Fahrräder Nauwieser Viertelfest

Im Rahmen des Nauwieser Viertelfestes wurden Fahrräder von Anwohner:innen entfernt und aufgebrochen.

Ich würde gerne wissen:

(1) Von wem und in welchem Auftrag die Fahrräder entfernt wurden.
(2) Wann wurden die Zettel aufgehängt, mit der Bitte, keine Fahrräder mehr abzustellen?
(3) Auf welcher verkehrsrechtlichen Grundlage passierte dies? Sofern eine Gefahr der Fahrräder für die öffentliche Sicherheit gesehen wurde, womit wird diese konkret begründet?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
  • 2 Follower:innen
Gerrit Großmann
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des Nauwieser Viertelfes…
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
Gerrit Großmann
Betreff
Fahrräder Nauwieser Viertelfest [#269342]
Datum
3. Februar 2023 09:56
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des Nauwieser Viertelfestes wurden Fahrräder von Anwohner:innen entfernt und aufgebrochen. Ich würde gerne wissen: (1) Von wem und in welchem Auftrag die Fahrräder entfernt wurden. (2) Wann wurden die Zettel aufgehängt, mit der Bitte, keine Fahrräder mehr abzustellen? (3) Auf welcher verkehrsrechtlichen Grundlage passierte dies? Sofern eine Gefahr der Fahrräder für die öffentliche Sicherheit gesehen wurde, womit wird diese konkret begründet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerrit Großmann Anfragenr: 269342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269342/ Postanschrift Gerrit Großmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerrit Großmann
Gerrit Großmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrräder Nauwieser Viertelfest“ vom 03.02.2023 (#269342) wurde vo…
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
Gerrit Großmann
Betreff
AW: Erinnerung Fahrräder Nauwieser Viertelfest [#269342]
Datum
7. März 2023 08:44
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrräder Nauwieser Viertelfest“ vom 03.02.2023 (#269342) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gerrit Großmann
Landeshauptstadt Saarbrücken
Ihre Anfrage Guten Tag Herr Großmann, für das Nauwieser Fest ist ein eigener Veranstalter verantwortlich. Bitte …
Von
Landeshauptstadt Saarbrücken
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
20. März 2023 13:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Großmann, für das Nauwieser Fest ist ein eigener Veranstalter verantwortlich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage betreffs der Vorkommnisse mit den Fahrrädern an den Veranstalter. Weiter können Sie sich auch mit der Zuständigen Polizeidienststelle Saarbrücken Stadt in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Gerrit Großmann
AW: Ihre Anfrage [#269342] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Polizeidienststelle ha…
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
Gerrit Großmann
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#269342]
Datum
1. April 2023 12:21
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Polizeidienststelle hat mich auf eine "verkehrsrechtliche Anordnung der Landeshauptstadt Saarbrücken" verwiesen. Insbesondere (3) kann also nicht vom Veranstalter, sondern nur von der Landeshauptstadt beantwortet werden. Ich bitte deshalb, die Informationsfreiheitsanfrage in Kontext der verkehrsrechtliche Anordnung zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Gerrit Großmann Anfragenr: 269342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269342/ Postanschrift Gerrit Großmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gerrit Großmann
AW: Ihre Anfrage [#269342] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrräder Nauwieser Viertelfest“ vom 03…
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
Gerrit Großmann
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#269342]
Datum
18. Juni 2023 14:14
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrräder Nauwieser Viertelfest“ vom 03.02.2023 (#269342) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Polizeidienststelle hat mich auf eine "verkehrsrechtliche Anordnung der Landeshauptstadt Saarbrücken" verwiesen. Insbesondere (3) kann also nicht vom Veranstalter, sondern nur von der Landeshauptstadt beantwortet werden. Ich bitte deshalb, die Informationsfreiheitsanfrage in Kontext der verkehrsrechtliche Anordnung zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Gerrit Großmann

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Landeshauptstadt Saarbrücken
Ihre Anfrage [#269342] Guten Tag, Kulturamt der LHS nicht zuständig. Wenden Sie sich an den Ausrichter der Veran…
Von
Landeshauptstadt Saarbrücken
Betreff
Ihre Anfrage [#269342]
Datum
19. Juni 2023 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Kulturamt der LHS nicht zuständig. Wenden Sie sich an den Ausrichter der Veranstaltung oder die Ortspolizei! Mit freundlichen Grüßen