Fahrradunfallstatistik Münster

Eine maschinenlesbare Fahrradunfallstatistik für den Regierungsbezirk Münster. Mir sind die bereits veröffentlichten Statistiken bekannt, jedoch sind diese nur als PDF erhältlich und enthalten soweit mir bekannt keine Angaben zu den einzelnen Unfallorten (z.B. Geokoordinaten). Ich benötige die Rohdaten zur weiteren maschinellen Verarbeitung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2015
  • Frist
    13. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradunfallstatistik Münster [#11307]
Datum
10. September 2015 18:45
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine maschinenlesbare Fahrradunfallstatistik für den Regierungsbezirk Münster. Mir sind die bereits veröffentlichten Statistiken bekannt, jedoch sind diese nur als PDF erhältlich und enthalten soweit mir bekannt keine Angaben zu den einzelnen Unfallorten (z.B. Geokoordinaten). Ich benötige die Rohdaten zur weiteren maschinellen Verarbeitung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Münster
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach §4 Infor…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
16. September 2015 08:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach §4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ist bei mir als zuständigen Datenschutzbeauftragten des Polizeipräsidiums Münster eingegangen. Das Recht auf freien Informationszugang ist in § 4 Abs. 1 IFG NRW verankert. Danach hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Allerdings beschränkt § 4 Abs. 1 IFG NRW das Informationsrecht auf einen Anspruch auf Zugang zu den bei der öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Nach diesem Gesichtspunkt bestimmt sich zugleich die sachliche Zuständigkeit einer Behörde für die Beantwortung des Antrags. Sie bitten in Ihrem Antrag um Informationen aus dem Regierungsbezirk Münster. Das Polizeipräsidium Münster hält die von Ihnen erbetenen Daten ausschließlich aus dem Stadtgebiet Münster vor. Um Ihrem Recht auf freien Informationszugang nachgehen zu können, weise ich auf die sachliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster hin. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Münster
Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mich in meiner Mail vom 16.09.2015 (08:01…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW
Datum
16. September 2015 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mich in meiner Mail vom 16.09.2015 (08:01 Uhr) etwas missverständlich ausgedrückt. Die von Ihnen gewünschten Informationen werden nach meiner Kenntnis doch nicht bei der Bezirksregierung Münster vorgehalten. Es gibt für Sie zwei Möglichkeiten der Informationsgewinnung: a) Sie fragen bei den einzelnen Kreispolizeibehörden an oder b) Sie wenden sich an die Landesoberbehörde. Ich gehe davon aus, dass die Informationen bei der LZPD in Duisburg gebündelt werden. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW [#11307] Sehr geehrt<< Anrede >> Die Daten für das Stadtgebie…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW [#11307]
Datum
26. September 2015 14:31
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Die Daten für das Stadtgebiet Münser wären für den Anfang auch ausreichend. Sie sagten, dass diese bei den einzelnen Kreispolizeibehörden verfügbar sind. An wen genau muss ich mich denn dann wenden? Ich hatte gedacht, dass die Anfrage bereits an die richtige Person gerichtet war... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Münster
Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrtAntragsteller/in das Polizeipräsidium Münster ist ausschließlich für d…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
28. September 2015 07:57
Status
image001.jpg
52,7 KB
image003.jpg
4,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in das Polizeipräsidium Münster ist ausschließlich für das Stadtgebiet der Stadt Münster zuständig. Um Informationen aus dem gesamten Regierungsbezirk Münster zu erhalten, können Sie sich an die Datenschutzbeauftragten der Landräte Steinfurt, Borken, Warendorf, Coesfeld sowie an das Polizeipräsidium Recklinghausen wenden. Die Erreichbarkeiten sind auf der jeweiligen Internetpräsenz der Polizeibehörden abrufbar. Mit freundlichen Grüßen