Fahrerkarte 3,5t

Bei einem gewerblich genutzten Transporter haben wir die Option unter und über 3,5 t mit oder ohne Anhänger zu fahren. Da wir ein Handwerksbetrieb sind, müssen Fahrten, über 100 km von unserem Standort hinaus möglich sein (<100 km Handwerkerregelung). Daher haben unsere Transporter ohne Ausnahme alle einen Fahrtenschreiber.
1) Max. 5% aller Fahrten sind über 3,5 t. und über 100 km. Ab wann muss die Fahrerkarte gesteckt werden?
2) Das Fahrzeug dient zum Transport vom Werkzeug. Muss jeder Mitarbeiter der einen Transporter fährt eine Fahrerkarte besitzen?
3) Wie ist die Dokumentationspflicht, welche von diesen Fahrten muss dokumentiert werden? Muss jeder Fahrer (Mitarbeiter) zu jeder Zeit (28 Tage) eine tätigkeitsfreie Zeit (Fahrzeit) nachweisen können, wenn es zu einer Prüfung kommt? Unsere Haupttätigkeit ist das Handwerk.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei einem gewerblic…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrerkarte 3,5t [#174345]
Datum
16. Januar 2020 17:42
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei einem gewerblich genutzten Transporter haben wir die Option unter und über 3,5 t mit oder ohne Anhänger zu fahren. Da wir ein Handwerksbetrieb sind, müssen Fahrten, über 100 km von unserem Standort hinaus möglich sein (<100 km Handwerkerregelung). Daher haben unsere Transporter ohne Ausnahme alle einen Fahrtenschreiber. 1) Max. 5% aller Fahrten sind über 3,5 t. und über 100 km. Ab wann muss die Fahrerkarte gesteckt werden? 2) Das Fahrzeug dient zum Transport vom Werkzeug. Muss jeder Mitarbeiter der einen Transporter fährt eine Fahrerkarte besitzen? 3) Wie ist die Dokumentationspflicht, welche von diesen Fahrten muss dokumentiert werden? Muss jeder Fahrer (Mitarbeiter) zu jeder Zeit (28 Tage) eine tätigkeitsfreie Zeit (Fahrzeit) nachweisen können, wenn es zu einer Prüfung kommt? Unsere Haupttätigkeit ist das Handwerk.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174345 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Logistik und Mobilität
Antwort auf Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre E-Mailanfrage vo…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage
Datum
28. Januar 2020 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
936,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre E-Mailanfrage vom 16.01.2020 Freundliche Grüße