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Fahrzeug- und Personenkontrollen durch deutsche Beamte außerhalb der BRD

Bitte erklären Sie mir die rechtliche Grundlage von regelmäßigen Personen- und Verkehrskontrollen durch deutsche Beamte außerhalb des Gebiets der BRD, nach erfolgter Ausreise aus der BRD in ein EU-Mitgliedsland.

Solche Kontrollen finden beispielsweise regelmäßig in Österreich auf der B179, ca. 2km nach der Staaatsgrenze in Richtung Fernpass statt.

Bitte stellen Sie mir auch die Kosten und Erfolge von außerhalb der BRD stattfindenden Kontrollen für das Jahr 2010 gegenüber.

Weiterhin möchte ich Sie um eine Stellungnahme bitten warum offenbar nur nach der Ausreise aus der BRD, nicht aber vor oder nach der Einreise kontrolliert wird und welchen Nutzen die BRD aus diesen Kontrollen erfahren soll.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    1. August 2011
  • Frist
    2. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrzeug- und Personenkontrollen durch deutsche Beamte außerhalb der BRD
Datum
1. August 2011 20:22
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte erklären Sie mir die rechtliche Grundlage von regelmäßigen Personen- und Verkehrskontrollen durch deutsche Beamte außerhalb des Gebiets der BRD, nach erfolgter Ausreise aus der BRD in ein EU-Mitgliedsland. Solche Kontrollen finden beispielsweise regelmäßig in Österreich auf der B179, ca. 2km nach der Staaatsgrenze in Richtung Fernpass statt. Bitte stellen Sie mir auch die Kosten und Erfolge von außerhalb der BRD stattfindenden Kontrollen für das Jahr 2010 gegenüber. Weiterhin möchte ich Sie um eine Stellungnahme bitten warum offenbar nur nach der Ausreise aus der BRD, nicht aber vor oder nach der Einreise kontrolliert wird und welchen Nutzen die BRD aus diesen Kontrollen erfahren soll.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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