Fahrzeuge mit Blaulicht

Verfügt der Städtischer Vollzugsdienst Stuttgart über Fahrzeuge mit Blaulicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2019
  • Frist
    25. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verfügt der St…
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrzeuge mit Blaulicht [#62949]
Datum
26. März 2019 19:33
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfügt der Städtischer Vollzugsdienst Stuttgart über Fahrzeuge mit Blaulicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen die Frage wie folgt beantworten: Die Dienstfahrzeuge des Städtischen V…
Von
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Betreff
Aktenauskunft: Fahrzeuge mit Blaulicht (#62949)
Datum
28. März 2019 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen die Frage wie folgt beantworten: Die Dienstfahrzeuge des Städtischen Vollzugsdienstes der Landeshauptstadt Stuttgart verfügen NICHT über Blaulicht. Freundliche Grüße

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antra…
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenauskunft: Fahrzeuge mit Blaulicht (#62949) [#62949]
Datum
28. März 2019 16:56
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in