Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm

Zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm wurde eine neue Straße gebaut. Diese darf nur für Anlieger befahren werden. Fahrradfahrer, die keine Anlieger sind, dürfen die Straße laut Schild nicht befahren.

Bitte senden Sie mir sämtlichen Schriftwechsel (inkl. E-Mail) und andere Dokumente bzgl Fahrradfreigabe dieser Straße. Insbesondere interessieren mich die Gründe warum die Straße so freigegeben wurde wie sie jetzt freigegeben ist. Mich interessieren auch interne Rückfragen / Gefahrengutachten / Auflagen, Anträge auf Freigaben etc. die es in diesen Zusammenhang evtl gibt/gab.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2016
  • Frist
    6. Januar 2017
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Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Von
Sven Anders
Betreff
Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
5. Dezember 2016 09:45
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm wurde eine neue Straße gebaut. Diese darf nur für Anlieger befahren werden. Fahrradfahrer, die keine Anlieger sind, dürfen die Straße laut Schild nicht befahren. Bitte senden Sie mir sämtlichen Schriftwechsel (inkl. E-Mail) und andere Dokumente bzgl Fahrradfreigabe dieser Straße. Insbesondere interessieren mich die Gründe warum die Straße so freigegeben wurde wie sie jetzt freigegeben ist. Mich interessieren auch interne Rückfragen / Gefahrengutachten / Auflagen, Anträge auf Freigaben etc. die es in diesen Zusammenhang evtl gibt/gab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, zur Beantwortung dieser Frage müssen Sie sich bitte an die für die Anordnung der unten…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
12. Dezember 2016 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, zur Beantwortung dieser Frage müssen Sie sich bitte an die für die Anordnung der unten beschriebenen Maßnahmen zuständige Stelle, das Wasserschutzpolizeikommissariat 2 (WSPK2, Mail: <<E-Mail-Adresse>> ) bzw. die zuständige Verkehrsdirektion, wenden. Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, gern würde ich mit Ihnen persönlichen Kontakt aufnehmen, ggf. auch einen Ortstermin ve…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
12. Dezember 2016 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, gern würde ich mit Ihnen persönlichen Kontakt aufnehmen, ggf. auch einen Ortstermin vereinbaren. Mit freundlichem Gruß
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte am 02.09. beim WSPK2 angerufen und gefragt wer Zuständig sei. Da hieß es…
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Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
13. Dezember 2016 09:27
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte am 02.09. beim WSPK2 angerufen und gefragt wer Zuständig sei. Da hieß es die HPA sei zuständig. Ich habe daraufhin mehre Mails an: <<E-Mail-Adresse>> geschickt. Und trotz mehrfacher Nachfrage nie eine Antwort erhalten. Ich habe mich auch an die Fahrrad beautftagte gewandt, auch die hat nachgefragt. Haben Sie diese E-Mails erhalten? gibt es dazu eine Akte? sind diese E-Mails weitergeleitet worden (an wen? Wann?) etc. Bitte schicken Sie mir alles zu diesen Vorgängen zu, auch wenn Sie nicht zuständig sind. Bitte schicken Sie mir auch (sofern vorhanden) sämtliche Anfragen von anderen Personen zu dieser Straße bzgl. Fahrradfreigabe. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und…
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Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
6. Januar 2017 14:21
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm“ vom 05.12.2016 (#19502) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, am 22.12.16 haben sich die Kollegen der Pressestelle bei Ihnen gemeldet. Wir hoffen, d…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: AW: AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
6. Januar 2017 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, am 22.12.16 haben sich die Kollegen der Pressestelle bei Ihnen gemeldet. Wir hoffen, dass wir Ihre Frage beantworten konnten. Sollte dies nicht der Fall sein, oder Sie weitere Informationen wünschen, bitten wir um eine telefonische Erreichbarkeit, um kurzfristig mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, die Pressestelle hat (dies kann am 22.12. der Fall gewesen sein) meine ursprünglic…
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Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AW: AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
6. Januar 2017 16:27
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Pressestelle hat (dies kann am 22.12. der Fall gewesen sein) meine ursprüngliche Anfrage bezüglich der Freigabe der Straße beantwortet. Auf meine Transparenzanfrage vom 5.12 mit der Nachfrage vom 13.5. habe ich aber bis heute keine Antwort. Ich wünsche eine Antwort per E-Mail und keine telefonische Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schrieb eben: > Auf meine Transparenzanfrage vom 5.12 mit der Nachfrage vom…
