Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut einem Artikel im Neuer Ruf, vom 29.09.2012 (http://www.neuerruf.de/pages/archiv/2012/media_Archiv_2012/NRH_KW_39-12.pdf), hat die damalige Harburger Bezirksversammlung beschlossen, einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf der Nordseite der Heimfelder Straße einzurichten.
Dem Beitrag zufolge, wurde dieses Ansinnen auch seitens der Behörde für Inneres und Sport befürwortet. So wird diese wie folgt zitiert: "Durch eine derartige konzeptionelle Maßnahme könnte die Attraktivität des Radfahrens in dieser Straße verbessert und damit der Radverkehr im Sinne der Hamburger Radverkehrsstrategie insgesamt gefördert werden."
Im Rahmen des jüngst durch die BWVI veröffentlichten Fortschrittsberichtes 2015 wurde nun berichtet, dass seit dem Jahr 2012 hamburgweit rund 61 km Radverkehrsanlagen mit "investiven Mitteln (aus)gebaut oder instandgesetzt".
Die Heimfelder Straße, auf deren Nordseite es seit Jahren keinen Fahrradweg mehr gibt, die stadtauswärts ab der S-Bahn-Haltestelle Heimfeld durchgängig mit 50 km/h befahren wird und auf der darüber hinaus die Busse der Linie 142 in Spitzenzeiten (7.00 bis 21.00 Uhr!) im 5-Minuten-Takt verkehren, gehört bislang nicht dazu.
Dies verwundert umso mehr, als in den letzten Monaten Stationen für Stadträder eingerichtet wurden und bekannt ist, dass viele Personen statt der Straße die Fußwege zum Fahrradfahren nutzen.
Insofern möchte ich Sie bitten, mir, ggf. in Zusammenarbeit und/ oder Rücksprache mit anderen Behörden der FHH (z.B. der BWVI), folgende Informationen zukommen zu lassen:
1) Die (zukünftige) Radverkehrsstrategie mit Blick auf den Bezirk Harburg und speziell die Heimfelder Straße ab 2015.
2) Begründungen, Gutachten, Beschlüsse etc., die ersehen lassen, warum die Einführung von Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße bislang - trotz bzw. entgegen des Beschlusses der Bezirksversammlung - nicht umgesetzt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum24. Juni 2015
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28. Juli 2015
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- Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
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- 24. Juni 2015 15:15
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- 26. Juni 2015 09:58
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- 28. Juli 2015 00:23
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- AW: AW: AW: Fahrradschutzstreifen auf der Heimfelder Straße [#10287]
- Datum
- 29. August 2015 14:13
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- 3. September 2015 11:05
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- 3. September 2015 11:05
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- Datum
- 4. September 2015 21:46
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- 7. September 2015 16:41
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- Datum
- 7. September 2015 16:41
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- Datum
- 22. September 2015 11:57
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- AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Fahrradschutzstreifen Heimfelder Straße [#10287]
- Datum
- 22. September 2015 12:07
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- Datum
- 14. Oktober 2015 15:26
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- Datum
- 14. Oktober 2015 15:27
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