: Fachsprachenprüfung.

1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?

3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?

4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?

5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?

6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?

7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?

8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)

9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: Fachsprach…
An Ärztekammer Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachsprachenprüfung [#200678]
Datum
13. Oktober 2020 10:31
An
Ärztekammer Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200678/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ärztekammer Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage dürfen wir auf die Informationen zur Durchführung der …
Von
Ärztekammer Baden-Württemberg
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200678]
Datum
14. Oktober 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage dürfen wir auf die Informationen zur Durchführung der Fachsprachenprüfung auf unserer Internetseite verweisen: https://www.aerztekammer-bw.de/10aerz... Die Antragsbearbeitung auf Erteilung der Approbation erfolgt beim Regierungspräsidium Stuttgart. Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft die Unterlagen und übermittelt in den Fällen, in denen eine Fachsprachenprüfung notwendig ist, die erforderlichen Daten des Prüfungskandidaten an die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Eine persönliche Anmeldung für die Fachsprachenprüfung ist daher nicht notwendig. Die Prüfungsgebühr beträgt 420 Euro. Die Mitglieder der Prüfungskommission teilen das Prüfungsergebnis unmittelbar nach der Prüfung dem Teilnehmer mit. Für eine Anmeldung zur Fachsprachenprüfung sind allgemeine Sprachkenntnisse durch Prüfungszeugnisse (Zertifikate), die zumindest den Anforderungen der Stufe B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" (GER) oder einem gleichwertigen Sprachniveau entsprechen, nachzuweisen. Im Hinblick auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die Landesärztekammer Baden-Württemberg gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 LIFG als Selbstverwaltungsorganisation eines Freien Berufes nicht dem LIFG unterliegt. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zu folgenden Fragen konnte ich aus Ihrer Rückmeld…
An Ärztekammer Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200678]
Datum
19. Oktober 2020 11:33
An
Ärztekammer Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zu folgenden Fragen konnte ich aus Ihrer Rückmeldung noch keine Antwort entnehmen: 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? Wären Sie so freundlich die beiden Fragen ebenfalls kurz zu beantworten? Vielen herzlichen Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200678/

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Ärztekammer Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer weiteren Nachfrage können wir Ihnen mitteilen, dass bei der Organisation de…
Von
Ärztekammer Baden-Württemberg
Betreff
AW: Fachsprachenprüfung [#200678]
Datum
21. Oktober 2020 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer weiteren Nachfrage können wir Ihnen mitteilen, dass bei der Organisation der Fachsprachenprüfung die Regel gilt, dass nach Eingang der Gebühr der Zeitraum bis zur Prüfung 8 Wochen nicht überschreiten soll. Zur durchschnittlichen Wartezeit lassen sich aufgrund der aktuellen Corona-Situation derzeit keine verlässlichen Angaben machen. Mit freundlichen Grüßen