Fahrgäste U-Bahn

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Senden Sie mir die Zahl der Fahrgäste zu, die von der U-Bahn täglich im Durchschnitt befördert werden. Diese Information schlüsseln Sie bitte auf die einzelnen Abschnitte zwischen den Haltestellen auf, beispielsweise in der Form:

Lohmühlenstraße - Hauptbahnhof Süd: x Fahrgäste/Tag
Hauptbahnhof Süd - Steinstraße: y Fahrgäste/Tag

Es sind keine exakten Werte nötig, grobe Daten reichen aus. Es geht hier allein um eine Abschätzung der Belastung einzelner Abschnitte.

Alternativ können Sie mir gern die Rohdaten der auch bei der U-Bahn verkehrenden "Zählzüge" zusenden. Es genügt die Form, wie diese Daten bei Ihren Kollegen der DB/S-Bahn Hamburg im Open-Data-Portal * seit einigen Wochen kostenlos allgemein zugänglich sind.

* http://data.deutschebahn.com/dataset/passagierzahlung-s-bahn-hamburg

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
Franz Müller
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
Franz Müller
Betreff
Fahrgäste U-Bahn [#25599]
Datum
7. Dezember 2017 11:33
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Senden Sie mir die Zahl der Fahrgäste zu, die von der U-Bahn täglich im Durchschnitt befördert werden. Diese Information schlüsseln Sie bitte auf die einzelnen Abschnitte zwischen den Haltestellen auf, beispielsweise in der Form: Lohmühlenstraße - Hauptbahnhof Süd: x Fahrgäste/Tag Hauptbahnhof Süd - Steinstraße: y Fahrgäste/Tag Es sind keine exakten Werte nötig, grobe Daten reichen aus. Es geht hier allein um eine Abschätzung der Belastung einzelner Abschnitte. Alternativ können Sie mir gern die Rohdaten der auch bei der U-Bahn verkehrenden "Zählzüge" zusenden. Es genügt die Form, wie diese Daten bei Ihren Kollegen der DB/S-Bahn Hamburg im Open-Data-Portal * seit einigen Wochen kostenlos allgemein zugänglich sind. * http://data.deutschebahn.com/dataset/passagierzahlung-s-bahn-hamburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Franz Müller
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurüc…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Fahrgäste U-Bahn [#25599]
Datum
7. Dezember 2017 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrter Herr Müller, wir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene Anfrage auf Zug…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
WG: AW: Fahrgäste U-Bahn [#25599]
Datum
29. Dezember 2017 14:28
Status
Sehr geehrter Herr Müller, wir nehmen Bezug auf Ihre über das Portal Frag-den-Staat eingegangene Anfrage auf Zugang zu Informationen. Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HOCHBAHN als privatrechtlich organisiertes Unternehmen nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 HmbTG - anders als die staatlichen Behörden - nur eingeschränkt der Informationspflicht unterliegt, nämlich nur, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder öffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegt. Ohne die Frage des gesetzlichen Anwendungsbereiches vertiefen zu wollen - und insoweit ohne Präjudiz - können wir aber bereits aus anderen Gründen Ihrem Antrag nicht entsprechen. Die von Ihnen angefragten Informationen sind nach Maßgabe von § 7 HmbTG vom Informationszugang ausgenommen. Aus auf der Hand liegenden Gründen stellen die Fahrgastzahlen auf den jeweiligen Streckenabschnitten der U-Bahn-Linien vertraulich zu behandelndes Datenmaterial dar. Entsprechend der gesetzlichen Definition stellen diese Informationen als auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das Geheimhaltungsinteresse liegt vor, weil das Bekanntwerden des Datenmaterials geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern bzw. es geeignet ist, der HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Aus diesem Grund sind diese Informationen in der angefragten Granulität bisher in dieser Form und diesem Umfang nicht veröffentlicht worden. Soweit Sie in Ihrem Antrag auf eine Datensammlung der DB AG Bezug nehmen, ändert das an der hiesigen Bewertung nichts. Es handelt sich dabei um einen kleinen Auszug historischer Daten, die nach unserer Kenntnis im Zusammenhang mit einem DB Hackathon freiwillig und anlassbezogen bereitgestellt worden sind. Ferner handelt es sich bei den Daten um nicht qualitätsgesicherte Daten, wie aus der Datensatzbeschreibung erkennbar wird: "Die gelieferten Daten sind nicht weiter behandelte Daten (Rohdaten). Hier wurden keine Regressionsparameter verwendet, die die Genauigkeit des Systems so erhöhen, dass sie für das Einnahmenaufteilungsverfahren verwendet werden dürfen. Auch ist kein Saldenausgleich vorgenommen worden. Am Ende der Fahrt muss also nicht zwangsläufig die Summe der Ein-Summe der Aussteiger Null ergeben." Auch der Hinweis, ob eine Fahrt nur mit einem Zählfahrzeug oder in Mehrfachtraktion erhoben wurde, fehlt. Daher sind diese Daten, wenn überhaupt, nur mit sehr viel Aufwand für Experten nutzbar. Ohne Fachkenntnisse ist eine Falschauswertung der Daten sehr wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung als bloßes "Spielmaterial" für einen Hackathon naheliegend. Schlussfolgerungen aus diesem Vorgehen der DB AG dahingehend, die Verbundverkehrsunternehmen im HVV würden die Fahrgastnachfragedaten offenlegen, lassen sich daraus nicht ziehen. Richtig ist vielmehr, dass diese Daten (ob als Rohmaterial oder als parametrisiertes Material) zwischen den Unternehmen nicht ausgetauscht werden. Auch im HVV agieren die in unterschiedlicher Trägerschaft stehenden Unternehmen in einer Wettbewerbssituation zueinander. Der wirtschaftliche Erfolg ihres Handeln, der sich insbesondere durch die erzielten Nachfragewerte der Fahrgäste ableiten lässt, ist abhängig von ihren jeweils eigenen unternehmerischen Handlungen. Soweit Sie in Ihrem Antrag alternativ auf Informationen abstellen, die nicht durch Ausschlussgründe geschützt sind, verweisen wir hinsichtlich der konsolidiert dargestellten Nachfragedaten auf unseren im Internet abrufbaren Lagebericht zum Geschäftsbericht. https://www.hochbahn.de/hochbahn/wcm/co… Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen