Fahrbahnaufbau Heimfelder Straße

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Heimfelder Straße in << Adresse entfernt >> wird täglich von mehr als 425 Bussen/24h befahren. Als Anwohner der Heimfelder Straße nehme ich jedes mal, wenn ein Bus vorbei fährt starke Erschütterungen in den straßenseitig ausgerichteten Räumen unserer Wohnung wahr.

Der Entwurfsrichtlinie Nr. 1 “Standardisierter Oberbau mit Asphaltdecken für Fahrbahnen“ zufolge soll bei einem Busaufkommen von über 430 Bussen/24h der Straßenoberbau einer Straße der Belastungsklasse BK32 entsprechen.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Oberbau der Heimfelder Straße der Belasungsklasse BK32 entspricht?

Falls nein, können Sie mir bitte mitteilen, welche Belastungsklasse vorhanden ist.

Darüber hinaus schrieb der Staatsrat für Verkehr in einer Stellungnahme an den Eingabenausschuss (14.08.2015), dass die Heimfelder Straße 2015/2016 eine neue Fahrbahndecke erhalten soll. Können Sie mir daher bitte mitteilen, ob dann, sofern der Oberbau aktuell nicht BK32 entspricht, dann dahingehend geändert wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2015
  • Frist
    3. November 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Heimfelder Straße in…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrbahnaufbau Heimfelder Straße [#11474]
Datum
1. Oktober 2015 22:29
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Heimfelder Straße in << Adresse entfernt >> wird täglich von mehr als 425 Bussen/24h befahren. Als Anwohner der Heimfelder Straße nehme ich jedes mal, wenn ein Bus vorbei fährt starke Erschütterungen in den straßenseitig ausgerichteten Räumen unserer Wohnung wahr. Der Entwurfsrichtlinie Nr. 1 “Standardisierter Oberbau mit Asphaltdecken für Fahrbahnen“ zufolge soll bei einem Busaufkommen von über 430 Bussen/24h der Straßenoberbau einer Straße der Belastungsklasse BK32 entsprechen. Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Oberbau der Heimfelder Straße der Belasungsklasse BK32 entspricht? Falls nein, können Sie mir bitte mitteilen, welche Belastungsklasse vorhanden ist. Darüber hinaus schrieb der Staatsrat für Verkehr in einer Stellungnahme an den Eingabenausschuss (14.08.2015), dass die Heimfelder Straße 2015/2016 eine neue Fahrbahndecke erhalten soll. Können Sie mir daher bitte mitteilen, ob dann, sofern der Oberbau aktuell nicht BK32 entspricht, dann dahingehend geändert wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte verzeihen Sie: natürlich fahren in der Heimfelder Straße mehr als 430 Busse/…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrbahnaufbau Heimfelder Straße [#11474]
Datum
1. Oktober 2015 22:33
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte verzeihen Sie: natürlich fahren in der Heimfelder Straße mehr als 430 Busse/24h und BK32 soll ab 425 Bussen/24h eingesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fahrbahnaufbau Heimfelder Straße" vo…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Fahrbahnaufbau Heimfelder Straße [#11474]
Datum
3. November 2015 00:25
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fahrbahnaufbau Heimfelder Straße" vom 01.10.2015 (#11474) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Bitte beachten Sie hierzu auch folgende Einschätzung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)." Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 HmbTG v. 1.10.2015 hier die Aus…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage zum Fahrbahnaufbau Heimfelder Straße
Datum
10. November 2015 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrem Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 HmbTG v. 1.10.2015 hier die Auskunft: Im Nahbereich von Straßen mit Schwerverkehr sind Belästigungen durch Erschütterungen nicht generell auszuschließen. Das Ausmaß der Erschütterungen ist neben der Art der Deckenkonstruktion der angrenzenden Wohnhäuser und der Ebenflächigkeit der Fahrbahn vor allem von der Art des Untergrundes abhängig. Durch die Besonderheit der glazial geprägten Bodenverhältnisse liegt hier ein Parameter vor, der mit verhältnismäßigem Aufwand nicht beeinflussbar ist. Die erschütterungsübertragenden Weichschichten liegen in der Regel viele Meter unterhalb des Straßenplanums. In allen Belastungsklassen von Bk1,0 bis Bk100 ist einheitlich ein frostsicherer und tragfähiger Oberbau von 70cm Dicke vorgesehen. Das Flächengewicht der Oberbauten ist aufgrund des gleichen Dichteniveaus in allen Belastungsklassen vergleichbar, der Einfluss der Belastungsklasse auf die Erschütterungsübertragung ist vernachlässigbar gering. Eine Reduzierung von straßenverkehrsbedingten Erschütterungen kann in begrenztem Maße durch die Verbesserung der Straßenebenflächigkeit erzielt werden. Die Entwurfsrichtlinie Nr. 1 (ER 1) dient der Dimensionierung der Oberbauten von neu herzustellenden Fahrbahnbefestigungen. Die Regelung unter Punkt 3.4 der ER 1 gilt wie dort beschrieben zudem nur für reine Busverkehrsflächen. Dementsprechend heißt es unter Punkt 3.4: 'Bussonderfahrstreifen und Fahrgassen in Busbahnhöfen sind in Asphaltbauweise nach dieser Richtlinie zu dimensionieren.' und im Weiteren: 'Die Dimensionierung erfolgt bedarfsorientiert entsprechend der Verkehrsbelastung gemäß Tabelle 3.' Die in dieser Tabelle angegebenen Verkehrsbelastungen sind dabei entsprechend der Funktionsweise solcher Verkehrsflächen pro Fahrtrichtung anzusetzen. Die Dimensionierung einer Straße erfolgt nach Ziffer 6 der ER 1 durch Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B. Darin werden neben der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke des werktäglichen Schwerverkehrs weitere Einflussfaktoren wie zum Beispiel Fahrstreifenbreiten, Steigungen etc. berücksichtigt. Sofern eine Dimensionierung des Aufbaus der Heimfelder Straße vorzunehmen wäre, ergäbe sich danach bei Ansatz der bekannten Verkehrsbelastungszahlen ebenfalls die Belastungsklasse Bk10. Über den Aufbau des Oberbaus der Heimfelder Straße liegen uns keine Informationen vor. Aussagen über eine Zuordnung zu einer der Belastungsklassen können daher nicht gemacht werden. Bei Maßnahmen der Baulichen Erhaltung (z.B. Einbau einer neuen Fahrbahndecke) wird die Belastungsklasse in der Regel nicht verändert. Die Erneuerungs-/Erhaltungsbauweisen führen gleichwohl zu einer technisch und wirtschaftlich vertretbaren Verlängerung des Nutzungszeitraumes und werden bundesweit erfolgreich umgesetzt. Beim Neubau wird der standardisierte Oberbau für Fahrbahnen mit Asphaltdecken entsprechend der jeweils aktuellen Belastung mit Schwerverkehr den Belastungsklassen Bk100 bis Bk0,3 zugeordnet. Generell gibt es keinen Anspruch, Verkehrsanlagen des Bestandes - gleich welcher Art - immer auf den jeweils aktuellen Stand der technischen Regelwerke zu bringen. Dies ließe sich nicht zuletzt auch aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht realisieren und widerspräche zudem dem Grundsatz eines ressourcenschonenden Umgangs in jeder Hinsicht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information und Ihre ausführlichen Erläuterungen. Mit freundl…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Fahrbahnaufbau Heimfelder Straße [#11474]
Datum
10. November 2015 17:02
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information und Ihre ausführlichen Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>