Fahrten eines Notartzeinsatzfahrzeuges
gibt es eine rechtlich verbindliche Aussage oder Anweisung für Fahrten eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) von der Einsatzstelle in die Zielklinik, wenn der Rettungstransportwagen (RTW) vom gleichen Einsatzunter in Anspruchnahme von Sonderrechten diese Fahrt durchführt.
Darf dann ein NEF ebenfalls mit Sonderrechten in die Klinik dem RTW folgen oder vorrausfahren, um so beispielsweise die taktische Einheit nicht zu trennen / für evtl. Veränderungen auf das Equipment des im NEF vorgehalten wird zurückgegriffen werden kann oder auf den NEF Fahrer als Verstärkung zurückgegriffen wird.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. April 2021
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28. Mai 2021
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- Von
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- Betreff
- Fahrten eines Notartzeinsatzfahrzeuges [#219147]
- Datum
- 24. April 2021 16:18
- An
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: Fahrten eines Notartzeinsatzfahrzeuges [#219147]
- Datum
- 28. April 2021 15:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Betreff
- Fahrten eines Notartzeinsatzfahrzeuges
- Datum
- 7. Mai 2021 08:23
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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