Fahrradabstellanlagen Lichtenberg

- Anzahl der öffentlich zugänglichen Fahrradabstellbügel/Fahrradabstellanlagen, die in den Jahren 2018 und 2019 (Kalenderjahre) in Lichtenberg aufgestellt wurden. Getrennt nach Jahren und, wenn möglich, nach Aufstellort.
- Anzahl und Ort der öffentlich zugänglichen Fahrradabstellbügel/Fahrradabstellanlagen in Lichtenberg zum Stichtag 31.12.2019

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Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradabstellanlagen Lichtenberg [#179808]
Datum
9. Februar 2020 15:08
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der öffentlich zugänglichen Fahrradabstellbügel/Fahrradabstellanlagen, die in den Jahren 2018 und 2019 (Kalenderjahre) in Lichtenberg aufgestellt wurden. Getrennt nach Jahren und, wenn möglich, nach Aufstellort. - Anzahl und Ort der öffentlich zugänglichen Fahrradabstellbügel/Fahrradabstellanlagen in Lichtenberg zum Stichtag 31.12.2019
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179808 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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