Fahrrad-Demonstration auf der A66 und A648 am 28.08.2022

Sämtliche Klageschriften/Widersprüche/Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz/Beschwerden und ähnlicher Schriftverkehr bezüglich der Fahrrad-Demonstration auf der A66 und A648 am 28.08.2022 gegenüber dem Verwaltungsgericht Wiesbaden und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof sowie die darauf ergangenen Entscheidungen/Urteile/Beschlüsse/Bescheide und ähnlicher Schriftverkehr der Gerichte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Klagesc…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrrad-Demonstration auf der A66 und A648 am 28.08.2022 [#258025]
Datum
30. August 2022 00:43
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Klageschriften/Widersprüche/Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz/Beschwerden und ähnlicher Schriftverkehr bezüglich der Fahrrad-Demonstration auf der A66 und A648 am 28.08.2022 gegenüber dem Verwaltungsgericht Wiesbaden und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof sowie die darauf ergangenen Entscheidungen/Urteile/Beschlüsse/Bescheide und ähnlicher Schriftverkehr der Gerichte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258025/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt ihrer Anfrage nach dem IFG per E-…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Fahrrad-Demonstration auf der A66 und A648 am 28.08.2022 [#258025]
Datum
31. August 2022 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt ihrer Anfrage nach dem IFG per E-Mail über das Portal "Frag den Staat" am gestrigen Tage, den 30.08.2022. Der Vorgang befindet sich aktuell in Bearbeitung. Grundsätzlich beabsichtigen wir ihre Anfrage über das Portal unmittelbar zu beantworten; für den Fall einer notwendigen Bescheidung oder Kostenankündigung bitten wir um Angabe einer zustellfähigen Adresse. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> der Vorgang ist bei der Autobahn GmbH nun abgeschlossen und wir möchten I…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Fahrrad-Demonstration auf der A66 und A648 am 28.08.2022 [#258025]
Datum
26. September 2022 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Vorgang ist bei der Autobahn GmbH nun abgeschlossen und wir möchten Ihnen die angefragten Informationen unsererseits gewähren. Sofern Sie die umfangreichen Anlagen zu dem Antrag an das VG Wiesbaden ergänzend erhalten möchten, werden wir diese bei Rückmeldung schwärzen und nachsenden. Der Widerspruch gegen den Auflagenbescheid der Stadt Wiesbaden wurde wegen Erledigung nicht mehr näher begründet. Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG ist hiermit nachgekommen. Die Information ergeht soweit kostenfrei. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche und fristgerechte Antwort. Die Zusendung weiterer…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrrad-Demonstration auf der A66 und A648 am 28.08.2022 [#258025]
Datum
9. Oktober 2022 20:43
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche und fristgerechte Antwort. Die Zusendung weiterer Anlagen ist nicht notwendig. Mein Antrag ist damit abschließend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258025/