Fahrradweg entlang des Hemelinger Hafendamms

Mehrfach, gerade gestern, habe ich erlebt, dass sehr heikle Unfallsituationen am Hemelinger Hafendamm entstehen (Industriegebiet Bremen-Hemelingen) durch Fahrradfahrer. Auf dem Fahrradweg entlang des Hemelinger Hafendamms (1 Fahrradweg für beide Richtungen) behaupten die Fahrradfahrer auf der Straße fahren zu dürfen !!!! Dort fahren sehr viele LKWs u. a. Penning, Zulieferer von Mercedes, die oft von Fahrradfahrern drangsaliert werden und es dadurch zu erhöhter Unfallgefahr kommt. Meines Erachtens, da auf den Radwegen blaue Schilder mit weißem Fahrrad stehen, MÜSSEN die Fahrradfahrer den Radweg benutzen (Radwegepflicht in diesen Fällen ???). Ich möchte mich zukünftig rechtssicher mit dem PKW auf dem Hemelinger Hafendamm bewegen, da ich dort wohne und dem Radfahrer im Falle eines Streits die "korrekte" rechtliche Situation erklären und nicht nur durch Halbwissen. DÜRFEN die Fahrradfahrer auf dem Hemelinger Hafendamm die Straße nutzen ? Oder sind Sie sogar verpflichtet, den Radweg zu nutzen ? MfG K. Weiß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
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Katja Weiß
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
Katja Weiß
Betreff
Fahrradweg entlang des Hemelinger Hafendamms [#184208]
Datum
8. April 2020 07:33
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mehrfach, gerade gestern, habe ich erlebt, dass sehr heikle Unfallsituationen am Hemelinger Hafendamm entstehen (Industriegebiet Bremen-Hemelingen) durch Fahrradfahrer. Auf dem Fahrradweg entlang des Hemelinger Hafendamms (1 Fahrradweg für beide Richtungen) behaupten die Fahrradfahrer auf der Straße fahren zu dürfen !!!! Dort fahren sehr viele LKWs u. a. Penning, Zulieferer von Mercedes, die oft von Fahrradfahrern drangsaliert werden und es dadurch zu erhöhter Unfallgefahr kommt. Meines Erachtens, da auf den Radwegen blaue Schilder mit weißem Fahrrad stehen, MÜSSEN die Fahrradfahrer den Radweg benutzen (Radwegepflicht in diesen Fällen ???). Ich möchte mich zukünftig rechtssicher mit dem PKW auf dem Hemelinger Hafendamm bewegen, da ich dort wohne und dem Radfahrer im Falle eines Streits die "korrekte" rechtliche Situation erklären und nicht nur durch Halbwissen. DÜRFEN die Fahrradfahrer auf dem Hemelinger Hafendamm die Straße nutzen ? Oder sind Sie sogar verpflichtet, den Radweg zu nutzen ? MfG K. Weiß
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katja Weiß Anfragenr: 184208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184208 Postanschrift Katja Weiß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katja Weiß

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Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Sehr geehrte Frau Weiß, wenn Sie zukünftig allgemeine Frage zur Straßenverkehrsordnung haben können Sie mich gern…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
WG: [EXTERN]-Fahrradweg entlang des Hemelinger Hafendamms [#184208]
Datum
14. April 2020 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Weiß, wenn Sie zukünftig allgemeine Frage zur Straßenverkehrsordnung haben können Sie mich gerne direkt kontaktieren, da es sich nicht um Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz handelt. Auch Auskünfte zu konkreten Sachverhalten im Stadtteil Hemelingen gebe ich Ihnen gerne auf dem unkomplizierten Weg. Dass in dieser Straße die entsprechende Beschilderung der Benutzungspflicht für Radfahrer erst in diesem Jahr entfernt wurde ist ein Versäumnis, dass leider erst kürzlich aufgefallen ist und beseitigt wurde. Im von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Radverkehrsnovelle aus dem Jahr 1997. Es gelten seit Oktober 1998 strenge Kriterien für die Anordnung der Benutzungspflicht. Danach darf diese nur ausnahmsweise angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§45 Absatz 9 StVO). Radwege dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten. Dies ist im Hemelinger Hafendamm ebenfalls nicht gegeben. Auch die überwiegende Nutzung durch Lkw ist kein Kriterium. Eine qualifizierte Gefahrenlage ist bei Fahrbahnbenutzung nicht gegeben. Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft die Rechtslage näher gebracht zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen