Fahrzeugmodelle und Probleme bei der Fahrzeugüberwachung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesinnenminister De Maizière spricht zum Ende der 207. Tagung der Innenministerkonferenz von " 25 Fällen [in denen] ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte" (https://www.heise.de/newsticker/meldung/De-Maiziere-Hersteller-zur-Mithilfe-bei-Ueberwachung-verpflichten-3914165.html). Bitte senden Sie mir die Liste der betroffenen Wagenmodelle und Hersteller zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrzeugmodelle und Probleme bei der Fahrzeugüberwachung [#25620]
Datum
8. Dezember 2017 14:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bundesinnenminister De Maizière spricht zum Ende der 207. Tagung der Innenministerkonferenz von " 25 Fällen [in denen] ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte" (https://www.heise.de/newsticker/meldung/De-Maiziere-Hersteller-zur-Mithilfe-bei-Ueberwachung-verpflichten-3914165.html). Bitte senden Sie mir die Liste der betroffenen Wagenmodelle und Hersteller zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz, bersendung der Liste der betroffenen Wagenmodelle, wo ein richterlicher Beschluss zum…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, bersendung der Liste der betroffenen Wagenmodelle, wo ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte
Datum
13. Dezember 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Ihr Antrag vom 08. Dezember 2017 an „Frag den Staat.de“ Aktenzeichen: Z | 4-13002/4#1475 Berlin, 13. Dezember 2017 Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, mit Antrag vom 08. Dezember 2017 an die Internet-Plattform „Frag den Staat.de“ haben Sie auf der Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes (IFG) Informationszugang wie folgt erbeten: „ Übersendung der Liste derbetroffenen WagenmodeI/e und Hersteller wonach in 25 Fällen ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte" Hierzu teile ich ihnen folgendes mit: Ihr Antrag wird gemäß § 3 NR 4 IFG abgelehnt. Begründung: Diese Thematik wurde von Herrn Bundesminister de Maiziére im Rahmen eines Interviews bei der Innenministerkonferenz in Leipzig angesprochen. Der zu diesem Sachverhalt erstellte Bericht wurde gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet und durch die Allgemeine Vennaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelter Geheimhaltungspflicht entsprechend eingestuft. Ein lnformationszugang besteht aus den v.g. Gründen daher nicht. Ich bedauere, Ihnen keine andere Entscheidung mitteilen zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern (BMI) erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zurVerfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Adresse lautet: Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin, 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: * DerWiderspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> * Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigfer sicherer Anmeldung nach dem De-MaiI-Gesetz erhoben werden. Die De-MaiI-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen