Fahrtenbuch Bundesminister Gröhe

Antrag nach dem IFG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Fahrtenbuch des Dienstwagens von Bundesminister Gröhe für das Jahr 2015

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    13. Februar 2016
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Fahrtenbuch des…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Fahrtenbuch Bundesminister Gröhe [#12504]
Datum
12. Januar 2016 19:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Fahrtenbuch des Dienstwagens von Bundesminister Gröhe für das Jahr 2015 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bisher keine Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage "Fahrten…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Fahrtenbuch Bundesminister Gröhe [#12504]
Datum
4. April 2016 11:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bisher keine Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage "Fahrtenbuch Bundesminister Gröhe" vom 12.01.2016 (#12504) verzeichnen können. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Anfragenr: 12504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 12. Januar beantragen Sie, Ihnen das Fahrten…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
12. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 12. Januar beantragen Sie, Ihnen das Fahrtenbuch des Dienstwagens von Bun- desminister Gröhe für das Jahr 2015 zuzusenden. Ihr Antrag wird abgelehnt. Begründung: Es ist bereits fraglich, ob es sich bei dem Fahrtenbuch des DiE!nstwagens des Ministers um "amtli- che Informationen" im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG i.V.m. § 2 Nummer 1 IFG handelt. Die Fahrtenbücher für die Dienstfahrzeuge des Bundesministeriums für Gesundheit sind nicht dazu bestimmt, Teil eines Vorgangs zu werden, sondern haben den Zweck, gegenüber dem Finanzamt des Nutzungsberechtigten Rechenschaft im Rahmen des Einkommenssteuerrechts zu geben. Selbst wenn man das Fahrtenbuch des Dienstwagens von Bundesminister Gröhe jedoch als "amtliche Information" im Sinne des IFG ansehen würde, stünde der Übermittlung der Inhalte des Fahrtenbuchs an Dritte§ 3 Nummer 1 Buchstabe c IFG entgegen. Danach besteht kein An- spruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswir- kungen auf Belange der inneren Sicherheit haben kann. Eine Herausgabe des Fahrtenbuchs würde einen Hinweis auf übliche Aufenthaltsorte des Ministers zu bestimmten Zeiten geben. Würde dies veröffentlicht- und dies könnte bei einer Weitergabeaufgrund eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetzes nicht verhindert werden- könnten potentielle Verbrecher in die Lage versetzt werden, ein Bewegungsprofil zu erstellen, was mit einer Gefahr für die persönli- che Sicherheit des Ministers verbunden wäre. Die späte Bescheidung bitte ich zu entschuldigen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch er- hoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bann einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs durch E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Formanforderungen. Mit freundlichen Grüßen