Fahrradstation

wie viele Fahrradstationen (oft auch Fahrradparkhäuser genannt, zumeist an Bahnhöfen) gibt es in Baden-Württemberg? Haben sie auch Daten über die Größe (Anzahl der Stellplätze für Fahrräder)?
Wie viele von diesen Fahrradstationen wurden in den letzten Jahren (fünf bis zahn Jahre, je nach ihrer Datenlage) neu gebaut oder saniert/modernisiert?
Wie viele Fahrradstationen sollen in den nächsten Jahren in BW gebaut werden?
Wird Stuttgart 21 auch eine Fahrradstation bekommen? Wie groß?

Herzlichen Dank für ihre Auskunft und die Mühe diese zu bearbeiten.
Ich freue mich über die Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2016
  • Frist
    29. Januar 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Fahr…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradstation [#19533]
Datum
8. Dezember 2016 11:49
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Fahrradstationen (oft auch Fahrradparkhäuser genannt, zumeist an Bahnhöfen) gibt es in Baden-Württemberg? Haben sie auch Daten über die Größe (Anzahl der Stellplätze für Fahrräder)? Wie viele von diesen Fahrradstationen wurden in den letzten Jahren (fünf bis zahn Jahre, je nach ihrer Datenlage) neu gebaut oder saniert/modernisiert? Wie viele Fahrradstationen sollen in den nächsten Jahren in BW gebaut werden? Wird Stuttgart 21 auch eine Fahrradstation bekommen? Wie groß? Herzlichen Dank für ihre Auskunft und die Mühe diese zu bearbeiten. Ich freue mich über die Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage haben wir heute an das fachlich zuständige Ministerium für…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 30. Dezember 2016, Fahrradstation [#19533]
Datum
2. Januar 2017 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage haben wir heute an das fachlich zuständige Ministerium für Verkehr mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradstation“ vom 08.12.2016 (#19533) wurde …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30. Dezember 2016, Fahrradstation [#19533]
Datum
30. Januar 2017 09:17
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradstation“ vom 08.12.2016 (#19533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen per Abgabenachricht vom 2. Januar 2017 mitgeteilt habe (diese ist als A…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
LIFG, Ihre Anfrage vom 30. Dezember 2016, Fahrradstation [#19533]
Datum
3. Februar 2017 08:41
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreAnfragevom30.Dezember2016Fahrradst.eml
4,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen per Abgabenachricht vom 2. Januar 2017 mitgeteilt habe (diese ist als Anlage beigefügt), wurde ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Ministerium für Verkehr mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Bitte informieren Sie sich daher dort über den Stand Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.12.2016 in Sachen Fahrradstation an das Innenmini…
image001.png
24,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.12.2016 in Sachen Fahrradstation an das Innenministerium. Zuständigkeitshalber erhalten Sie eine Antwort vom Ministerium für Verkehr. Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Den aktuellen Kenntnisstand zu Fahrradstationen, der uns vorliegt, können Sie der RadSTRATEGIE Baden-Württemberg (S.42ff) sowie dem im Rahmen der Erstellung der RadSTRATEGIE entstandenen Gutachten zur Verknüpfung von ÖV und Rad entnehmen. Darin ist der gesamte aktuelle Kenntnisstand des Landes enthalten. RadSTRATEGIE: http://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/Downloads/RadSTRATEGIE_Baden-Wuerttemberg_web.pdf. Gutachten Verknüpfung ÖV - Rad: http://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/1_Radverkehr_in_BW/a_Radstrategie/Gutachten_Verknuepfung_OEV-Fahrrad.pdf Zudem wird im Auftrag des Landes aktuell ein Konzept speziell zu Bike+Ride erarbeitet. Auf das Thema Fahrradstationen wird im Rahmen der Bearbeitung des Konzeptes insbesondere im Hinblick auf Ist-Situation, Bedarfe und Empfehlungen für Umsetzungsvoraussetzungen ein besonderes Augenmerk gerichtet. Über die Ergebnisse der Studie wird auf der Homepage www.fahrradland-bw.de<http://www.fahrradland-bw.de> berichtet. Gerne können Sie dort auch den Newsletter abonnieren. Damit sind Sie in Sachen Radverkehrsförderung des Landes stets auf dem neuesten Stand. Bezüglich Ihrer Frage zu Fahrradstation und S 21 können wir Ihnen mitteilen, dass nach aktuellem Stand der Planungen im Bereich des Bahnhofes ca. 150 Fahrradstellplätze und im Bereich des Bonatzgebäudes eine Fahrradstation (mit Service für ca. 150 Fahrräder) vorgesehen sind. Mit freundlichen Grüßen