Sehr
geehrteAntragsteller/in
Sie haben den untenstehenden Antrag auf Übermittlung von Informationen gestellt und sich dabei auf § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG) und § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, berufen.
Die
NAH.SH GmbH ist gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 2 IZG als juristische Person des Privatrechts nur in dem Bereich, in dem ihr Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen wurden (d. h. in dem Bereich, in dem sie beliehen wurde), informationspflichtige Stelle nach dem IZG und dem VIG.
Die
NAH.SH GmbH wurde nur in einem abgegrenzten und geringen Bereich ihrer Tätigkeiten beliehen. Dabei handelt es sich um die Abwicklung der Landesförderung für ÖPNV-Investitionsmaßnahmen und die ÖPNV-Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln, GFVG-Mitteln und Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz zur Förderung von Infrastruktur des ÖPNV. Der
NAH.SH GmbH wurde die Befugnis übertragen, Zuwendungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erledigung der vorgenannten Aufgaben und nach Maßgabe besonderer Bestimmungen im Rahmen der ihr zugewiesenen Mittel durch Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag im eigenen Namen zu bewilligen und zu vollziehen. Abgesehen von diesen Tätigkeiten handelt die
NAH.SH GmbH nicht in den Formen des öffentlichen Rechts, d. h. durch Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Ihre Fragen beziehen sich nicht auf die o. g. Tätigkeiten, in denen die
NAH.SH GmbH in den Formen des öffentlichen Rechts handelt, sondern auf die Erhebung von Fahrgastzahlen. Im Bereich dieser Aufgabe handelt die
NAH.SH GmbH nicht in den Formen des öffentlichen Rechts und ist diesbezüglich nicht auskunftspflichtig.
Wenn Sie Interesse am Nahverkehr und Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Kundendialog.
Mit freundlichen Grüßen