Fahrgastzählungen

Zur Planung des öffentlichen Personennahverkehrs werden regelmäßig Fahrgastzählungen durchgeführt. Bitte lassen sie mir die aktuellsten Daten aus dem Bereich der MVG möglichst in maschinenlesbarer Rohform zukommen. So Verfügbar bitte ich auch um Daten aus dem Bereich der S-Bahn München. So Sie die Daten der S-Bahn nicht haben bitte ich um Weiterleitung der Anfrage an die entsprechende Stelle.

Laut der Website der Firma PTV Transport Consult GmbH unter https://www.erhebungsbuero.com/mvg/ findet bis Dezember 2015 eine aktuelle Zählung statt. Ich möchte Sie bitten vorzumerken mir auch dort die Ergebnisse zukommen zu lassen sobald diese vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
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Johannes Schlüter
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
Johannes Schlüter
Betreff
Fahrgastzählungen [#9468]
Datum
21. April 2015 01:47
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Planung des öffentlichen Personennahverkehrs werden regelmäßig Fahrgastzählungen durchgeführt. Bitte lassen sie mir die aktuellsten Daten aus dem Bereich der MVG möglichst in maschinenlesbarer Rohform zukommen. So Verfügbar bitte ich auch um Daten aus dem Bereich der S-Bahn München. So Sie die Daten der S-Bahn nicht haben bitte ich um Weiterleitung der Anfrage an die entsprechende Stelle. Laut der Website der Firma PTV Transport Consult GmbH unter https://www.erhebungsbuero.com/mvg/ findet bis Dezember 2015 eine aktuelle Zählung statt. Ich möchte Sie bitten vorzumerken mir auch dort die Ergebnisse zukommen zu lassen sobald diese vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Schlüter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Schlüter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Schlüter
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Schlüter, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu Fahrgastzählungen in München, welche an…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Fahrgastzählungen [#9468]
Datum
23. April 2015 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlüter, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu Fahrgastzählungen in München, welche an uns das Statistische Amt weitergeleitet wurde. Im Statistischen Amt gibt es Daten zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) und der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und zwar zu den beförderten Personen nach Jahren, welche Sie hier finden: http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtinfos/Statistik/verkehr/jz/jt140701.pdf http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtinfos/Statistik/verkehr/jz/jt130702/jt140702.pdf Fahrgastzählungen selbst werden von der Landeshauptstadt München nicht durchgeführt. Dies liegt im eigenen Interesse des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) und der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Insofern ist es uns auch nicht möglich, Ihnen die Daten in maschinenlesbarer Rohform zukommen zu lassen. Ich bitte Sie, sich deshalb selbst die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), den Auftraggeber dieser Fahrgastzählung zu wenden. Eine Weiterleitung der Mail von uns an die MVV oder MVG findet nicht statt. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Schlüter, vielen Dank für Ihr Interesse an der S-Bahn München. Die S-Bahn München wird von de…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Fahrgastzählungen - Datenmaterial von MVG und S-Bahn
Datum
27. April 2015 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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45 Bytes


Sehr geehrter Herr Schlüter, vielen Dank für Ihr Interesse an der S-Bahn München. Die S-Bahn München wird von der DB Regio AG betrieben. Die DB Regio AG ist keine Bundesbehörde und unterliegt somit nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Wir sind als DB Regio AG privatrechtlich organisiert und wir erbringen unsere Leistungen im Wettbewerb. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir Informationen zur Nachfrage als wettbewerbsrelevant einstufen und deshalb nur in begrenztem Umfang nach aussen geben. An der Stelle verweisen wir Sie auf den Geschäftsbericht der DB Regio AG, den Sie im Internet einsehen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Schlüter, vielen Dank für Ihr Interesse an den Daten und Zahlen der Münchner Verkehrsgesellsch…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Fahrgastzählungen - Datenmaterial von MVG und S-Bahn
Datum
7. Mai 2015 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlüter, vielen Dank für Ihr Interesse an den Daten und Zahlen der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Sie berufen sich auf einen Auskunftsanspruch nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen die gewünschten Daten aus den nachfolgend aufgeführten Gründen nicht zur Verfügung stellen können: · Nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung erstreckt sich dieser Auskunftsanspruch ausschließlich auf die bei der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen. · Eigenbetriebe sind kommunalrechtlich wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Die MVG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke München GmbH (SWM) und demnach weder Teil der Stadtverwaltung noch ein kommunaler Eigenbetrieb. Gleiches gilt für die für SWM, die seit 1998 ebenfalls außerhalb der Stadtverwaltung in privater Rechtsform betrieben werden. Somit ist bereits der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung nicht eröffnet. · Unabhängig davon erbringen wir unsere Leistungen im Wettbewerb. Insoweit stellen die Nachfragedaten der von uns betriebenen Linien grundsätzlich Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse dar. Für derartige Informationen besteht jedoch ein Ausschluss bzw. eine Beschränkung des Anspruchs gemäß § 6 der Informationsfreiheitssatzung. Gerne können Sie sich über unser Unternehmen sowie die von uns erbrachten Verkehrsleistungen im Internet informieren. Auf unserer Homepage www.mvg.de<http://www.mvg.de> halten wir eine Vielzahl von Informationen zum allgemeinen Abruf bereit. Einen Überblick über die aktuellen Eckdaten unseres Unternehmens finden Sie darüber hinaus auch im beiliegenden Flyer. Mit freundlichen Grüßen