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Fahrpläne für die "groß(angekündigt)e" Familienrechtsreform gem. den Informationssammlungen des Ministeriums

Fahrpläne für die "groß(angekündigt)e" Familienrechtsreform gem. den Informationssammlungen des Ministeriums

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fahrplä…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrpläne für die "groß(angekündigt)e" Familienrechtsreform gem. den Informationssammlungen des Ministeriums [#197716]
Datum
24. September 2020 01:08
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fahrpläne für die "groß(angekündigt)e" Familienrechtsreform gem. den Informationssammlungen des Ministeriums
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 197716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197716/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 563/2020 Sehr geehrte<Informa…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Fahrpläne für die "groß(angekündigt)e" Familienrechtsreform gem. den Informationssammlungen des Ministeriums [#197716]
Datum
30. September 2020 10:32
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 563/2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Im Familienrecht gibt es aktuell mehrere Reformvorhaben. Die Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichs, eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts befinden sich im gesetzgeberischen Verfahren. Die Referentenentwürfe wurden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht und sind damit bereits allgemein zugänglich. Einer Übersendung bedarf es insoweit nicht, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. Die Überlegungen und Beratungen zu weiteren Reformvorhaben im Familienrecht dauern innerhalb der Bundesregierung an. Sofern Ihre Anfrage nach „Fahrpläne[n] für die ‚groß(angekündigt)e‘ Familienrechtsreform gem. den Informationssammlungen des Ministeriums“ auf den Zugang zu diesen Überlegungen und Beratungen gerichtet sein sollte, ist es für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich, dass Sie mir Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihre zustellfähige Anschrift mitteilen. Denn in diesem Fall ist Ihnen gegenüber ein belastender Verwaltungsakt bekannt zu geben, mit dem eine Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt wird, vgl. § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz. Sollte ich innerhalb von vier Wochen nichts Gegenteiliges hören, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort, die nahelegt, dass die als groß angekündig…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrpläne für die "groß(angekündigt)e" Familienrechtsreform gem. den Informationssammlungen des Ministeriums [#197716]
Datum
1. Oktober 2020 19:00
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort, die nahelegt, dass die als groß angekündigte Familienrechtsreform sich in klein zugeschnittenen Teilreformprojekten auflöst. Gibt es also gar keinen Fahrplan, bis wann die als sehr "groß" angekündigte Familienrechtsreform abgeschlossen sein solle? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 197716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197716/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.