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Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
6. Januar 2017 16:29
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schrieb eben: > Auf meine Transparenzanfrage vom 5.12 mit der Nachfrage vom 13.5. habe ich aber bis heute keine Antwort. Entschuldigung, ich meinte natürlich die Nachfrage vom 13.12.2016 Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und…
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Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
18. Januar 2017 17:17
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm“ vom 05.12.2016 (#19502) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Pressestelle hat meine ursprüngliche Anfrage bezüglich der Freigabe der Straße beantwortet, abernicht die Transparenzanfrage. Auf meine Transparenzanfrage vom 5.12 mit der Nachfrage vom 13.12. und der Erinnerung vom 6.01. habe ich aber bis heute keine Antwort. Ich wünsche eine Antwort per E-Mail und keine telefonische Antwort. Ich werdein kürze den Datenschutzbeauftragten einschalten, wenn ich nichts von Ihnen höre. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, aufgrund krankheitsbedingter Bearbeitungsengpässe bitten wir um Entschuldigung für die…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
20. Januar 2017 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, aufgrund krankheitsbedingter Bearbeitungsengpässe bitten wir um Entschuldigung für die Verzögerung und noch um etwas Geduld. Wir beantworten Ihre Anfrage zu Beginn der nächsten Woche. Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, anbei erhalten Sie die Unterlagen bzgl. der Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
23. Januar 2017 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, anbei erhalten Sie die Unterlagen bzgl. der Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm. Es handelt sich dabei um: - Die Begründung für die Bedarfszufahrt (160210_Zusammenfassung[...].pdf) - Den Antrag bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWVI) / Landeseisenbahnaufsicht (LEA) (160323_Erläuterungsbericht[...].pdf) - Zustimmung der LEA (160323_Erhöhung-Sicherheit[...].pdf) - Genehmigter Plan als Anordnung (160808_Anordnung[...].pdf - Gestempelter Zeichnungskopf der Anordnung (SBWVI-PRT[...].pdf) Wir bitten nochmal um Entschuldigung für die Verzögerung und bieten Ihnen weiterhin an, die Maßnahme und die Gründe für unseren Antrag telefonisch zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, die angeforderten Unterlagen haben wir Ihnen heute an ihre private E-Mail Adresse gesc…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
23. Januar 2017 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, die angeforderten Unterlagen haben wir Ihnen heute an ihre private E-Mail Adresse geschickt. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.01.17. Ich hatte am 5.12. darum gebeten, &quo…
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Von
Sven Anders
Betreff
AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
25. Januar 2017 09:31
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.01.17. Ich hatte am 5.12. darum gebeten, "sämtlichen Schriftwechsel (inkl. E-Mail) und andere Dokumente bzgl Fahrradfreigabe dieser Straße. " zu erhalten. Ich hätte erwartet, dort auch meine eigene Anfrage, die diversen Erinnerungsmails und eine Anfrage der Fahrradbeauftragten des Bezirks Mitte zu finden. Immerhin habe ich am 13.12. deshalb nochmals nachgefragt. Auch gab es wohl eine Kommunikation mit der Wasserschutzpolizei!? Gab es eine Abwägung, was dafür/dagegen spricht den Fahrradverkehr hier nicht zu erlauben? Immerhin wurde auch ein Fußweg geplant und auch eine Fußgängerampel errichtet. Bitte schicken Sie mir die fehlenden Unterlagen bis zum 31.1.17, 12 Uhr an die E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Wenn Sie mit mir telefonischen Kontakt wünschen, senden Sie mir bitte einen Ansprechpartner und eine Telefonnummer. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Anders, wir haben Ihnen die in den Akten vorhandenen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Konver…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
