Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle

Ihre Informationen bezügl. der Ausübung des Ermessens zur Herrichtung von jeweils
7 Schwellen auf der L165 (OT Hardtbrücke)
auf den jeweiligen Fahrstreifen hinter der
Kreuzung/Gefahrenstelle.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2017
  • Frist
    8. April 2017
  • 0 Follower:innen
Habe Zett
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
Habe Zett
Betreff
Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle [#20608]
Datum
7. März 2017 11:40
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Informationen bezügl. der Ausübung des Ermessens zur Herrichtung von jeweils 7 Schwellen auf der L165 (OT Hardtbrücke) auf den jeweiligen Fahrstreifen hinter der Kreuzung/Gefahrenstelle.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Habe Zett <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Habe Zett
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Sehr geehrte/r Frau / Herr Habe Zett, für Ihre Anfrage ist zunächst der Straßenbaulastträger, in diesem Fall, d…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
WG: 07_1145_WG: Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle [#20608]
Datum
9. März 2017 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau / Herr Habe Zett, für Ihre Anfrage ist zunächst der Straßenbaulastträger, in diesem Fall, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen, zuständig; Telefon-Nr. 02251-796-0; sowie für die Anordnung die Straßenverkehrsbehörde Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen; Telefon-Nr. 02251.15-0. Ihre Anfrage habe ich an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrte/r Frau/Herr Habe Zett, ihre Anfrage an den Landrat des Kreises Euskirchen, Kreispolizei, wurde zustä…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: 07_1145_WG: Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle [#20608]
Datum
16. März 2017 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Habe Zett, ihre Anfrage an den Landrat des Kreises Euskirchen, Kreispolizei, wurde zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen, als zuständigem Straßenbaulastträger der L 165 im Bereich Bad Münstereifel-Hardtbrücke weiter geleitet. Bezüglich ihrer Nachfrage zur Ausführung der Fahrbahnschwellen ( Rüttelstreifen ) im Zuge der L 165 im Bereich Bad Münstereifel Hardtbrücke habe ich ihnen die Pressemitteilung unseres Hauses aus dem Jahr 2008 ( Zeitpunkt der Bauausführung ) beigefügt. Hierin sind umfassende Informationen auch zu ihrer Fragestellung ( siehe gelb unterlegte Textpassage ) enthalten. Sollten sie darüber hinaus ggf. noch weitergehende Informationen begehren, kann von ihnen gerne ein Antrag - mit Angabe ihrer vollständigen Absenderangaben - an den Landesbetrieb Straßenbau NRW zwecks Überprüfung nach den bestehenden Informationsgesetzen gestellt werden. Ich hoffe ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß,
Habe Zett
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersen…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
Habe Zett
Betreff
AW: AW: 07_1145_WG: Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle [#20608]
Datum
17. März 2017 14:09
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung Ihrer Pressemitteilung aus 2008. Leider ist darin keine Information zu meiner Anfrage enthalten, wonach ich lediglich Informationen über die AUSÜBUNG DES ERMESSENS (Ermessensentscheidung) aller an der Entscheidung beteiligten Stellen über die Herrichtung der Fahrbahnschwellen H I N T E R der Gefahrenstelle erbat. Mit anderen Worten, ob und welche Alternativen zu den jeweiligen Fahrbahnschwellen H I N T E R der Gefahrenstelle zur Vermeidung der Umfahrung der vor der Gefahrenstelle errichteten Fahrbahnschwellen von den entscheidenden Stellen geprüft und warum diese verworfen wurden. Wurden keine Alternativen geprüft, bitte ich mir auch dies zu bestätigen. Vielen Dank und auch dafür, wenn Sie dieses Schreiben der Kreisverwaltung geben. Mit freundlichen Grüßen Habe Zett PS nach meiner Auffassung ist die Nennung meines Names und meiner Anschrift nicht gefordert, obwohl ich nichts zu verbergen habe und damit kein Problem hätte. Vielleicht später .. Anfragenr: 20608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Habe Zett
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Ich bin am 21.03.2017 wieder im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Bei dringenden Angelegenheiten we…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Automatische Antwort: AW: 07_1145_WG: Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle [#20608]
