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Fahrgastzahlen pro Haltestelle

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Senden Sie mir bitte die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder Haltestelle des U-Bahn-Netzes zu.

Sollten die Angaben aus Sicht der Hochbahn "vertraulich zu behandelndes Datenmaterial" darstellen, so gilt - ohne Anerkennung dieser abwegigen Ansicht - Folgendes:

Ich schränke meine Anfrage ein auf den Zugang zu dem Teil der angeforderten Informationen, den die Hochbahn ohnehin bereits in irgendeiner Form (beispielsweise Pressemitteilungen, Antworten auf Schriftliche Kleine Anfragen, Präsentationen zur Vorstellung von Maßnahmen des barrierefreien Ausbaus in Ausschüssen der Bezirksversammlungen o.ä.) öffentlich zugänglich gemacht hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2017
  • Frist
    3. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25855]
Datum
31. Dezember 2017 13:46
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Senden Sie mir bitte die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder Haltestelle des U-Bahn-Netzes zu. Sollten die Angaben aus Sicht der Hochbahn "vertraulich zu behandelndes Datenmaterial" darstellen, so gilt - ohne Anerkennung dieser abwegigen Ansicht - Folgendes: Ich schränke meine Anfrage ein auf den Zugang zu dem Teil der angeforderten Informationen, den die Hochbahn ohnehin bereits in irgendeiner Form (beispielsweise Pressemitteilungen, Antworten auf Schriftliche Kleine Anfragen, Präsentationen zur Vorstellung von Maßnahmen des barrierefreien Ausbaus in Ausschüssen der Bezirksversammlungen o.ä.) öffentlich zugänglich gemacht hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in soweit Sie in Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenz…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Re: Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25855]
Datum
1. Februar 2018 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in soweit Sie in Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz die Auskunft über die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder Haltestelle des U-Bahn-Netzes begehren, nehmen wir auf unsere Antwort in dem mit dem gleichen Betreff versehenen Vorgang im Portal Frag-den-Staat zu der Vorgangsnummer 25598 vom 20.12.2017 Bezug. Aus Ihrem Antrag schließen wir, dass Sie auf die dort mitgeteilte Auskunft referenzieren. Aus den dort geschilderten Gründen besteht hinsichtlich der angefragten Informationen ein gesetzlicher Ausschlussgrund, soweit diese eine bestimmte Detaillierungsstufe betreffen. Wie bereits an bezeichneter Stelle ausgeführt, stellen die konkreten Nutzerzahlen auf den jeweiligen Stationen vertraulich zu behandelndes Datenmaterial dar. Auch im Verbundraum des HVV unternehmen die einzelnen Verkehrsunternehmen durchaus unterschiedliche Anstrengungen, die Fahrgastzahlen zu verbessern. Um den Erfolg dieser Maßnahmen zu messen, spielen insbesondere Auswertungen der Nutzerzahlen eine Rolle. Die Verkehrsunternehmen sind darüber hinaus bei der Vermarktung ihrer Standorte für Nebenzwecke, wie die Verpachtung von Ladenlokalen und Verträgen zu Dienstleistungsangeboten für die Fahrgäste auf die vertrauliche Behandlung der einzelfallbezogenen Daten angewiesen. Dies vorausgeschickt können wir auf Ihre Anfrage die gewünschten Daten nur in einer geringeren Detailierungsstufe zur Verfügung stellen. Wir verweisen insoweit auf die beigefügte Tabelle, aus der sich die Zuordnung jeder Haltestelle zu einer Cluster-Stufe ergibt. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fahrgastzahlen pro Haltestelle“ [#25855]
Datum
2. Februar 2018 00:43
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25855 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Hochbahn ist der Auffassung, die Zahlen der Ein- und Aussteiger je Haltestelle der U-Bahn stellten "vertraulich zu behandelndes Datenmaterial" dar, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 7 HmbTG vorliege. Ein Geheimhaltungsinteresse liege vor, weil das Bekanntwerden der angeforderten Informationen "geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern bzw. es geeignet ist, der HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen." (Antwort der Hochbahn auf die Anfrage #25598 bei fragdenstaat.de, auf die sich die Hochbahn in ihrer Antwort auf meine Anfrage bezieht). Konkret spielten die Daten eine Rolle bei der Auswertung des Erfolges von Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastzahlen und seien bei der Vermarktung von Nebenflächen von Relevanz. Die Argumentation der Hochbahn überzeugt nicht. Zunächst liegt ein Teil der Informationen bereits öffentlich vor, nämlich in Form von Antworten auf Schriftliche kleine Anfragen (SKA) der Bürgerschaft. Hierbei sei u.a. auf die Drucksachen 21/9597 und 21/9525 verwiesen. Weitere Teile der vorgeblichen Geschäftsgeheimnisse wurden von der Hochbahn selbst veröffentlicht, und zwar im Rahmen ihrer Pressearbeit (bspw. Pressemitteilung vom 6. Oktober 2015 zur Haltestelle Hallerstraße: "In den Ausbau der Haltestelle, die täglich von über 21 500 Fahrgästen genutzt wird, wurden 1,4 Millionen Euro investiert.") oder in Sitzungen der Bezirksversammlungen (bspw. Präsentation der Hochbahn im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 19. Juni 2017). Der hier aufgezeigte Umfang wurde nicht intensiv recherchiert, mit hoher Wahrscheinlichkeit sind weitere Teile der angeforderten Information bereits von der Hochbahn veröffentlicht. Es ist in jedem Fall unverständlich, warum die Hochbahn in ihrer Pressearbeit ohne Zwang die Zahl der Ein- und Aussteiger der Haltestellen veröffentlichte, ginge sie tatsächlich von den genannten Gefahren der Veröffentlichung aus. Weiterhin besteht die aufgeführte Konkurrenzsituation zu anderen Verkehrsunternehmen nicht. In Hamburg von Relevanz sind im Bereich des innerstädtischen ÖPNV allein die Hochbahn, die VHH GmbH und die S-Bahn Hamburg GmbH. Bei der VHH GmbH handelt es sich um ein Schwesterunternehmen der Hochbahn, das ebenfalls dem Transparenzgesetz unterliegt. Die S-Bahn Hamburg betreibt bis auf wenige Ausnahmen gänzlich andere Strecken, die bereits qua Verlauf in keiner Konkurrenz zu den von der Hochbahn betriebenen U-Bahn-Linien um Fahrgäste stehen. Es ist so völlig abwegig anzunehmen, die S-Bahn Hamburg GmbH könne U-Bahn-Fahrgäste aus Niendorf auf ihre mehrere Kilometer entfernten und in andere Richtungen führenden Strecken umlenken, würden ihr die Ein- und Aussteigerzahlen der U2-Haltestelle Niendorf Nord bekannt. Vergleichbare Situationen bestehen für die absolute Mehrheit der U-Bahn-Haltestellen schon allein aus dem Grund, dass ein Wettbewerb um Fahrgäste zwischen U- und S-Bahn in Hamburg spätestens seit Gründung des HVV vor über 50 Jahren planerisch nicht mehr erwünscht ist. Sollten für einzelne Haltestellen Ausnahmen bestehen, wären zumindest die übrigen Informationen mangels Ausschlussgründen nach dem HmbTG zu übermitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre weitere Nachfrage auf Informationszugang nach dem Hamburgi…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Re: Fahrgastzahlen pro Haltestelle [#25855]
Datum
19. Februar 2018 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre weitere Nachfrage auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz betreffend Auskunft über die durchschnittliche Zahl der täglichen Nutzer (Fahrgäste) jeder Haltestelle des U-Bahn-Netzes. Wir sehen an dieser Stelle davon ab, an dieser Stelle unsere Sicht zur Vertraulichkeit von Daten, die bislang jeweils nur zu einzelnen Anlässen und in unterschiedlichen Zusammenhängen, nicht aber als gesamthafte Zusammenstellung in der hier gewünschten Detaillierung offen gelegt wurden, vertiefend darzustellen. Auf Ihre Anfrage stellen wir Ihnen in der Systematik der bereits übermittelten Tabelle hiermit auch die jeweiligen Einzelangaben zur Verfügung, ausdrücklich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage. Es handelt sich dabei um die letzte, also immer noch aktuelle Jahreszusammenstellung. Die Daten des Jahres 2017 sind noch nicht im Rahmen einer Jahresauswertung erfasst. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.