Fahndungsliste für Gefährder, Auffallige am OLG Bamberg, LG Bamberg und den StAen Bamberg

Antrag nach BayDSG/DSGVO/VIG

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

das OLG Bamberg, das LG Bamberg und die StAen Bamberg führen eine sog. "Fahndungsliste für Gefährder und Auffällige" im Justizgebäude am Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg.

1. Wird die Fahndungsliste für alle Justizbehörden am Wilhelmsplatz 1 sowie für das Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg geführt?

2. Wurde die Fahndungsliste durch den Bayerischen Landtag demokratisch legitimiert und vom Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Dr. Petri geprüft und zugelassen, wenn ja, wann? Was war das Ergebnis? Hat das Bayerische Justizministerium diese Liste geprüft und zugelassen, ween ja auf welcher Rechtsgrundlage?

3. Welche Kriterien liegen der Aufnahme in diese Liste zugrunde? Werden Betroffene über die Aufnahme informiert und erhalten sie eine Rechtsmittelbelehrung? Wer veranlasst und entscheidet über die Aufnahme?

4. Findet diese Liste auf alle Senate der Gerichte Anwendung, z.B. auch auf Zivilsenate? Ist es zutreffend, dass Richter Herdegen, Richterin Dr. Müller-Manger, Richter Dr. Fickert, Richter Dr. Grawe im Berufungsverfahren (3 U 78/17) eine obsiegende Zivilklagepartei auf diese Liste setzen ließen? Wenn ja, was war der Grund?

5. Der behördliche Datenschutzbeauftragte des LG Bamberg, Herr Schmidt, hat mit Stellungnahme vom 10.9.2018 bereits eingeräumt, dass diese Liste existiert. Das wird von nun vom Vizepräsidenten des OLG Bamberg, Dr. Zwerger, bestritten
Herr Schmidt hatte diese Informationen zur Liste sowie unrichtige personenbezogene Daten und darüber hinaus unzulässig Gerichtsakteninhalte der Klagepartei in einem Datenschutz-Beschwerdeverfahren an den Bayerischen Datenschutzbeauftragten übermittelt. Der Widerspruch gegen die unsachgemäße und unzulässige Datenverarbeitung sowie die Datenberichtigungsanträge vom 25.9.2018 werden seitdem von ihm nach DSGVO bzw. BayDSG nicht beschieden.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte des OLG Bamberg, Herr Burghardt, lehnt ein Tätigwerden auf Grundlage Art. 15 DSGVO/Art. 39 BayDSG, § 299 ZPO, § 13 VwVfG, zuletzt mit Schreiben vom 18.10.2018, ab.

Über das persönliche Interesse hinaus besteht ein öffentliches Interesse an der Verwaltungspraxis der Bamberger Justiz hinsichtlich dieser "Fahndungsliste für Gefährder, Auffällige".

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 15 DSGVO bzw. § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
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Ulrike Kopetzky
Antrag nach BayDSG/DSGVO/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> das OLG Bamberg, das LG Bamberg und die StAen B…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Fahndungsliste für Gefährder, Auffallige am OLG Bamberg, LG Bamberg und den StAen Bamberg [#132555]
Datum
21. April 2019 12:54
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/DSGVO/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> das OLG Bamberg, das LG Bamberg und die StAen Bamberg führen eine sog. "Fahndungsliste für Gefährder und Auffällige" im Justizgebäude am Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg. 1. Wird die Fahndungsliste für alle Justizbehörden am Wilhelmsplatz 1 sowie für das Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg geführt? 2. Wurde die Fahndungsliste durch den Bayerischen Landtag demokratisch legitimiert und vom Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Dr. Petri geprüft und zugelassen, wenn ja, wann? Was war das Ergebnis? Hat das Bayerische Justizministerium diese Liste geprüft und zugelassen, ween ja auf welcher Rechtsgrundlage? 3. Welche Kriterien liegen der Aufnahme in diese Liste zugrunde? Werden Betroffene über die Aufnahme informiert und erhalten sie eine Rechtsmittelbelehrung? Wer veranlasst und entscheidet über die Aufnahme? 4. Findet diese Liste auf alle Senate der Gerichte Anwendung, z.B. auch auf Zivilsenate? Ist es zutreffend, dass Richter Herdegen, Richterin Dr. Müller-Manger, Richter Dr. Fickert, Richter Dr. Grawe im Berufungsverfahren (3 U 78/17) eine obsiegende Zivilklagepartei auf diese Liste setzen ließen? Wenn ja, was war der Grund? 5. Der behördliche Datenschutzbeauftragte des LG Bamberg, Herr Schmidt, hat mit Stellungnahme vom 10.9.2018 bereits eingeräumt, dass diese Liste existiert. Das wird von nun vom Vizepräsidenten des OLG Bamberg, Dr. Zwerger, bestritten Herr Schmidt hatte diese Informationen zur Liste sowie unrichtige personenbezogene Daten und darüber hinaus unzulässig Gerichtsakteninhalte der Klagepartei in einem Datenschutz-Beschwerdeverfahren an den Bayerischen Datenschutzbeauftragten übermittelt. Der Widerspruch gegen die unsachgemäße und unzulässige Datenverarbeitung sowie die Datenberichtigungsanträge vom 25.9.2018 werden seitdem von ihm nach DSGVO bzw. BayDSG nicht beschieden. Der behördliche Datenschutzbeauftragte des OLG Bamberg, Herr Burghardt, lehnt ein Tätigwerden auf Grundlage Art. 15 DSGVO/Art. 39 BayDSG, § 299 ZPO, § 13 VwVfG, zuletzt mit Schreiben vom 18.10.2018, ab. Über das persönliche Interesse hinaus besteht ein öffentliches Interesse an der Verwaltungspraxis der Bamberger Justiz hinsichtlich dieser "Fahndungsliste für Gefährder, Auffällige". Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 15 DSGVO bzw. § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Fahndungsliste für Gefährder und Auffällige am OLG Bamberg, LG Bamberg und den Staatsanwaltschaften Bamberg Sehr g…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Fahndungsliste für Gefährder und Auffällige am OLG Bamberg, LG Bamberg und den Staatsanwaltschaften Bamberg
Datum
6. Mai 2019 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kopetzky, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die im Schreiben genannte/n Sachbearbeiter/in. Mit freundlichen Grüßen