31. Januar 2017 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, wir haben Ihnen die in den Akten vorhandenen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Konversation per Mail im Rahmen der Anfrage befindet sich nicht in den Akten. Zwischen der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der Polizeidirektion 2 (WSPK2) gab es hinsichtlich der Bedarfszufahrt und der vorhandenen Beschilderung einen Ortstermin am 10.02.2016 (siehe hierzu Protokoll im Anhang) Das Protokoll lag bei Kollegen der Hafenbahn vor und wurde in der ersten Mail leider nicht mit angehängt. Wir bitte dafür um Verzeihung. Im Zusammenhang mit dem Ortstermin wurde auch eine Abwägung hinsichtlich des Individualverkehrs aller Verkehrsteilnehmer gemacht. Als Ergebnis wurde der angeordnete Verkehrszeichenplan erstellt. Diesen haben wir Ihnen bereits zur Verfügung gestellt. Die Fußgängerampel wurde im Zusammenhang mit dem Umbau des Verkehrsknotens Buchheisterstraße / Reiherdamm / Ellerholzdamm errichtet und verkürzt die Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Roßdamm und Reiherdamm (der Weg unterhalb der Argentinienbrücke am Anleger der Hafenfähren im Reiherstieg kann entfallen). Durch die in ca. 3 Monaten mit dem Rückbau der Ellerholzschleusenbrücken beginnenden Baumaßnahmen wird die Durchfahrt durch die Baustelle aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt. Bis dahin werden die getroffenen Maßnahmen aufrechterhalten, um eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch „Gewohnheit“ auszuschließen. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §2 Absatz 1 des HmbTG unterliegen alle Informationen unabhängig davon, ob si…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm [#19502]
Datum
1. Februar 2017 12:34
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §2 Absatz 1 des HmbTG unterliegen alle Informationen unabhängig davon, ob sie in einer Akte oder wo anders gespeichert sind dem Transparenzgesetzt. Mir ist keine Einschräkung bekannt, dass sie mir Informationen vorenthalten dürfen, weil Sie nicht in den Akten sind. Zumindest meine E-Mail war am 25.01.2017 noch gespeichert, man konnte mir ja darauf antworten. Ich fordere Sie nochmals auf meinen Antrag nicht weiter zu verzögern und mir endlich alle Informationen zur Verfügung zu stellen. Bitte senden Sie mir sämtlichen Schriftwechsel (inkl. E-Mail) und andere Dokumente bzgl Fahrradfreigabe dieser Straße. Mich interessieren auch interne Rückfragen / Gefahrengutachten / Auflagen, Anträge auf Freigaben etc. die es in diesen Zusammenhang evtl gibt/gab Dieser Antrag, liegt Ihnen so bereits seit dem 5.12.2016 vor. Bitte bearbeiten Sie meinen Antrag unverzüglich (vgl. § 13 Abs. 1 HmbTG), spätestens bis zum Fr. 3.2.2017 12 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm“ [#19502]
Datum
1. Februar 2017 12:36
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19502 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage immer wieder herausgezögert wird. Die Unterlagen kommen kleckerweise, keiner will zuständig sein (nur eine Anonyme-E-Mailadresse: Transparenzteam). Die Angrage läuft jetzt schon fast 2 Monate. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Eingabe ist hier eingegangen. Mir ist allerdings unklar, welche Informationen no…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm“ [#19502] (D3/2017/14-IFG)
Datum
3. Februar 2017 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Eingabe ist hier eingegangen. Mir ist allerdings unklar, welche Informationen noch offen sein sollen. Die Bezeichnung "alle Informationen" scheint zu allgemein zu sein. Die HPA hat Ihnen auch ohne dass Unterlagen vorliegen konkrete Auskünfte erteilt, sich für Verzögerungen entschuldigt und Ihnen soweit ersichtlich noch keine einzige Gebühr in Rechnung gestellt. Soweit ich erkennen kann, beklagen Sie sich darüber, dass Ihnen Ihre eigenen Auskunftsanträge in dieser Angelegenheit nicht in Kopie zugesandt wurden. Hierin kann ich kein Versagen der auskunftspflichtigen Stelle erkennen. Es ist davon auszugehen, dass diese Ihnen vorliegenden Informationen nicht erfasst sind, ansonsten würde die Zusendung an Sie nur Gebührenfolgen verursachen. Bitte teilen Sie mir noch einmal mit, welche Unterlagen Ihrer Ansicht nach noch nicht übersandt wurden. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrt<< Anrede >> es geht mir bei dieser Anfrage unter anderen darum zu erfahren, warum meine A…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm“ [#19502] (D3/2017/14-IFG) [#19502]
Datum
11. Februar 2017 15:12
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> es geht mir bei dieser Anfrage unter anderen darum zu erfahren, warum meine Anfrage auf Fahrradfreigabe so lange bearbeitet wurde und wer was wann gewusst hat, und verzögert hat. Wenn z.B. die Fahrradbeauftrage des Bezirks Mitte mir mitteilt, sie hätte sich auch an die HPA gewandt, dann müsste diese Anfrage ja auch in den Akten der HPA zu finden sein. Sehr seltsam empfinde ich, das man Anschein meine eigene Anfrage nicht mehr finden kann, die Pressestelle sie aber beantworten kann. Also entweder ist meine Ursprüngliche Anfrage verloren gegangen, oder sie ist da. Wenn sie da ist, dann sollte die HPA sie auch finden. Ich hab keinen Einblick welche Informationen die HPA noch bezüglich der Fahrradfreigabe hat und mir alles evtl. verheimlicht. Aber