Fachsprachenprüfung Thüringen

Thema: Fachsprachenprüfung.

1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?

3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?

4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?

5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?

6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?

7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?

8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)

9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: Fachs…
An Landesärztekammer Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachsprachenprüfung Thüringen [#201345]
Datum
21. Oktober 2020 10:34
An
Landesärztekammer Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201345/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesärztekammer Thüringen
Durchführung von Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärzte Ihre Anfrage nr. 201345 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Landesärztekammer Thüringen
Betreff
Durchführung von Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärzte Ihre Anfrage nr. 201345
Datum
11. November 2020 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage und teilen Ihnen in der Reihenfolge Ihrer Fragestellung folgendes mit: zu 1.) Die Kandidatinnen und Kandidaten (nachfolgend zur besseren Verständlichkeit: „die Kandidaten“) melden sich selbst zur Fachsprachenprüfung bei der Landesärztekammer Thüringen an. Es werden diejenigen Kandidaten berücksichtigt, die einen Nachweis (Eingangsbestätigung) über ein aktuell laufendes Antragsverfahren beim Thüringer Landesverwaltungsamt vorweisen. Neben der o.g. Eingangsbestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen: • ausgefülltes Antragsformular, • ausgefülltes Gebührenformular, • ein Lebenslauf, • Kopie des Sprachzertifikates mindestens der Stufe B2, • Kopie eines Ausweisdokumentes und eine Kopie des Visums bei Nicht-EU-Bürgern (mit Ausnahme der visafreien Länder) Die notwendigen Unterlagen werden per E-Mail eingereicht. Informationen zum Antragsverfahren, die Antragsformulare und Hinweise zum Inhalt und Ablauf der Prüfung finden alle Interessierten auf der Homepage der Landesärztekammer Thüringen unter https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/fachsprachenpruefung. zu 2.) Die Gebühr zum Ablegen der Fachsprachenprüfung beträgt derzeit nach Buchstabe J des Kostenverzeichnisses der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung der Landesärztekammer Thüringen 450 €. Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung so oft wie erforderlich wiederholt werden. Die Verwaltungsgebühr ist jeweils erneut zu entrichten. zu 3.) Die Organisation des Prüfungstermins beginnt, wenn die Gebühr eingegangen ist, die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen und die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt sind. zu 4.) Die Kandidaten können auf dem Antragsformular Zeiträume angeben, in denen Ihnen die Teilnahme möglich oder auch nicht möglich ist. Diese Zeiträume werden berücksichtigt. zu 5.) Mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin werden die Kandidaten informiert. zu 6.) Die Wartezeit auf einen Termin zur Fachsprachenprüfung bei der Landesärztekammer Thüringen beträgt derzeit ca. 3 Monate (siehe auch Antwort zu 8.). zu 7.) Die Kandidaten müssen, um zur Prüfung zugelassen zu werden, mindestens Sprachkenntnisse des Sprachniveaus B2 nachweisen. Sprachzertifikate werden anerkannt, wenn die Prüfung nach den GER-Richtlinien durchgeführt wurde. zu 8.) Die Kandidaten müssen alle Unterlagen und Nachweise im Rahmen des Antragsverfahrens vorlegen. Selbstverständlich können auch Unterlagen (z.B. ein Sprachzertifikat) nachgereicht werden. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen, kann die Terminfindung zur Fachsprachenprüfung erfolgen. zu 9.) Nachdem die Prüfung beendet ist, wird den Kandidaten das Ergebnis der Prüfung persönlich bekannt gegeben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Durchführung von Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärzte Ihre Anfrage nr. 201345 [#201345] Sehr geehrteAn…
An Landesärztekammer Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchführung von Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärzte Ihre Anfrage nr. 201345 [#201345]
Datum
11. November 2020 17:04
An
Landesärztekammer Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Restwoche und weiterhin gute Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201345/