Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

1) Die Anzahl der erteilten Fahrtenbuchauflagen für Fahrzeughalter nach Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften, bei denen die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich war. Jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021
2) Davon die Anzahl der Fahrtenbuchauflagen, auf denen die Anordnung aufgrund eines Verstoßes im ruhenden Verkehr getroffen wurde. Jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2021
  • Frist
    17. November 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die Anzahl …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO [#231206]
Datum
15. Oktober 2021 15:41
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Anzahl der erteilten Fahrtenbuchauflagen für Fahrzeughalter nach Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften, bei denen die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich war. Jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021 2) Davon die Anzahl der Fahrtenbuchauflagen, auf denen die Anordnung aufgrund eines Verstoßes im ruhenden Verkehr getroffen wurde. Jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231206/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Auskunft zu Ihrem oben genannten Anliegen. Freundliche Grüße
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO [#231206]
Datum
4. November 2021 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
883,9 KB
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Auskunft zu Ihrem oben genannten Anliegen. Freundliche Grüße