Fahrradwegkonzept

Das vorhandene, jedoch nicht ausgeführte Fahrradwegekonzept

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das vorhandene…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradwegkonzept [#62635]
Datum
22. März 2019 20:49
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vorhandene, jedoch nicht ausgeführte Fahrradwegekonzept
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Kaiserslautern
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz vom 22.03.2019 (Das vorhandene, jedoch nicht ausgeführte Fahrradwege…
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz vom 22.03.2019 (Das vorhandene, jedoch nicht ausgeführte Fahrradwegekonzept)
Datum
9. April 2019 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben uns per E-Mail vom 22.03.2019 einen Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG), bezüglich eines vorhandenen, jedoch nicht ausgeführten Fahrradwegekonzepts, gestellt. Nach Prüfung des Sachverhaltes beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: Im Rahmen eines kreisübergreifenden Projekts zur Förderung des Alltagsradverkehrs und Stärkung der Fahrradinfrastruktur wurde im Zeitraum von 2011 bis 2013 das gesamte Radverkehrsnetz des Kreises abgefahren und analysiert. Daraufhin wurde unter der Federführung einer Mitarbeiterin ein 364 Seiten starker Leitfaden mit konkreten Handlungsvorschlägen, wie ein durchgängiges, flächendeckendes und verkehrssicheres Radverkehrsnetz für die Alltagsradfahrer aus- und aufzubauen wäre, erstellt. Die 176 Handlungsvorschläge zur Verbesserung und Optimierung des Alltagsradverkehrsnetzes und der Radinfrastruktur im Landkreis Kaiserslautern wurde den zuständigen Baulastträgern übergeben. Den Leitfaden für den Radverkehr im Landkreis Kaiserslautern finden Sie unter folgendem Link: https://www.kaiserslautern-kreis.de/fileadmin/media/Dateien/Verkehr/Radverkehr/Leitfaden_Alltagsradverkehr.pdf Wir hoffen, dass wir Ihre Anfrage ausreichend beantworten konnten, da wir Ihnen weitere Unterlagen nicht zur Verfügung stellen können. Die erbetene Auskunft ergeht kostenfrei, da wir Ihnen die Antwort auf elektronischen Weg übersenden können. Mit freundlichen Grüßen