Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/25855
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.
Die Hochbahn ist der Auffassung, die Zahlen der Ein- und Aussteiger je Haltestelle der U-Bahn stellten "vertraulich zu behandelndes Datenmaterial" dar, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 7 HmbTG vorliege. Ein Geheimhaltungsinteresse liege vor, weil das Bekanntwerden der angeforderten Informationen "geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern bzw. es geeignet ist, der HOCHBAHN wirtschaftlichen Schaden zuzufügen." (Antwort der Hochbahn auf die Anfrage #25598 bei
fragdenstaat.de, auf die sich die Hochbahn in ihrer Antwort auf meine Anfrage bezieht). Konkret spielten die Daten eine Rolle bei der Auswertung des Erfolges von Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastzahlen und seien bei der Vermarktung von Nebenflächen von Relevanz.
Die Argumentation der Hochbahn überzeugt nicht. Zunächst liegt ein Teil der Informationen bereits öffentlich vor, nämlich in Form von Antworten auf Schriftliche kleine Anfragen (SKA) der Bürgerschaft. Hierbei sei u.a. auf die Drucksachen 21/9597 und 21/9525 verwiesen. Weitere Teile der vorgeblichen Geschäftsgeheimnisse wurden von der Hochbahn selbst veröffentlicht, und zwar im Rahmen ihrer Pressearbeit (bspw. Pressemitteilung vom 6. Oktober 2015 zur Haltestelle Hallerstraße: "In den Ausbau der Haltestelle, die täglich von über 21 500 Fahrgästen genutzt wird, wurden 1,4 Millionen Euro investiert.") oder in Sitzungen der Bezirksversammlungen (bspw. Präsentation der Hochbahn im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 19. Juni 2017). Der hier aufgezeigte Umfang wurde nicht intensiv recherchiert, mit hoher Wahrscheinlichkeit sind weitere Teile der angeforderten Information bereits von der Hochbahn veröffentlicht. Es ist in jedem Fall unverständlich, warum die Hochbahn in ihrer Pressearbeit ohne Zwang die Zahl der Ein- und Aussteiger der Haltestellen veröffentlichte, ginge sie tatsächlich von den genannten Gefahren der Veröffentlichung aus.
Weiterhin besteht die aufgeführte Konkurrenzsituation zu anderen Verkehrsunternehmen nicht. In Hamburg von Relevanz sind im Bereich des innerstädtischen ÖPNV allein die Hochbahn, die VHH GmbH und die S-Bahn Hamburg GmbH. Bei der VHH GmbH handelt es sich um ein Schwesterunternehmen der Hochbahn, das ebenfalls dem Transparenzgesetz unterliegt. Die S-Bahn Hamburg betreibt bis auf wenige Ausnahmen gänzlich andere Strecken, die bereits qua Verlauf in keiner Konkurrenz zu den von der Hochbahn betriebenen U-Bahn-Linien um Fahrgäste stehen. Es ist so völlig abwegig anzunehmen, die S-Bahn Hamburg GmbH könne U-Bahn-Fahrgäste aus Niendorf auf ihre mehrere Kilometer entfernten und in andere Richtungen führenden Strecken umlenken, würden ihr die Ein- und Aussteigerzahlen der U2-Haltestelle Niendorf Nord bekannt. Vergleichbare Situationen bestehen für die absolute Mehrheit der U-Bahn-Haltestellen schon allein aus dem Grund, dass ein Wettbewerb um Fahrgäste zwischen U- und S-Bahn in Hamburg spätestens seit Gründung des HVV vor über 50 Jahren planerisch nicht mehr erwünscht ist. Sollten für einzelne Haltestellen Ausnahmen bestehen, wären zumindest die übrigen Informationen mangels Ausschlussgründen nach dem HmbTG zu übermitten.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 25855
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