Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie

Die Liste sämtlicher Fahrzeugtypen (nach polizeilicher Typbezeichnung, etwa BeDoKW), in denen oder in einem Teil derer IMSI-Catcher oder vergleichbare Technologie zur Mobilfunküberwachung montiert sind, wenn möglich zudem die Fahrzeugmarke
Dies umfasst ggf auch Luftfahrzeuge

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie [#170617]
Datum
18. November 2019 22:41
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste sämtlicher Fahrzeugtypen (nach polizeilicher Typbezeichnung, etwa BeDoKW), in denen oder in einem Teil derer IMSI-Catcher oder vergleichbare Technologie zur Mobilfunküberwachung montiert sind, wenn möglich zudem die Fahrzeugmarke Dies umfasst ggf auch Luftfahrzeuge
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie“ …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
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Betreff
AW: Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie [#170617]
Datum
21. Dezember 2019 13:00
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie“ vom 18.11.2019 (#170617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170617
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie“ …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie [#170617]
Datum
30. Dezember 2019 17:38
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie“ vom 18.11.2019 (#170617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170617

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Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr geehrteAntragsteller/in für die verspätete Rückmeldung möchte ich mich zunächst entschuldigen. Es zeichnet s…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
AW: Fahrzeuge mit Mobilfunküberwachungstechnologie [#170617]
Datum
10. Januar 2020 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
8,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in für die verspätete Rückmeldung möchte ich mich zunächst entschuldigen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 18. November 2019 nicht entsprochen werden kann, da der Informationszugang § 6 IFG NRW entgegen stände. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben übersenden kann. Mit freundlichen Grüßen