Fachsprachenprüfung Hessen

Anfrage an: Ärztekammer Hessen

Thema: Fachsprachenprüfung.

1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?

3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?

4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?

5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?

6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?

7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?

8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)

9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: Fachsprachenprüfun…
An Ärztekammer Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachsprachenprüfung Hessen [#201194]
Datum
19. Oktober 2020 14:33
An
Ärztekammer Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201194 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ärztekammer Hessen
Sehr geehrteAntragsteller/in ausländische Ärztinnen und Ärzte stellen zuerst beim Hessischen Landesprüfungs- und…
Von
Ärztekammer Hessen
Betreff
Antwort: WG: Fachsprachenprüfung Hessen [#201194]
Datum
19. Oktober 2020 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
E-Mail_50_Jahre_Akademie.jpg
24,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ausländische Ärztinnen und Ärzte stellen zuerst beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis/Approbation (Homepage: https://rp-giessen.hessen.de/soziales..., E-mail: <<E-Mail-Adresse>> ). Danach senden sie uns das beiliegende Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zu, sowie die Eingangsbestätigung vom HLPUG über ihren dort gestellten Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis/Approbation. Außerdem benötigen wir eine beidseitige Kopie des gültigen Lichtbildausweises. Die Gebühren betragen 650,- ? und sind per Vorkasse zu entrichten. Nach Zahlungseingang wird ein Prüfungstermin zugewiesen. Terminwünsche werden wenn möglich berücksichtigt. Die Einladung zum Prüfungstermin erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Termin. Frage 6 kann noch nicht beantwortet werden. Ein Sprachzertifikat muss für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung hier nicht eingereicht werden. Im Anhang finden Sie auch unser Merkblatt zum Ablauf der Fachsprachprüfung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen! Zu Frage 6: Ihre Rückmeld…
An Ärztekammer Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Fachsprachenprüfung Hessen [#201194]
Datum
19. Oktober 2020 16:05
An
Ärztekammer Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen! Zu Frage 6: Ihre Rückmeldung "...kann noch nicht beantwortet werden" bedeutet, dass die Dauer noch nicht statistisch erhoben wurde (z.B für 2020)? Wenn ja, was ist die letzte statistisch erhobene Wartezeit? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201194/
Ärztekammer Hessen
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt noch keine statistischen Erhebungen, da die Landesärztekammer Hessen Fachsp…
Von
Ärztekammer Hessen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Fachsprachenprüfung Hessen [#201194]
Datum
20. Oktober 2020 10:56
Status
E-Mail_50_Jahre_Akademie.jpg
24,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt noch keine statistischen Erhebungen, da die Landesärztekammer Hessen Fachsprachprüfungen seit Oktober 2020 anbietet. Ihr Team Fachsprachprüfungen Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt am Main Tel.: 069/97672-501 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Folgen Sie uns auch auf Facebook: https://www.facebook.com/LAEKHessen/ und auf Twitter: http://twitter.com/LAEKHpresse Der Inhalt dieser E-Mail enthält vertrauliche Informationen. Das Kopieren und die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich von uns erhalten haben, bitten wir Sie, diese zu vernichten und uns darüber zu informieren. Vielen Dank im Voraus. Von: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>>, Datum: 19.10.2020 16:13 Betreff: AW: Antwort: WG: Fachsprachenprüfung Hessen [#201194] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen! Zu Frage 6: Ihre Rückmeldung "...kann noch nicht beantwortet werden" bedeutet, dass die Dauer noch nicht statistisch erhoben wurde (z.B für 2020)? Wenn ja, was ist die letzte statistisch erhobene Wartezeit? Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Ich wünsche Ihnen noch eine erfolgreich…
An Ärztekammer Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Fachsprachenprüfung Hessen [#201194]
Datum
21. Oktober 2020 10:19
An
Ärztekammer Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Ich wünsche Ihnen noch eine erfolgreiche und schöne Woche! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201194/