anhand der Nachfragen bei anderen Behörden (Bezirk Mitte) legt mir nahe, dass mir hier Informationen (wie z.B. die Nachfrage der Fahrrad beauftragten) nicht gegeben werden. Ich habe ja auch später explizit mehrmals nachgefragt ob diese Anfragen nicht da sind (13.12., 25.01.). Ich möchte z.B. gerne wissen, ob die Anfrage der Fahrradbeauftagten evtl. in der Post verloren gegangen ist und evtl. erst viel später zugestellt wurde etc. Außerdem ist eine Behörde ja verpflichtet Akten bei Anfragen zu führen, oder liege ich da falsch? Was wäre wenn ich gegen den Bescheid, dass die Straße nicht freigeben wird, klagen möchte? Muss die HPA dann nicht eine Akte zu meinen Vorgang haben? Und müsste diese Akte nicht auch schon jetzt gemäß Transparenzgesetz zu finden sein? Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 19502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Anders, Sie haben von der HPA eine Antwort bekommen, bei der sich die HPA nach meinem ersten E…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Fahrradfreigabe zwischen Buchheisterstraße und Roßdamm“ [#19502] (D3/2017/14-IFG) [#19502]
Datum
14. März 2017 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, Sie haben von der HPA eine Antwort bekommen, bei der sich die HPA nach meinem ersten Eindruck darum bemüht hat, Ihnen möglichst umfassend Auskunft zu geben. Gleichzeitig sind Ihre Bedenken nicht von der Hand zu weisen. Sie nennen konkrete Schriftstücke von deren Existenz Sie wissen und die Ihnen von der HPA nicht übersandt wurden. Ich habe daher noch einmal Kontakt mit der HPA in dieser Angelegenheit aufgenommen. Dort hat man mir mitgeteilt, dass nicht alles, was zu einem Vorgang anfällt automatisch Bestandteil des Vorgangs wird. Der zuständige Bearbeiter hat es so formuliert, dass "alltäglicher Schriftverkehr", dem nach Einschätzung des zuständigen Personals "keine grundlegende oder entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt" nicht Bestandteil des Vorgangs wird. Dazu folgendes zu sagen: 1. Das HmbTG gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Aktenführung. Die auskunftspflichtigen Stellen sind vielmehr nur verpflichtet, die "vorhandenen amtlichen Informationen" grundsätzlich herauszugeben oder ihre Nichtherausgabefähigkeit zu prüfen und rechtlich zu begründen. 2. Ob Unterlagen zu einem Vorgang zu nehmen sind oder nicht, ergibt sich aus den Aktenordnungen der hamburgischen Verwaltung. Diese werden zwar für jede Fachbehörde gesondert erlassen, gleichen sich aber praktisch vollständig (die Musteraktenordnung der hamburgischen Verwaltung finden Sie hier: http://www.hamburg.de/contentblob/296882/data/musteraktenordnung.pdf). Danach ist entscheidend, ob Schriftgut "aktenwürdig" ist. 1.2.3 Musteraktenordnung hält dazu fest: " Aktenwürdig ist Schriftgut, das erforderlich und geeignet ist, die getroffenen Entscheidungen sowie den maßgeblichen Entscheidungsprozess einschließlich der beteiligten Stellen jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar zu machen." Dies entspricht im Wesentlichen der Definition mit der die HPA arbeitet und die man mir telefonisch mitgeteilt hat. Unabhängig davon, ob ich/wir dafür überhaupt zuständig sind, kann ich hier auch keinen Verstoß erkennen. 3. Sie hatten außerdem gefragt, ob man im Falle einer Klage nicht "die Akte" dem Gericht übersenden müsse. Dies ist zutreffend. Ist Schriftverkehr aber nicht entscheidend für den Vorgang, so muss er nicht zur Akte genommen werden (s.o.). Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Fahrradfreigabe ist es unter Umständen nicht entscheidungsrelevant, ob es dazu Bürgeranfragen nach HmbTG gegeben hat oder eine Nachfrage der Fahrradbeauftragten. 4. Verstößt eine Behörde gegen die Vorgaben der Aktenordnung, die sich im Ergebnis aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, so kann dies nicht von Einzelpersonen gerügt oder ein anderes Verhalten eingeklagt werden. Leidet ein Betroffener in einem Verwaltungsverfahren unter der unzulänglichen Aktenführung einer Behörde, so kann dies im Einzelfall aber zu einer Umkehr der Beweislast führen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 2002, 104, 106 zu einem Fall aus dem Ausländerrecht). Ein subjektives Recht von nach dem HmbTG Anspruchsberechtigten auf eine ordnungsgemäße Aktenführung besteht jedoch nicht (so zum IFG OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ 2012, 1196, 1200; zum IFG-Berlin OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 2. 10. 2007 – OVG 12 B 12/07). Auf meine Kontaktaufnahme hin hat mir die HPA noch einmal bestätigt, Ihnen alles übersandt zu haben, was sich in dem Vorgang befand oder was man in anderen Vorgängen zu Ihren Fragen finden konnte. Die von Ihnen angegebenen Schriftstücke, von deren Existenz Sie wissen, sind wohl inzwischen aus dem E-Mail-Postfach gelöscht worden. Mit freundlichen Grüßen