Fahrkartenkontrollen 2015

- Eine Auflistung der Anzahl von Fahrkartenkontrollen im Gesamtbereich des HVV 2015, die Anzahl der erhöhten Beförderungsentgelte und eingeleiteten Strafverfahren
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der Anzahl der Kontrollen aufgeschlüsselt nach Ort

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. April 2016
  • Frist
    7. Mai 2016
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Fahrkartenkontrollen 2015 [#16207]
Datum
5. April 2016 21:00
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Eine Auflistung der Anzahl von Fahrkartenkontrollen im Gesamtbereich des HVV 2015, die Anzahl der erhöhten Beförderungsentgelte und eingeleiteten Strafverfahren - Wenn vorhanden, eine Auflistung der Anzahl der Kontrollen aufgeschlüsselt nach Ort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 05.04.2016 Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 05.04.2016 Unser Zeichen: 1600…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 05.04.2016
Datum
15. April 2016 13:10
Status
Warte auf Antwort
Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 05.04.2016 Unser Zeichen: 16000683 KD/Fo Datum: 15.04.2016 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Ihr Antrag wird von uns entsprechend den Vorgaben des HmbTG geprüft und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 05.04.2016 Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 05.04.2016 Unser Zeichen: 1600…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 05.04.2016
Datum
28. April 2016 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 05.04.2016 Unser Zeichen: 16000683 KD/Ne Datum: 28.04.2016 Sehr geehrter Herr Semsrott, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.04.2016. Sie haben darin um die Zusendungen der folgenden Informationen gebeten: - Eine Auflistung der Anzahl von Fahrkartenkontrollen im Gesamtbereich des HVV für das Jahr 2015, die Anzahl der erhöhten Beförderungsentgelte und eingeleiteten Strafverfahren, ebenfalls für das Jahr 2015. - Wenn vorhanden, eine Auflistung der Anzahl der Kontrollen aufgeschlüsselt nach Ort. Diese Informationen sind bei der HVV GmbH jedoch nicht vorhanden, so dass wir sie Ihnen gegenüber auch nicht offen legen können. Dies liegt in der Organisation des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) begründet. Die Durchführung von Fahrkartenkontrollen, die Feststellung von Fällen, in denen ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zu zahlen ist und ggf. die Einleitung von Strafverfahren ist im Hamburger Verkehrsverbund Aufgabe der einzelnen Verkehrsunternehmen. Die HVV GmbH als Aufgabenträgergesellschaft und Regieorganisation ist hieran nur insofern beteiligt, als den einzelnen Verkehrsunternehmen Vorgaben hinsichtlich der Anzahl der durchzuführenden Prüfungsstunden gemacht werden. Nicht aber hinsichtlich Anzahl und Ort der durchzuführenden Kontrollen. Hinzu kommt, dass nicht alle Verkehrsunternehmen im HVV ausschließlich auf dem Gebiet des HVV tätig sind, sondern aus dem HVV in andere Verbund- und Tarifgebiete hinein Verkehrsleistungen erbringen bzw. aus diesen Gebieten in den HVV verkehren. Da die Unternehmen bei der statistischen Erfassung der EBE-Fälle nicht nach Verbundgebieten oder sonstigen Territorien unterscheiden, sondern eine unternehmensbezogene Betrachtung zur Grunde legen, liegen auch aus diesem Grund keine auf den HVV als Ganzes abgegrenzten Informationen vor. Hinzu kommt, dass es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen unserer Ansicht nach um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 7 Abs. 1 HmbTG handelt. Die begehrten Informationen sind nicht offenkundig und an ihrer Nichtverbreitung besteht ein berechtigtes Interesse. Dieses ergibt sich daraus, dass bei einem Bekanntwerden der Informationen den Verkehrsunternehmen im HVV ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden droht. Denn selbst aus aggregierten Zahlen zu den vorgegebenen Prüferstunden bzw. der Anzahl der in diesem Rahmen durchgeführten Kontrollen und der sich daraus ergebenden Anzahl von EBEs und Strafverfahren lassen sich Rückschlüsse auf Art und Umfang der Kontrolltätigkeit im HVV ziehen. Diese können dazu genutzt werden, die Effektivität der Kontrolltätigkeit im HVV zu unterminieren. Die Verkehrsunternehmen im HVV erleiden durch sogenannten „Schwarzfahrten“ bereits heute erhebliche Schäden in der Form von Einnahmenausfällen. Aus den vorgenannten Gründen können wir daher die von Ihnen begehrten Informationen nicht offenlegen. Mit freundlichen Grüßen