Fahrrad-Airbag Test

Wie im ZEITmagazin kürzlich zu lesen war, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen sogen. Fahrrad-Airbags (solche, die man sich als Halskrause umlegt, insb. der Marke Hövding) getestet.
In dem Artikel heißt es, die Untersuchungen hätten gezeigt dass diese Geräte im Falle eines Unfalls u.U. zu spät auslösen, und damit unzureichende Sicherheit gewährleisten.
Um als Verbraucher diese (lebens-)wichtige Information nutzen zu können, bitte ich freundlich um die Zusendung der entsprechenden Testergebnisse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie im ZEITmagazin …
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrrad-Airbag Test [#155406]
Datum
9. Juli 2019 22:28
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie im ZEITmagazin kürzlich zu lesen war, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen sogen. Fahrrad-Airbags (solche, die man sich als Halskrause umlegt, insb. der Marke Hövding) getestet. In dem Artikel heißt es, die Untersuchungen hätten gezeigt dass diese Geräte im Falle eines Unfalls u.U. zu spät auslösen, und damit unzureichende Sicherheit gewährleisten. Um als Verbraucher diese (lebens-)wichtige Information nutzen zu können, bitte ich freundlich um die Zusendung der entsprechenden Testergebnisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage vom 09.07.2019 übersenden wir Ihnen im Anhang den Te…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Fahrrad-Airbag Test [#155406]
Datum
6. August 2019 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage vom 09.07.2019 übersenden wir Ihnen im Anhang den Testbericht "Sicherheitsbewertung von airbagbasierten Kopfschutzsystemen für Fahrradfahrer". Mit freundlichen Grüßen