Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut einem Artikel im Neuer Ruf, vom 29.09.2012 (http://www.neuerruf.de/pages/archiv/2012/media_Archiv_2012/NRH_KW_39-12.pdf), hat die damalige Harburger Bezirksversammlung beschlossen, einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf der Nordseite der Heimfelder Straße einzurichten.

Dem Beitrag zufolge, wurde dieses Ansinnen auch seitens der Behörde für Inneres und Sport befürwortet. So wird diese wie folgt zitiert: "Durch eine derartige konzeptionelle Maßnahme könnte die Attraktivität des Radfahrens in dieser Straße verbessert und damit der Radverkehr im Sinne der Hamburger Radverkehrsstrategie insgesamt gefördert werden."

Im Rahmen des jüngst durch die BWVI veröffentlichten Fortschrittsberichtes 2015 wurde nun berichtet, dass seit dem Jahr 2012 hamburgweit rund 61 km Radverkehrsanlagen mit "investiven Mitteln (aus)gebaut oder instandgesetzt".

Die Heimfelder Straße, auf deren Nordseite es seit Jahren keinen Fahrradweg mehr gibt, die stadtauswärts ab der S-Bahn-Haltestelle Heimfeld durchgängig mit 50 km/h befahren wird und auf der darüber hinaus die Busse der Linie 142 in Spitzenzeiten (7.00 bis 21.00 Uhr!) im 5-Minuten-Takt verkehren, gehört bislang nicht dazu.

Dies verwundert umso mehr, als in den letzten Monaten Stationen für Stadträder eingerichtet wurden und bekannt ist, dass viele Personen statt der Straße die Fußwege zum Fahrradfahren nutzen.

Insofern möchte ich Sie bitten, mir, ggf. in Zusammenarbeit und/ oder Rücksprache mit anderen Behörden der FHH (z.B. der BWVI), folgende Informationen zukommen zu lassen:

1) Die (zukünftige) Radverkehrsstrategie mit Blick auf den Bezirk Harburg und speziell die Heimfelder Straße ab 2015.

2) Begründungen, Gutachten, Beschlüsse etc., die ersehen lassen, warum die Einführung von Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße bislang - trotz bzw. entgegen des Beschlusses der Bezirksversammlung - nicht umgesetzt wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut einem Artikel im Ne…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
24. Juni 2015 15:15
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut einem Artikel im Neuer Ruf, vom 29.09.2012 (http://www.neuerruf.de/pages/archiv/2012/media_Archiv_2012/NRH_KW_39-12.pdf), hat die damalige Harburger Bezirksversammlung beschlossen, einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf der Nordseite der Heimfelder Straße einzurichten. Dem Beitrag zufolge, wurde dieses Ansinnen auch seitens der Behörde für Inneres und Sport befürwortet. So wird diese wie folgt zitiert: "Durch eine derartige konzeptionelle Maßnahme könnte die Attraktivität des Radfahrens in dieser Straße verbessert und damit der Radverkehr im Sinne der Hamburger Radverkehrsstrategie insgesamt gefördert werden." Im Rahmen des jüngst durch die BWVI veröffentlichten Fortschrittsberichtes 2015 wurde nun berichtet, dass seit dem Jahr 2012 hamburgweit rund 61 km Radverkehrsanlagen mit "investiven Mitteln (aus)gebaut oder instandgesetzt". Die Heimfelder Straße, auf deren Nordseite es seit Jahren keinen Fahrradweg mehr gibt, die stadtauswärts ab der S-Bahn-Haltestelle Heimfeld durchgängig mit 50 km/h befahren wird und auf der darüber hinaus die Busse der Linie 142 in Spitzenzeiten (7.00 bis 21.00 Uhr!) im 5-Minuten-Takt verkehren, gehört bislang nicht dazu. Dies verwundert umso mehr, als in den letzten Monaten Stationen für Stadträder eingerichtet wurden und bekannt ist, dass viele Personen statt der Straße die Fußwege zum Fahrradfahren nutzen. Insofern möchte ich Sie bitten, mir, ggf. in Zusammenarbeit und/ oder Rücksprache mit anderen Behörden der FHH (z.B. der BWVI), folgende Informationen zukommen zu lassen: 1) Die (zukünftige) Radverkehrsstrategie mit Blick auf den Bezirk Harburg und speziell die Heimfelder Straße ab 2015. 2) Begründungen, Gutachten, Beschlüsse etc., die ersehen lassen, warum die Einführung von Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße bislang - trotz bzw. entgegen des Beschlusses der Bezirksversammlung - nicht umgesetzt wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile hatte ich die Möglichkeit Einsicht in die dazugehörige Drucksache XIX…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
26. Juni 2015 09:58
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile hatte ich die Möglichkeit Einsicht in die dazugehörige Drucksache XIX/676 zu erhalten. In dieser steht, beogen auf eine Sitzung des Ausschusses für Inneres und Bürgerservice der Bezirksversammlung Harburg vom 17.09.2012: "Herr Dose ist positiv überrascht, dass seitens der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gegen die Einrichtung eines Schutzstreifens keine Bedenken bestünden. Insofern bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung entsprechend tätig zu werden." Vor diesem Hintergrund frage ich mich umso mehr, warum es bislang kein Fahrradstreifen in der Heimfelder Straße gibt. Da in oben genannten Drucksache darüber hinaus steht, dass ein Vertreter der Verwaltung berichtet, dass diese mit der Prüfung der Möglichkeiten begonnen habe und anstrebte im Oktober 2012 näheres berichten zu können, möchte ich Sie bitten mir, zusätzlich zu den bereits angeforderten Unterlagen, den Prüfbericht der Verwaltung zukommen zu lassen auf den im Rahmen der Anfrage verwiesen wird. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
28. Juli 2015 00:23
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße" vom 24.06.2015 (#10287) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
29. August 2015 14:13
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße" vom 24.06.2015 (#10287) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Mittlerweile warte ich seit über zwei Monaten auf eine Rückmeldung. Sollte die Beantwortung meiner Anfrage noch Zeit in Anspruch nehmen, würde ich mich vorerst auch über eine diesbezügliche Rückmeldung freuen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem HmbTG an die Poststelle der BIS ist hier eingegangen. Ich hatte…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: AW: AW: Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
3. September 2015 11:05
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGFahrradschutzstreifenaufderHeimfelder.eml
7,1 KB
WGFahrradschutzstreifenaufderHeimfelder_rKrTodi.eml
3,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem HmbTG an die Poststelle der BIS ist hier eingegangen. Ich hatte Ihnen mit Email vom 25.06.2015 und vom 29.06.2015 bereits geantwortet, dass die BIS für Ihre Anfrage nicht zuständig ist (siehe Anlagen). Insofern kann ich Ihnen die erwünschte Auskunft nach dem HmbTG nicht erteilen. Zeitgleich hatte ich Ihre Anfragen an das zuständige Bezirksamt Harburg weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage nach dem HmbTG an das zuständige Bezirksamt Harburg. (Hinweis: Die nicht notwendige Zwischenkorrespondenz in der Email wurde gelöscht.) Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem HmbTG an die Poststelle der BIS ist hier eingegangen. Ich hatte…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: AW: AW: Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