Datum
17. März 2017 14:10
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 21.03.2017 wieder im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Bei dringenden Angelegenheiten wenden sie sich bitte an Mit freundlichem Gruß
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrte/r Frau/Herr Habe Zett, bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich weder ihre Anfrage an die Kreisve…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: 07_1145_Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle [#20608]
Datum
22. März 2017 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Habe Zett, bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich weder ihre Anfrage an die Kreisverwaltung weiterleite ( sie haben die vollständige Anschrift bereits mit der Mail vom 09.03.2017 durch die Kreispolizei Euskirchen erhalten ), noch ihrem Begehren nach weiteren Informationen nachkommen kann, wenn sie nicht, wie ihnen bereits in meiner Mail vom 16.03.2017 mitgeteilt, einen schriftlichen Antrag ( auch per Mail ) - mit Angabe ihrer vollständigen Absenderangaben ( Name, Postfach oder Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Bestimmungsort, Bestimmungsland ) - an den Landesbetrieb Straßenbau NRW zwecks Überprüfung nach den bestehenden Informationsgesetzen stellen. Hinweis: Im Portal fragdenstaat.de werden die Antworten der bearbeitenden Behörde fälschlich unter "Der Landrat als Kreispolizeibehörde" veröffentlicht, dieser hatte ihnen nur die erste Weiterleitungsinfo zugesandt. Ich möchte sie bitten dafür Sorge zu tragen, dass die Antwortschreiben unter dem richtigen Adressaten, nämlich dem "Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel" , veröffentlicht werden. Darüber hinaus möchte ich sie bitten entweder die Abwesenheitsnotiz zu entfernen oder aber zumindest den Namen unseres Mitarbeiters und dessen Telefonnummer zusätzlich zur bereits geschwärzten Email-Adresse unkenntlich zu machen. Mit freundlichem Gruß,
Habe Zett
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Ablauf e…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Habe Zett
Betreff
AW: AW: 07_1145_Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle [#20608]
Datum
27. März 2017 15:03
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Ablauf eines Monats wird der Landesdatenschutzbeauftragte NRW um Vermittlung gebeten, sofern mir von Ihrer Behörde sowie von der Straßenverkehrsbehörde Euskirchen die erbetenen Informationen (Unterlagen üb. die Ermessensentscheidung zur Herrichtung von Fahrbahnschwellen h i n t e r der Gefahrenstelle/Kreuzung) nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Habe Zett PS ich erhielt von der StraßenVbehörde Euskirchen bisher noch keine Antwort und weiß daher nicht ob die Anfrage dort vorliegt. Da ich diese aus dem Portal/Vorgang ohne eine komplett neue Anfrage zu starten leider nicht selbst direkt anschreiben kann, wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie diese Info liebenswürdigerweise an die KollegInnen weiterleiten. Vielen Dank! Anfragenr: 20608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Habe Zett << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Habe Zett
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Weiterleitung an die zustä…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
Habe Zett
Betreff
AW: AW: AW: 07_1145_Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle [#20608]
Datum
8. April 2017 12:16
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Weiterleitung an die zuständigen Stellen. Leider erhielt ich auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrbahnschwellen hinter der Gefahrenstelle“ vom 07.03.2017 (#20608) von einer der zuständigen Stelle in der gesetzl. vorgeschriebenen Zeit KEINE Antwort und die andere verweigert unter den Umständen die erbetenen Informationen. Die Frist ist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich bis zum 11.04.17 (DS), ob die Straßenverkehrsbehörde EU mir die erbetenen Informationen noch gibt. Und bis wann. Ansonsten wird der Landesdatenschutzbeauftragte NRW am 12.04.17 um Vermittlung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Habe Zett Anfragenr: 20608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Habe Zett << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>