Fahrradstraße E1/E2

Anfrage an: Stadt Mannheim

Die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Fahrradstraße E1/E2 sowie den Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt und der Polizei Mannheim, aus dem hervorgeht, dass Anwohner die Straße trotz fehlender Beschilderung mit Kraftfahrzeugen befahren dürfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    79,00 Euro
  • 5 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verkehrsre…
An Stadt Mannheim Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
11. April 2022 23:24
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Fahrradstraße E1/E2 sowie den Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt und der Polizei Mannheim, aus dem hervorgeht, dass Anwohner die Straße trotz fehlender Beschilderung mit Kraftfahrzeugen befahren dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 246142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246142/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Stadt Mannheim
Sehr geehrter Herr Krause, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 11. April 2022 und bestätigen den Eingang Ihrer …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
11. Mai 2022 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 11. April 2022 und bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage am selben Tag. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG; 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG; 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Gemäß o.g. Tarifstelle 5 sind je angefangene Viertelstunde € 15,80 anzusetzen. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird ein Verwaltungsaufwand einschließlich des Beteiligungsverfahrens gemäß § 8 LIFG - von 2 h prognostiziert, die bei einer Gebührenmessung nach der Verwaltungsgebührensatzung zugrunde zu legen ist. Eine zu erhebende Gebühr beträgt hiernach höchstens € 126, 40. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> auch wenn mir ein Zeitaufwand von 2 Stunden recht viel erscheint, möchte ich die An…
An Stadt Mannheim Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
13. Mai 2022 09:36
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auch wenn mir ein Zeitaufwand von 2 Stunden recht viel erscheint, möchte ich die Anfrage aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 246142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246142/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rüdiger Krause
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradstraße E1/E2“ vom 11.04.2022 (#246142) …
An Stadt Mannheim Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
19. Mai 2022 12:46
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradstraße E1/E2“ vom 11.04.2022 (#246142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Stadt Mannheim
Sehr geehrter Herr Krause, die Verspätung bitten wir zu entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage übersenden wir in der An…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: WG: Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
19. Mai 2022 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, die Verspätung bitten wir zu entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage übersenden wir in der Anlage den Verkehrszeichenplan für den Bereich E 1 / E 2. Durch Zusatzzeichen zum Z. 244.1 (Fahrradstraße) können auch andere Verkehrsarten zugelassen werden. Ein Zusatzzeichen wurde nicht angeordnet. Die in dem Straßenabschnitt liegenden Grundstückszufahrten können durch Berechtigte mittels einer Ausnahmegenehmigung an- und abgefahren werden. Der tatsächliche Aufwand betrug 1 Stunde 15 Minuten. Die Gebühr wird über einen gesonderten Forderungsbescheid erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> Sie wollen ernsthaft 75 Minuten benötigt habe, um einen digital erstellten Plan per…
An Stadt Mannheim Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
20. Mai 2022 10:31
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie wollen ernsthaft 75 Minuten benötigt habe, um einen digital erstellten Plan per E-Mail zu versenden? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 246142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246142/
Stadt Mannheim
Sehr geehrter Herr Rüdiger, die zuständige Fachabteilung hatte den entsprechenden Verwaltungsaufwand. Hierbei gil…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: WG: Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
20. Mai 2022 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rüdiger, die zuständige Fachabteilung hatte den entsprechenden Verwaltungsaufwand. Hierbei gilt es namentlich zu berücksichtigen, dass zunächst ermittelt werden muss, welche Unterlagen zur Verfügung stehen, von Relevanz sind und sodann übermittelt werden. Diese Prüfung ist zeitaufwändig, nicht die Versendung als solche. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn dies schon keine einfache und damit kostenfreie …
An Stadt Mannheim Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
20. Mai 2022 13:11
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
65,5 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn dies schon keine einfache und damit kostenfreie Anfrage war, frage ich mich, wann für die Stadt Mannheim eine Anfrage einfach ist. Wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, gab es also gar keinen Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt und der Polizei, wie das das Social Media Team der Stadt Mannheim auf Twitter unter https://twitter.com/mannheim_de/status/1513451237324165120 behauptet hat. Ist das korrekt? Wie können dann Kunden einfahren? Eine Ausnahmegenehmigung können diese ja nicht haben. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause

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Stadt Mannheim
Sehr geehrter Herr Krause, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 20.Mai 2022 teilen wir Ihnen folgendes mi…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: WG: Fahrradstraße E1/E2 [#246142]
Datum
23. Mai 2022 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 20.Mai 2022 teilen wir Ihnen folgendes mit: Zur „Einfachheit“ und Kostenlosigkeit des Informationszugangs ist klarzustellen, dass diese Ausnahme von der Gebührenpflichtigkeit nach § 10 Absatz 3 Satz 1 LIFG Baden-Württemberg für die Stadt Mannheim als Gemeinde nicht zur Anwendung kommt. Eine etwaige Einfachheit der Anfrage lässt die Gebührenpflichtigkeit mithin unberührt. Es gibt in der Tat keinen Schriftverkehr; die Abstimmung erfolgte im Rahmen von Besprechungen. Schließich ist anzumerken, dass im Einzelfall die Möglichkeit besteht, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und zu erhalten. Soweit Sie mit Ihrer Fragestellung letztlich eine rechtliche Bewertung begehren, für die der Sachverhalt unter die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Normen subsumiert werden muss, ist freilich darauf hinzuweisen, dass derartige rechtliche Bewertungen nicht vom Anspruch auf Informationszugang umfasst sind (so u.a. VG Freiburg, Urteil vom 17.05.2017, Aktenzeichen 1 K 1802/16). Freundliche Grüße