3. September 2015 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGFahrradschutzstreifenaufderHeimfelder_42ZNoTB.eml
3,5 KB
WGFahrradschutzstreifenaufderHeimfelder.eml
7,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem HmbTG an die Poststelle der BIS ist hier eingegangen. Ich hatte Ihnen mit Email vom 25.06.2015 und vom 29.06.2015 bereits geantwortet, dass die BIS für Ihre Anfrage nicht zuständig ist (siehe Anlagen). Insofern kann ich Ihnen die erwünschte Auskunft nach dem HmbTG nicht erteilen. Zeitgleich hatte ich Ihre Anfragen an das zuständige Bezirksamt Harburg weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage nach dem HmbTG an das zuständige Bezirksamt Harburg. (Hinweis: Die nicht notwendige Zwischenkorrespondenz in der Email wurde gelöscht.) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade habe ich die Drucksache 21/253 der Hamburger Bürgerschaft gelesen. Hierin f…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
4. September 2015 21:46
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade habe ich die Drucksache 21/253 der Hamburger Bürgerschaft gelesen. Hierin finden sich auf den Seiten 29ff u. a. Angaben dazu, an welchen Bezirksstraßen in Hamburg bis zum Jahr 2020 Radfahr- und/oder Schutzstreifen eingerichtet werden sollen. Hier findet sich keine Straße im Bezirk Harburg, auch nicht die Heimfelder Straße. Insofern gehe ich davon aus, dass, entgegen des Beschlusses der Bezirkversammlung Harburg, mittlerweile entschieden wurde, keinen Fahhradschutzstreifen auf der Nordseite der Straße einzurichten. Entsprechend bin ich umso gespannter, die Gründe für diese Entscheidung zu erfahren und freue mich auf eine baldige Rückmeldung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem HmbTG an die Poststelle der BIS ist hier eingegangen. Ich hatte…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
7. September 2015 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem HmbTG an die Poststelle der BIS ist hier eingegangen. Ich hatte Ihnen mit Email vom 03.09.2015, 25.06.2015 und vom 29.06.2015 bereits geantwortet, dass die BIS für Ihre Anfrage nicht zuständig ist. Insofern kann ich Ihnen die erwünschte Auskunft nach dem HmbTG nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage nach dem HmbTG an das zuständige Bezirksamt Harburg. (Hinweis: Die nicht notwendige Zwischenkorrespondenz in der Email wurde gelöscht.) Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem HmbTG an die Poststelle der BIS ist hier eingegangen. Ich hatte…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
Datum
7. September 2015 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem HmbTG an die Poststelle der BIS ist hier eingegangen. Ich hatte Ihnen mit Email vom 03.09.2015, 25.06.2015 und vom 29.06.2015 bereits geantwortet, dass die BIS für Ihre Anfrage nicht zuständig ist. Insofern kann ich Ihnen die erwünschte Auskunft nach dem HmbTG nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage nach dem HmbTG an das zuständige Bezirksamt Harburg. (Hinweis: Die nicht notwendige Zwischenkorrespondenz in der Email wurde gelöscht.) Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen Heimfelder Straße Sehr geehr…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen Heimfelder Straße
Datum
22. September 2015 11:57
Status
image001.png
12,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten und sie wird aktuell in der zuständigen Fachabteilung bearbeitet. Aufgrund von Zuständigkeitsunklarheiten und auch der Urlaubszeiten im Sommer, haben wir es leider nicht geschafft, Ihre Anfrage fristgerecht zu bearbeiten, wir bitten dies zu Entschuldigen. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage nun so schnell wie möglich zu beantworten. Bei Rückfragen können Sie gerne anrufen oder mailen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen Heimfelder Straße [#102…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen Heimfelder Straße [#10287]
Datum
22. September 2015 12:07
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich hatte das Thema schon fast ad acta gelegt. Daher ist es nicht sehr dringend. Mir würde ggf. auch schon eine kurze Begründung oder Stellungnahme für die Entscheidung via E-Mail reichen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen Heimfelder Straße [#…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen Heimfelder Straße [#10287]
Datum
14. Oktober 2015 15:26
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da mir der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt ein baldiges persönliches Gespräch zugesagt hat, ziehe ich meine Anfrage zurück und hoffe, Sie auf diesem Wege von zusätzlicher Arbeit zu entlasten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Automatische Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen He…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen Heimfelder Straße [#10287]
Datum
14. Oktober 2015 15:27
Status
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bin wieder am 15.10.2015 ab 09.00 Uhr für Sie zu erreichen. Meiner Vertretung übernimmt Frau Angela Bräuniger (42871-2866; <<E-Mail-Adresse>> Herzliche Grüße Ines Hoppe