Fahrtkostenabrechnungen zu Verhandlungen mit Hohenzollern zu Kunstwerken und Schlössern

- alle Fahrtkostenabrechnungen mit Bezug zu den Verhandlungen mit Hohenzollern zu Kunstwerken und Schlössern

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Fahr…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Fahrtkostenabrechnungen zu Verhandlungen mit Hohenzollern zu Kunstwerken und Schlössern [#170429]
Datum
15. November 2019 12:15
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Fahrtkostenabrechnungen mit Bezug zu den Verhandlungen mit Hohenzollern zu Kunstwerken und Schlössern
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11 - 13002/19#32 Sehr geehrter He…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
18. November 2019 18:09
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/19#32 Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.11.2019, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung aller Fahrtkostenabrechnungen mit Bezug zu den Verhandlungen mit dem Haus Hohenzollern zu Kunstwerken und Schlössern bitten. Ihr Antrag ist am 15.11.2019 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/19#32 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag vom 15.11.2019 K 11-13002/19#32 Sehr geehrter Herr Filter, bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag vom …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 15.11.2019
Datum
26. November 2019 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
K 11-13002/19#32 Sehr geehrter Herr Filter, bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 15.11.2019 übersende ich Ihnen den anliegenden Bescheid und bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen