Fahrradstraße Denickestraße
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Bezirksversammlung Harburg ist geplant, die Denickestraße in Hamburg-Harburg zukünftig als Fahrradstraße auszuweisen:
https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004210
Das PK 46 soll diesem Anliegen positiv gegenüber stehen, obwohl die Straße laut Bebauungsplan Eißendorf1 eine Sammelstraße ist, dort die Buslinien 142 und 642 verkehren und sie darüber hinaus die Hauptzufahrt zur Asklepiosklinik Harburg aus Richtung Eißendorf sowie dem Harburger Umland darstellt (insbesondere auch zu den Parkplätzen der Tagesklinik).
Jedoch sind Autos in Fahrradstraßen grundsätzlich verboten (Ausnahmen müssen beschildert werden) und noch auf der Walddörferstraße wurde vor Kurzem die Einrichtung einer Fahrradstraße durch VD mit der Begründung abgelehnt, dass dort eine Buslinie verkehre.
Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren aus welchen Gründen die Denickestraße für die Polizei, VD, Innenbehörde sowie BWVI dennoch geeignet für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu sein scheint.
Bitte senden Sie mir daher die zugehörigen Prüfunterlagen (z. B. Gutachten, Vermerke, Bescheide, Begründungen etc.) des PK 46 (sofern vorhanden auch von VD und BWVI), die sich mit der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Denickestraße im Hamburg-Harburg befassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum19. Januar 2018
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20. Februar 2018
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